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Rentenbezugsbescheinigung

von Sebbel16.08.2008 | 17:10
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9 Antworten

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Guten Tag, Wir beziehen einmal Witwen und Halbwaisenrente und benötigen dafür nun Bezugsbescheinigungen. Für die witwenrente einmal für 2006 und für die halbwaisenrente ab den 1.8.08. Kann man diese auch online beantragen? Der Online Link "Versicherungsunterlagen anfordern" scheint ja nicht dafür geeignet zu sein. Vielen Dank im Voraus.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Sebbel,

die Rentenbezugsbescheinigungenfordern Sie bitte direkt bei Ihrem Rentenversicherungsträger an. Eine Online-Bestellung ist hierzu derzeit nicht vorgesehen. Der von Ihnen zitierte Link ist dafür nicht geeignet.

8 Antworten

Rosannaam 16.08.2008 | 22:49
Nein, aber telefonisch. Geben Sie die jeweilige Versicherungsnummer und das Jahr, für das Sie die R.- Bezugsbescheinigung brauchen, an und sie werden Ihnen zugesandt. Dauert in der Regel nur ein paar Tage.
Wolfgangam 18.08.2008 | 11:30
> Eine Online-Bestellung ist hierzu derzeit nicht vorgesehen. Der von Ihnen zitierte Link ist dafür nicht geeignet. Hm ...über www.deutsche-rentenversicherung.de kann man sich über "Versicherungsunterlagen anfordern" bis zur Rentenbezugsmitteilung durchhangeln und bis 1996 zurück den gewünschten Zeitraum für die Rentenbezugsmitteilung eingeben, oder alternativ eine Rentenbezugsmitteilung fürs Finanzamt für ein ausgewähltes Jahr anfordern. Für jede Rente natürlich separat erforderlich. Gruß w.
Heikeam 18.08.2008 | 13:02
dies gilt aber wohl nur Versichertenrenten. Hier geht es um Witwen- und Waisenrente. Heike
Wolfgangam 18.08.2008 | 13:18
Ja Heike, Sie könnten Recht haben (wg. des Zusatzes "Versichertenrente"). Wenn Versicherungsnummer und Vorname/Name vom Formular 'verarbeitet' werden können, dann klappts. Bei Hinterbliebenenrenten ist aber ein anderer Bezugsberechtigter (warum der Abgleich dann nicht gehen sollte, wäre mir rätselhaft)...testen kann ich es leider nicht ;-) Gruß w.
Rosannaam 18.08.2008 | 13:34
Wieso einfach, wenn´s auch umständlich geht.... in diesem Fall! Bei der DRV anrufen und um die beiden Rentenbezugsbescheinigungen bitten dürfte doch in diesem Fall wirklich einfacher sein....
Wolfgangam 18.08.2008 | 13:55
Hallo Rosanna, den Umstand sehe ich - wie wohl auch 'Sebbel' - darin, dass online diese Bezugsbescheinigung nicht möglich ist. Wenn ich schon online bin, hänge ich mich doch nicht extra noch in die telefonischen Warteschleifen der DRV rein ;-) Gruß w.
Heikeam 18.08.2008 | 17:15
Bei Versichertenrenten gibt es nur eine "BXNR". Bei Hinterbliebenen könnten mehre "BXNR" vorhanden und eine Zuordnung etwas schieriger sein. "BXNR" ist im Fachchinesich = Bescheidnummer Heike
Rosannaam 18.08.2008 | 17:30
Wenn ich nicht unter der kostenlosen Rufnummer der DRV anrufe (die ist eigentlich nur für allgemeine Auskünfte gedacht), sondern direkt bei der zuständigen DRV, "hänge" ich nicht unbedingt in der Warteschleife. ;-)) Und die Bezugsbescheinigungen sind ratz-fatz ausgedruckt und beim Rentner....
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