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Rentenbezug stornieren

von R.15.09.2009 | 16:44
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich beziehe seit Juni 2009 eine vorgezogene Altersrente nach ATZ. Ist es möglich, diesen Rentenbezug zu stornieren um wieder ins Berufsleben zurückzukehren?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sobald der Rentenbescheid nach Ablauf der Widerspruchsfrist rechtskräftig wird, ist eine Rückabwicklung nicht mehr möglich.

Wohl aber können Sie auf die monatlichen Rentenzahlungen verzichten, soweit dadurch andere Sozialleistungsträger (z.B. Agentur für Arbeit, Grundsicherungsamt) nicht belastet werden.

Der Rentenanspruch entfällt jedoch, wenn Sie ein Einkommen jenseits aller Hinzuverdienstgrenzen erzielen. Die Hinzuverdienstgrenzen sind zum Einen im Rentenbescheid dargestellt, können Sie aber auch gerne bei Ihrem Rententräger aktuell erfragen.

Bis 400 Euro Monatseinkommen hätten Sie Anspruch auf die volle Altersrente. Die Pauschalbeiträge eines Arbeitgebers würden nicht mehr berücksichtigt werden können.

Soweit Sie wieder in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis mit mehr als 400 Euro Monatsentgelt stehen, würde Ihnen allenfalls nur noch eine Teilrente zustehen, Sie wären deshalb auch wieder rentenversicherungspflichtig. Die erneute Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen bei erneuter Rentenantragstellung gestaltet sich hier unproblematisch.

Wenn Sie selbstständig ohne (Pflicht-)Beitragszahlung wären, müsste noch mal neu geprüft werden, mit offenem Ausgang.

Für jeden Monat, den Sie bis zum abschlagsfreien Rentenbeginn keine Rente beziehen (auch nach Verzicht) würde die Rentenminderung neu berechnet. Jeder Monat Nichtbezug sollte somit eine um 0,3 Prozent höhere Rente bringen. Weitere Beitragszahlungen würden die Rente außerdem erhöhen.

Also: der Rententräger verbietet Ihnen nicht zu arbeiten, wohl aber wird das Einkommen im Rahmen der Hinzuverdienstgrenzen angerechnet. Sind alle Hinzuverdienstgrenzen überschritten, entfällt der Rentenanspruch komplett (die Rente wäre zumindest für diese Zeit "storniert"). Meines Erachtens sollte die Nichtzahlung der Rente erst im Falle des Hinzuverdienstes erfolgen.

