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Rentenbezu; Antwort von Experten erbeten

von Sorger15.02.2008 | 17:37
1808 Ansichten
21 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Da mein Thema durch User "jens" unten etwas unübersichtlich wurde, stelle ich es nochmal ein; ich bitte um Expertenmeinungen. Hallo, ich beziehe seit 15 Jahren eine stattliche Erwerbsminderungsrente. Jetzt soll ich plötzlich Anfang März zum Gutachter, der offenbar meine Bezugsberechtigung prüfen möchte. Mir drängt sich die Frage auf, ob das rechtens ist. Immerhin habe ich mich ja schon an die Rente gewohnt. Schön wäre, wenn die Experten auch einen Rat dazu hätten, was ich im Falle des Rentenentzuges (neben Widerspruch und Klage) mit meinen 42 Lenzen noch anstellen soll. Vielen Dank!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Sorger,

dieses Thema wurde schon mehrfach hier im Expertenforum erörtert. Bitte nutzen Sie die Suchfunktion (Stichwort "Nachprüfung"). Vielen Dank!

20 Antworten

Ypsilonam 15.02.2008 | 17:40
Wie wäre es mit Arbeit? Es gibt kein Gewohnheiitsrecht auf EU-Rente.Entweder man ist Erwerbsunfähig oder nicht,so einfach ist das.
jensam 15.02.2008 | 17:46
ich bin auf die antwort der experten gespannt.... hier nochmal meine erste antwort: "die rente ist ja keine leistung an die man sich gewöhnt weil es schön und bequem ist, sie zu haben, sondern man bekommt sie weil man erwerbsgemindert ist, wenn sie das weiterhin sind, brauchen sie keine sorge zu haben, dann bekommen sie die rente weiter, sind sie aber nicht mehr erwerbsgemindert ist es nur richtig, die rente zu entziehen, auch wenn es für sie unbequem ist, das recht dazu hat der rentenversicherungsträger"
Sorgeram 15.02.2008 | 18:20
Warten wir einfach ab, was die Experten zu der Problematik sagen können. Es kann meines Erachtens keinesfalls angehen, dass gewohnte Einkommensquellen einfach durch den Staat eingestellt werden. Ergänzend: Mit 42 ist der Arbeitsmarkt ziemlich verschlossen. Daher müsste im Entzugsfalle die Rente zumindest so lange weitergezahlt werden, bis die Rentenversicherung einen geeigneten Arbeitsplatz präsentieren kann!
KSCam 15.02.2008 | 17:59
lieber Sorger, ich denke es reicht jetzt mit Ihrer Fragestellung. Wir alle kennen nun Ihr Problem. Es ist jetzt Freitagabend und die Experten sind im Wochenende. Lassen Sie es also gut sein - Sie erhalten ja am Montag Ihre ersehnte Antwort. Solange werden Sie sich mit Ihrem Gewohnheitsrecht gedulden können / müssen. Da ich aber in der Sozialversicherung kein solches Recht kenne, erwarte ich die Expertenantwort auch mit großer Spannung. Und ich bin sicher, die beim europäischen Gerichtshof oder beim Bundesverfassungsgericht warten sicher ebenso ungeduldig auf Ihre Klage.
KSCam 15.02.2008 | 18:07
sorry, ich hatte vergessen Ihre letzte Frage zu beantworten. Ja wenn die Rente eines 42 jährigen wegfällt, weil man der Meinung ist, dass er arbeiten kann, dann gibt es nur die einfache Antwort: Suchen Sie sich einen Job, mit dem Sie die nächsten 25 Jahre (bis 67) Ihren Lebensunterhalt bestreiten können, dann gibts die Altersrente (es sei denn Sie arbeiten dann weiter, weil Sie ein "Gewohnheitsrecht auf Arbeit" haben ;-). Gruß
Antoniusam 15.02.2008 | 18:32
Wovon träumen Sie eigentlich Nachts ? Die Rentenversicherung muss Ihnen keinesfalls einen passenden Arbeitsplatz präsentieren. Das ist einzig und allein Ihr Problem, bei dessen Lösung Ihnen die Bundesagentur für Arbeit bestimmt gerne behilflich ist ! MfG
Antoniusam 15.02.2008 | 18:37
Was meinen Sie wohl, wie viele Arbeitslose sich mittlerweile an ihr Arbeitslosengeld gewöhnt haben ? Sollten die sich alle auf ihr "Gewohnheitsrecht" berufen dürfen und keine Arbeitstelle mehr annehmen müssen ?
