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Experten-Antwort

Rentenbezug im EU-Ausland

von ananita17.11.2021 | 16:58
65 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Kann ich mit 63 die Rente für langjährig Versicherte erhalten, wenn ich meinen Wohnsitz ins EU-Ausland verlegt habe? Um die Wartezeit von 35 Jahren zu erfüllen, möchte ich freiwillige Beiträge einzahlen. Ist das möglich? Erfülle ich die Wartezeit auch, wenn ich den Minimalbeitrag (83,70€) einzahle?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo ananita,

die Wartezeit für die Altersrente für langjährig Versicherte beträgt 35 Jahre. Hierzu zählen Ihre deutschen Versicherungszeiten, aber unter anderem gegebenenfalls auch in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder in der Schweiz zurückgelegte Zeiten. Auch freiwillige Beiträge zählen unabhängig von der Höhe der Beiträge - also auch, wenn Sie den Mindestbeitrag zahlen - dazu.

Ob Sie bei Wohnsitz in einem anderen EU-Land das Recht zur freiwilligen Versicherung nach deutschem Recht haben, können Sie der Broschüre "Leben und arbeiten in Europa" (Seite 11) entnehmen.

Die Broschüre finden sie unter folgendem Link:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/international/europaeische_vereinbarungen/leben_und_arbeiten_in_europa.html

Der Broschüre können Sie auch weitere Informationen zur Zusammenrechnung von Versicherungszeiten und zur Rentenzahlung ins EU-Ausland entnehmen. Wir empfehlen hierzu die Kapitel "Rente, die Grundvoraussetzungen" und "Rentenzahlung ins Ausland".

Oder Sie vereinbaren einen (telefonischen) Beratungstermin bei der nächstgelegenen Beratungsstelle. Alle Informationen zum Beratungsangebot der Rentenversicherung finden Sie unter folgendem Link:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Beratung-suchen-und-buchen/beratung-suchen-und-buchen_node.html

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Schadeam 17.11.2021 | 19:17
Beides ist grundsätzlich möglich.
Denken Sie daran!am 17.11.2021 | 20:35
erhalten Sie im neuen Wohnsitz, eine zweite Rente, werden Sie nicht mehr in der AOK Deutschland versichert sein. Es wird Ihre Rente gekürzt, wenn Sie das notwendige Rentenalter nicht erreicht werden. Der Zuschuss zur Krankenkasse, wird Ihnen gestrichen, bei Bezug einer zweiten Rente im Wohnsitzland!
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