Guten Tag,
Ihre Frage ist keine rentenrechtliche sondern eine arbeitsrechtliche Frage, die hier im Forum nicht beantwortet werden kann.
Mögliche arbeitsrechtliche Konsequenzen, wenn Sie Ihrem Arbeitgeber den Rentenbezug verschweigen, können hier nicht beurteilt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
Wenn Sie es dem Arbeitgeber nicht mitteilen, erfährt er es spätestens wenn die Krankenkasse als Einzugsstelle für die Sozialversicherungsbeiträge ihm mitteilt, dass er die Meldung anders verschlüsseln muss.
- kein Beitrag zur Arbeitslosenversicherung mehr, da Sie als Altersrentner keinen Anspruch auf ALG haben
- geringerer Beitrag zur Krankenversicherung, da Sie als Altersvollrentner keinen Anspruch auf Krankengeld haben.
Falls Sie weiterhin einen Anspruch auf Krankengeld haben wollen müssen Sie eine 99,99 %-Teilrente beantragen, aber nach Ende der
Beschäftigung dann nicht vergessen wieder eine Vollrente zu beantragen.
Bis zum Erreichen seiner persönlichen Regelaltersgrenze muss der weiterbeschäftigte Retner natürlich Beiträge zur Arbeitslosenversicherung bezahlen.
Ebenso fallen die vollen Krankenkassenbeiträge an bis zur persönlichen Regelaltersgrenze.
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