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Experten-Antwort

Rentenbezug mit einem GdB von 60

von Rüdiger03.12.2012 | 18:49
5923 Ansichten
4 Antworten
Hallo ich bin September 1960 geboren und habe seit dem 1.12.2004 einen GdB von 50 und seit dem 1.1.2008 einen GdB von 60 unbefristet. Habe ich noch irgendeine Möglichkeit nach dem alten Recht vor 2001 behandelt zu werden? Ich habe seit meinen 16 Geburtstag ununterbrochen gearbeitet also bisher 36 Jahre. Wann kann ich in Rente gehen. Mit Abzug gerechnet und ohne Abzug. Könnt Ihr mir bitte einen Rat geben ?? MFG

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 04.12.2012 | 07:01

Ihre Frage wurde bereits korrekt beantwortet. Nach derzeitiger Rechtslage können Sie also frühestens am 01.02.2022 mit Abschlägen und am 01.02.2025 ohne Abschläge in Rente gehen.

3 Antworten

KSCam 03.12.2012 | 19:54
Wenn Sie bis dahin immer noch schwerbehindert sind (min. 50%) und die Gesetze dann noch so wie heute, kann der Jahrgang 1960 mit 61+4 bei 10,8% Abschlag und ab 64+4 abschlagsfrei in Rente gehen. Vorher gäbe es die Rente wegen Erwerbsminderung, wenn Sie voll oder teilweise erwerbsgemindert, oder berufsunfähig (nach altem recht) wären, was aber mit einer Schwerbehinderung nicht unbedingt was zu tun haben muss. Das wäre dann eine rein medizinische Entscheidung....
Rüdigeram 04.12.2012 | 17:07
Recht schönen Dank für Ihre Antworten !!!
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