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Experten-Antwort

Rentenbezug ohne Meldeadresse möglich?

von Lianna04.08.2017 | 11:56
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8 Antworten

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Hallo, ich habe eine Frage, kann man weiter normal seine Rente beziehen, wenn man statt einer Meldeadresse nur noch eine Postadresse hat, weil man keine eigene Wohnung mehr hat, und sich auch nicht woanders einfach anmelden kann, weil das dort wegen der Gesetzeslage eben nicht geht bzw. nicht erwünscht ist? Eine Adresse wo Post empfangen werden kann, wäre aber möglich, genauso wie ein Bankkonto, und die Rentenversicherung, die Krankenkasse und die Bank bekommen diese Adresse natürlich auch alle mitgeteilt. Wäre so etwas möglich? Lg Lianna

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sie sind grundsätzlich zur An- und Abmeldung verpflichtet (siehe Bundesmeldegesetz). Eine unterlassene Anmeldung wird mit einem Bußgeld geahndet. Ob Sie in Ihrer Situation tatsächlich von dieser Meldepflicht befreit sind, klären Sie bitte mit einer örtlichen Meldestelle (Infos unter: https://www.rehmnetz.de/__STATIC__/newsletter/pass-ausweis-melderecht/2013/self/passausweismelderecht_nov2013_1466337891000.pdf). Wenn die Rentenversicherung eine Bankverbindung und eine Postanschrift hat, sollte dies zur Zahlung der laufenden Rente genügen.

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7 Antworten

=//=am 04.08.2017 | 12:55
Ja, es ist möglich, da Sie dann über ein Postfach/Postadresse postalisch zu erreichen sind. Das ist natürlich wichtig. Wenn Sie dann noch Ihre Handy-Nr. angeben (sofern vorhanden), ist es fast perfekt. :-)
=//=am 04.08.2017 | 12:57
Wie Sie es dann allerdings mit dem Personalausweis handhaben, weiß ich nicht.
W*lfgangam 04.08.2017 | 18:57
Hallo Lianna, Ihr gewöhnlicher Aufenthalt, also Ihr Wohnort, kann die Höhe Ihrer Rente beeinflussen (wie auch Auswirkungen auf die Kranken-, Pflegekasse haben), eine einfache Postanschrift ist in diesem Falle unwirksam, wenn die Wohnorte nicht übereinstimmen. Zudem sind Sie verpflichtet, bei einem Wohnortwechsel, der DRV eine entsprechende Mitteilung zu machen. Beachten Sie aber auch die örtlichen Meldegesetze (Bußgeldvorschriften!), zu denen Ihre derzeitige Wohnortbehörde Auskunft erteilt. Gruß w.
Liannaam 04.08.2017 | 22:29
@ Wolfgang: Ich habe das Problem schon innerhalb Deutschlands... und Meldevorschriften... wenn man sich nirgendwo anmelden kann, mangels Vermieter, Mietvertrag ect. (was nämlich Vorraussetzung zum Anmelden ist, egal ob In- oder Ausland), dann sind die Meldevorschriften halt die Meldevorschriften und fertig... Wie gesagt, eine Postadresse wo zu haben, ist das eine, das geht relativ einfach zu haben; nur sich mal eben wo anmelden wegen Meldeadresse, geht eben leider nicht so einfach... Deswegen die Frage...
=//=am 07.08.2017 | 10:28
Was machen denn dann die Obdachlosen, die keine Wohnanschrift haben? Nicht alle sind über irgendein Heim gemeldet. Es soll Obdachlose geben, die Rente oder auch Sozialhilfe beziehen und die z.B. nur über ein Postfach erreichbar sind. Ich hatte schon so einen Fall. Erhalten diese dann alle ein Bußgeld?
Liannaam 07.08.2017 | 11:42
Vielen lieben Dank für diese Antwort, DIE hat mir weiter geholfen!!! Für andere, die vielleicht vor demselben Problem stehen, ist auch eventuell noch der 2. Teil von diesem Newsletter interessant: https://www.rehmnetz.de/__STATIC__/newsletter/pass-ausweis-melde… (Quelle: https://www.rehmnetz.de/verwaltungsrecht/archiv-newsletter-pass-… )
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