8 Antworten

Chrisam 15.09.2009 | 17:44
Sie brauchen nur wieder zu arbeiten und es der Rentenversicherung mitteilen. Wenn Sie die Hinzuverdienstgrenzen der 1/3 Rente überschreiten, ist ihr Anspruch weg. Dazu müssen Sie bedenken, dass bei einem erneuten Antrag auf vorgezogene Rente ALLE Voraussetzungen wieder geben sein müssen (z.B. ATZ)
-_-am 15.09.2009 | 17:41
Was verstehen Sie unter "Rente stornieren"? Sie können für die Zukunft auf die Rente verzichten, wobei das Stammrecht jedoch erhalten bleibt und Sie Ihren Verzicht für die Zukunft auch widerrufen können. Ansonsten besteht die Möglichkeit des Bezuges einer Teilrente in Abhängigkeit eines Hinzuverdienstes. Anspruch auf eine Rente wegen Alters besteht vor Erreichen der Regelaltersgrenze nur, wenn die Hinzuverdienstgrenze nicht überschritten wird. http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__34.html Die Hinzuverdienstgrenzen stehen im Rentenbescheid oder teilt Ihnen Ihr Rentenversicherungsträger auf Anfrage mit. Die Aufnahme einer Beschäftigung mit einem regelmäßigen Bruttoentgelt von über 400,00 EUR sollten Sie zur Vermeidung von Rückforderungen rechtzeitig mitteilen. In zwei Monaten je Kalenderjahr dürfen Sie aber bis 800,00 EUR hinzuverdienen, ohne dass Sie eine Teilrente befürchten müssen.
B´sonam 16.09.2009 | 08:15
Die Voraussetzunge "ATZ" ist doch erfüllt, wenn bereits eine AR wegen ATZ bezogen wird... Es ist nicht erforderlich, dass man direkt aus der ATZ in die Rente geht, die einmal erfüllte Voraussetzung bleibt demnach dauerhaft erfüllt.
Chrisam 16.09.2009 | 11:01
Stimmt, sehr aufmerksam!!! Ich streiche dann das (z.B. ATZ) ;)
Jonasam 16.09.2009 | 11:57
Nein, das ist nicht möglich. Da Sie seit Mai Rentner sind, und der Rentenbescheid rechtskräftig ist, ist eine Rücknahme des Antrags nicht mehr möglich. Der Bescheid ist somit bindend geworden. Wenn Sie jetzt arbeiten sollten, wird Ihr Einkommen angerechnet (bis die Rente in voller Höhe ruht, je nachdem, wie hoch ihr Einkommen ist). Ab dem 65. Lebensjahr, bzw. ab Aufgabe der Beschäftigung würde die alte Rente wieder gezahlt werden. Eine Neuberechnung Ihrer Rente würde nicht erfolgen (z. B. um weniger Abschläge zu bekommen, oder weitere Zeiten angerechnet zu bekommen). Sofern Sie jetzt eine Beschäftigung aufnehmen, wären Sie aber als Altersvollrentner nach § 5 Abs. 4 Nr. 1 SGB VI sowieso versicherungsfrei. MfG Jonas
R.am 16.09.2009 | 11:49
Was ich meine ist eine Zurücksetzung in den alten Stand, also Mai 2009 vor dem ersten Rentenbezug. Die bereits gezahlte Rente von Juni bis August würde ich zurückzahlen. Falls das möglich ist, wäre aber noch das Problem mit den Rentenbeiträgen für diesen Zeitraum, damit meine Beitragskette keine Lücken aufweist. Die grundsätzliche Frage lautet hier jedoch, ob ein solches Vorgehen möglich ist.
Rosannaam 16.09.2009 | 21:51
Hallo R., es ist eigentlich GANZ einfach: ;-)) Sie beziehen eine vorzeitige Altersrente - momentan als Vollrente. Wenn Sie wieder arbeiten und die höchste (!) Hinzuverdienstgrenze überschreiten (steht im Rentenbescheid, Anlage 19), wird die Vollrente eingestellt. Selbstverständlich sollten Sie den mtl. Bruttoverdienst sowie den Beginn der Arbeit der DRV rechtzeitig melden! Dann werden aufgrund des Verdienstes wieder volle Sozialabgaben fällig (natürlich nur, wenn Sie mehr als 400,- EUR mtl. verdienen). Liegen Sie irgendwann wieder UNTER einer der Hinzuverdienstgrenzen, teilen Sie dies der DRV wieder mit und beantragen gleichzeitig eine entsprechende TEIL-RENTE. Während des Bezuges einer Teilrente werden wiederum Rentenversicherungsbeiträge (und alle anderen Abgaben) entrichtet. DIESE RV-Beiträge werden bei der nächsten Teilrente oder letzten Altersvollrente auch wieder berücksichtigt. Dieses "Spielchen" können Sie machen, bis Sie die Regelaltersgrenze erreichen!!! Danach können Sie dazuverdienen, was Sie wollen. Bei der Alters-VOLL-Rente besteht dann allerdings Versicherungsfreiheit; d.h. für diese Zeit erhöht sich eine spätere Hinterbliebenenrente nicht mehr. Machen Sie auf keinen Fall den Fehler, auf die bisherige Altersrente zu verzichten. Es gibt dafür keinerlei Veranlassung und schon gar keine Vorteile. Alles klar? MfG Rosanna
R.am 17.09.2009 | 18:54
Vielen Dank für Ihre Antworten und den hilfreichen Informationen.
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