Schadeam 15.02.2008 | 18:47
und der ALG 2 Empfänger hat sein Gewohnheitsrecht auf die Leistung. und der Sozialhilfeempfänger das auf Sozialkohle der Student das Recht auf lebenslanges BaföG usw. nur der Schichtarbeiter ist so blöd und übt sein Gewohnheitsrecht auf Drecksarbeit aus und arbeitet bis 70 (er ist es ja nicht anders gewohnt) um o.a. Spinner, Träumer und Sozialschmarotzer zu finanzieren. Na bravo, Menschen mit Ihren Vorstellungen braucht unser Land.
dirkam 15.02.2008 | 19:54
Mein lieber "Sorger" Lassen Sie doch die Rentenmittel für die, die wirklich krank sind. Leute, die sich vor Schmerzen kaum noch bewegen können, Menschen, die wissen dass der Tod in nächster Zeit kommt und die leider um ihre Rente kämpfen mussten. Bitte erfinden Sie für diese nicht die Gewohnheitsmäßige Pflicht, ihre Schmerzen zu ertragen. Nee, Ansichten gibt`s
Nicht zu glaubenam 15.02.2008 | 20:17
Mit 42 seit 15 Jahren Rente. Toll! Und ich bezahle das!!!
Arbeitsvermittleram 16.02.2008 | 01:16
Da Sie bereits mit 27 Jahren aus dem aktiven Arbeitsleben ausgeschieden sind, haben Sie also noch gar keine nennenswerten Berufserfahrungen sammeln können. Für Sie ist das "Nichtstun" also sozusagen der "Normalfall". Gleichzeitig lese ich aus Ihrer Frage, dass Sie offensichtlich gar nicht erwerbsgemindert sind. Warum sollten Sie sich wohl sonst Gedanken darüber machen, dass man Ihnen Ihre Rente entziehen könnte ? Ich wünsche Ihnen, dass man Ihr Leistungsvermögen bei Ihrer anstehenden Begutachtung korrekt einschätzen wird. Mit 42 Jahren haben Sie immerhin noch gute 25 Jahre Zeit, um sich Ihre Altersrente zu verdienen. Und Arbeitsplätze gibt es auch noch für Ihre Altersgruppe in ausreichender Zahl. Machen Sie sich diesbezüglich mal gar keine Sorgen ! Ich würde mich nur allzu gerne persönlich um Ihre berufliche Wiedereingliederung kümmern ! Schönes Wochenende und viel Spass beim Gutachter !
Fraukeam 16.02.2008 | 08:43
Ich denke diese Fragen werden nur gestellt, um andere die schwer arbeiten müssen auf die Palme zu bringen. Diesem Typ gehört keinen Cent.
Verfassungsrechtleram 16.02.2008 | 10:31
Also ich habe auch gehört , das es bei den Renten wegen Erwerbsminderung so etwas wie einen " Bestandsschutz " bzw. " Gewohnheitsrecht " gibt. Wenn diese Rentenart eine gewisse Zeit bezogen wird - Zeitraum ist glaube ich 10 Jahre - , kann sie dann nicht mehr aberkannt werden ( auch wenn es medizinisch angezeigt wäre ) Es gibt dazu auch wohl höchstrichterliche Urteile, die aber von der Rentenversicherung nicht immer anerkannt werden. Hier laufen wohl auch derzeit Musterprozesse. Es werden auch aus diesem Grunde des " Gewohnheitsrechtes " neue - sowie Verlängerungsanträge auf EM-Rente meistens abgewiesen , um diese " Gewohnheitsrenten " bezahlen zu können. ( Irgendwo muß ja dann gespart werden ) Sorgen kann sich also zufrieden zurücklehnen und wird seine EM-Rente wohl weitere 25 Jahre bis zur Altersrente bekommen.
