Hallo User Christina,
wie die User Ihnen bereits mitgeteilt haben, wird der Zuschlag, den Sie durch den Versorgungsausgleich erhalten werden, erst mit Ihrem eigenen Rentenbezug ausgezahlt. Sämtliche Rentenauskünfte und Renteninformationen, die Sie seit der Scheidung bekommen haben, sind bereits um diesen Zuschlag erhöht.