Sie sind grundsätzlich zur An- und Abmeldung verpflichtet (siehe Bundesmeldegesetz). Eine unterlassene Anmeldung wird mit einem Bußgeld geahndet. Ob Sie in Ihrer Situation tatsächlich von dieser Meldepflicht befreit sind, klären Sie bitte mit einer örtlichen Meldestelle (Infos unter: https://www.rehmnetz.de/__STATIC__/newsletter/pass-ausweis-melderecht/2013/self/passausweismelderecht_nov2013_1466337891000.pdf). Wenn die Rentenversicherung eine Bankverbindung und eine Postanschrift hat, sollte dies zur Zahlung der laufenden Rente genügen.