Paulam 16.02.2008 | 11:32
Die überwiegende Zahl der EU und EM-Renten wird zu Recht bezahlt. Die allermeisten Betroffenen sind entweder sehr krank oder mussten sogar einen langen Kampf um ihre berechtigte Rente führen. Hierüber wird doch ständig hier im Forum diskutiert. Jetzt erscheint ein provozierender Beitrag und viele springen darauf an. Ihr wisst doch, dass dies nicht der Realität entspricht. Ein junger Rentenbezieher wird kontinuierlich überprüft. Es mag wenige Ausnahmen geben. Lasst euch doch nicht verarschen. Ignoriert einfach solche Beiträge !!!
Heineram 16.02.2008 | 11:46
Da haben Sie wohl etwas Falsches gehört. Renten werden heute im Regelfall auf drei Jahre befristet und können mehrfach verlängert werden. Nach neun Jahren erfolgt keine Befristung mehr. Gleichwohl ist ein Entzug einer Rente grundsätzlich möglich, wenn in den Verhältnissen eine wesentliche Veränderung eingetreten ist. Ein Gewohnheitsrecht nach dem Motto "ich habe schon immer Rente bezogen und mich daran gewöhnt" gibt es nicht. Übrigens: mehr kann der Experte am Montag auch nicht sagen. Heiner
Antoniusam 16.02.2008 | 13:31
So etwas wie Ihr Beitrag kommt dabei raus, wenn man nur die fetten Überschriften der BILDZEITUNG liest und sich mit dem Stammtischparlament unterhält ! Es gibt kein Gewohnheitsrecht für Rentner ! Man muss nur seinen Rentenbescheid aufmerksam lesen und erfährt, dass Überprüfungen der Rentenberechtigung JEDERZEIT möglich sind und dass eine nicht mehr zustehende Rente ohne wenn und aber entzogen wird. Und gerade weil das ein folgenschwerer Schritt ist, gibt es strenge Vorgaben, nach denen ein Rentenentziehungsverfahren durchgeführt werden muss. Der Betroffene muss zunächst angehört werden und kann durch Widerspruch und Klage die Rentenentziehung bis zur endgültigen Klärung der Rechtmäßigkeit hinauszögern. Falls er jedoch unterliegt, muss der zu Unrecht erhaltene Rentenbetrag erstattet werden. Warum sollte es überhaupt ein "Gewohnheitsrecht" für Rentenbezieher geben ? Hat etwa ein Arbeitnehmer, der 30 Jahre in ein und dem selben Betrieb beschäftigt war und nun wegen Konkurs entlassen werden soll, auch ein Gewohnheitsrecht ? Dem bleibt auch nichts anderes übrig, als sich schleunigst eine neue Geldquelle zu suchen, obwohl er bestimmt schon viel älter als unser "besorgter" Fragesteller ist. (Mittlerweile glaube ich allerdings auch, dass der uns nur veräppeln will !) MfG
uweam 16.02.2008 | 16:10
"Mittlerweile glaube ich allerdings auch, dass der uns nur veräppeln will !" Was Ihm aber dann gründlich gelungen ist !!
Arbeitenderam 16.02.2008 | 16:51
Also von Nachprüfungen habe ich noch nie etwas mitbekommen. Mein Nachbar ist noch vor 2000 in die Berufsunfähigkeitsrente gegangen. Mein Vater ist noch vor 50 als Beamter frühpensioniert worden. Nachprüfung ? Fehlanzueige..... Gruss Arbeitender
Paulam 16.02.2008 | 19:35
Die Frühpensionierung eines Beamten ist hinsichtlich der Nachprüfungen nicht vergleichbar mit dem Bezug einer EU oder EM-Rente von Arbeitern und Angestellten. Sie haben leider recht: Beamte werden in aller Regel für immer "in Ruhe gelassen". Geben Sie mal in der Suchfunktion den Begriff "Nachprüfungen" ein und sie werden erstaunt sein, wie oft Nachprüfungen von Renten stattfinden. Dies betrifft aber durchgehend Arbeiter und Angestellte. Dieses Thema hängt übrigens den ständigen Beobachtern dieses Forums schon "zum Halse raus" !
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