Hallo ananita,
die Wartezeit für die Altersrente für langjährig Versicherte beträgt 35 Jahre. Hierzu zählen Ihre deutschen Versicherungszeiten, aber unter anderem gegebenenfalls auch in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder in der Schweiz zurückgelegte Zeiten. Auch freiwillige Beiträge zählen unabhängig von der Höhe der Beiträge - also auch, wenn Sie den Mindestbeitrag zahlen - dazu.
Ob Sie bei Wohnsitz in einem anderen EU-Land das Recht zur freiwilligen Versicherung nach deutschem Recht haben, können Sie der Broschüre "Leben und arbeiten in Europa" (Seite 11) entnehmen.
Die Broschüre finden sie unter folgendem Link:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/international/europaeische_vereinbarungen/leben_und_arbeiten_in_europa.html
Der Broschüre können Sie auch weitere Informationen zur Zusammenrechnung von Versicherungszeiten und zur Rentenzahlung ins EU-Ausland entnehmen. Wir empfehlen hierzu die Kapitel "Rente, die Grundvoraussetzungen" und "Rentenzahlung ins Ausland".
Oder Sie vereinbaren einen (telefonischen) Beratungstermin bei der nächstgelegenen Beratungsstelle. Alle Informationen zum Beratungsangebot der Rentenversicherung finden Sie unter folgendem Link:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Beratung-suchen-und-buchen/beratung-suchen-und-buchen_node.html
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung