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Rentenbezug abhängig vom Wohnort OST/West?

von Jandinia19.06.2008 | 18:38
3418 Ansichten
7 Antworten
Für eine Bekannte soll ich hier eine Frage stellen. Mal sehen ob ich es richtig formulieren kann. Sie bezieht seit einigen Jahren Erwerbsminderungsrente. Zur Zeit, als diese berechnet wurde wohnte sie noch in den neuen Bundesländern und bekommt demzufolge weniger,als bei gleichen Voraussetzungen ein Bürger bekäme, der in den alten Bundesländern lebt. Nun wohnt sie schon seit einiger Zeit in den alten Bundesländern und wird auch wohl hier für immer bleiben. Kann sie die Rente neu berechnen lassen? Vielen Dank, Jandinia

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 20.06.2008 | 09:27

Hallo Jandinia,

sofern jemand in den neuen Bundesländern arbeitet bzw. gearbeitet hat, wurden sogenannte Entgeltpunkte Ost erworben. Diese werden bei der Rentenberechnung mit dem etwas geringeren Rentenwert berücksichtigt. Ein Umzug in die alten Bundesländer würde an der Rentenberechnung nichts ändern. Lediglich im Zusammenhang mit dem Bezug einer Witwen- bzw. Witwerrente wären für die Einkommensanrechnung andere Freibeträge massgebend.

6 Antworten

Realistam 19.06.2008 | 18:52
NEIN, an der Bruttorentenhöhe ändert sich gar nichts!
-am 19.06.2008 | 19:19
Nur die Hinzuverdienstgrenzen und Freibeträge sind unterschiedlich (im "Westen" höher).
Amadéam 20.06.2008 | 01:51
Ein Antrag auf Neuberechnung kann jeder Zeit gestellt werden. Nur wäre dieses leider nur Beschäftigungstherapie für die Sachbearbeitung. Entgeltpunkte Ost bleiben Entgeltpunkte Ost - egal, wo Sie innerhalb des Biundesgebiets hinziehen. Es wird also nix mit dem Traum von der höheren Rente.
Realistam 20.06.2008 | 14:08
Wenn ein Umzug in den "goldenen" Westen eine höhere Rente bedeuten würde, dann wären schon längst so gut wie alle Ost-Rentner übergesiedelt!
JandiniAam 22.06.2008 | 16:04
Vielen Dank für die eingegangenen Antworten. Soetwas in der Art konnte ich mir denken. Interessant daran ist nur, dass meine Bekannte seit der Wende/1989 in den alten Bundesländern gearbeitet hatte, bis zum Eintreten ihres Rentenbeginns. Wohnhaft immer noch im früheren Osten. Ist es nun abhängig wo man gearbeitet hat, oder gewohnt hat? So ganz klar ist mir das jetzt immer noch nicht. Aber ich denke dies wird sich jetzt bald klären, da sie eine Umwandlung von der teilweisen in die volle Erwerbsunfähigkeitsrente beantragen wird, da sich ihr Zustand weiter verschlechtert. Vielen Dank nochmals Jandinia
Karl-Heinricham 23.06.2008 | 17:28
Das klingt schon anders, wenn Ihre Bekannte in der DDR gearbeitet hat, und ist dann in die alten Bundesländer, müßte es nach Ihren Daten zutreffen, dass sie ihren Wohnsitz am 18.05.1990 in den alten Ländern hatte. In diesem Fall bekäme sie eh für die Zeiten in der DDR Entgeltpunkte West berechnet. Schauen Sie einfach mal im Rentenbescheid, ob dort nicht vielleicht eh nur von EP West die Rede ist. Dann wäre die ganze Aufregung umsonst.
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