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Experten-Antwort

Rentenbezugsinformation an den Arbeitgeber

von Sybille23.08.2024 | 08:17
225 Ansichten
8 Antworten
Guten Tag, ich kann zum 01.01.2025 vorzeitig, ohne Abzüge in Rente gehen. Habe somit die Regelaltersrente noch nicht erreicht. Kann ich nun bis zur Regelaltersrente weiter arbeiten und Rente beziehen, ohne den Arbeitgeber vom Rentenbezug zu informieren? Vielen Dank Sybille

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.08.2024 | 08:41

Guten Tag,

 

Ihre Frage ist keine rentenrechtliche sondern eine arbeitsrechtliche Frage, die hier im Forum nicht beantwortet werden kann. 

Mögliche arbeitsrechtliche Konsequenzen, wenn Sie Ihrem Arbeitgeber den Rentenbezug verschweigen, können hier nicht beurteilt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

7 Antworten

Renteam 23.08.2024 | 08:20
Irgendwann muss der Arbeitgeber das erfahren, denn der muss die richtigen Beitragsschlüssel eingeben, sonst bekommt er einen auf den Deckel bei einer Betriebsprüfung. Frage mich immer wieso die Leute daraus ein Geheimnis machen wollen
Mondkindam 23.08.2024 | 08:47
Wenn Sie es dem Arbeitgeber nicht mitteilen, erfährt er es spätestens wenn die Krankenkasse als Einzugsstelle für die Sozialversicherungsbeiträge ihm mitteilt, dass er die Meldung anders verschlüsseln muss. - kein Beitrag zur Arbeitslosenversicherung mehr, da Sie als Altersrentner keinen Anspruch auf ALG haben - geringerer Beitrag zur Krankenversicherung, da Sie als Altersvollrentner keinen Anspruch auf Krankengeld haben. Falls Sie weiterhin einen Anspruch auf Krankengeld haben wollen müssen Sie eine 99,99 %-Teilrente beantragen, aber nach Ende der Beschäftigung dann nicht vergessen wieder eine Vollrente zu beantragen.
Neinam 23.08.2024 | 08:49
Die Krankenkasse als EInzugstelle MUSS den AG dann drauf hinweisen, weil sonst die Beiträge falsch verschlüsselt werden. Über Arbeitsrechtliche Konsequenzen können sie nur mit einem Anwalt für Arbeitsrecht, dem Betriebsrat oder ggf dem AG direkt reden.
Nicht richtig (Korrektur zum KK-Beitrag)am 23.08.2024 | 09:12
Nicht richtig schrieb

Bis zum Erreichen seiner persönlichen Regelaltersgrenze muss der weiterbeschäftigte Retner natürlich Beiträge zur Arbeitslosenversicherung bezahlen.

Ebenso fallen die vollen Krankenkassenbeiträge an bis zur persönlichen Regelaltersgrenze.

Ergänzung/Korrektur: Volle Krankenkassenbeiträge fallen nur an, wenn es sich bei der Altersrente um eine Teilrente handelt. Bei einer vollen Altersrente fällt der ermäßigte Beitragssatz an und der Anspruch auf Krankengeld fällt weg.
Warum am 23.08.2024 | 10:21
Sonst behält er Dich wohl nicht, weil tariflich etwas anderes gilt?
KSCam 24.08.2024 | 09:23
Warum wollen Sie das Ihrem Arbeitgeber eigentlich verheimlichen? Gibt doch eigentlich keinen Grund dafür - Sie arbeiten wie bisher und erhalten für Ihre Arbeit Ihren Verdienst. Ob Sie nebenbei Rente bekommen oder nicht ist heutzutage in Zeiten des Fachkräftemangels vielen Arbeitgebern vollkommen egal. Aber wie bereits von anderen geschrieben, ist das kein Rententhema - schauen Sie in Ihren Arbeitsvertrag was dort dazu und zu Ihren Pflichten als Arbeitnehmerin geschrieben steht.
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