Ergänzend zu den Ausführungen von "santander":
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Die Steuererklärung kann auch abgegeben werden, ohne dass man die Renteneinkünfte selbst dort eingibt. Da die Daten von der Rentenversicherung übermittelt werden 'müssen', liegen die Zahlen dem Finanzamt nämlich spätestens ab Ende Februar vor. https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/RenteVorsorge/Rentenbezugsmit… Für den Steuerpflichtigen selbst ist es aber natürlich doof, wenn er nicht weiß, wie wie hoch seine Rente war und er deshalb nicht weiß, was er noch steuerlich geltend machen sollte, damit es unter die 'Steuerfreigrenze' kommt. Aber wozu gibt es sonst auch noch die Rentenbescheide bzw. die - wenn angefallen - Rentenanpassungsmitteilungen? In 2021 gab es keine Rentenanpassung. Da muss man also nur 12 x den Bruttobetrag der letzten Anpassungsmitteilung aus 2020 rechnen und damit hat man den Jahresbetrag für 2021. Wenn es den Osten betrifft, da gab es eine kleine Anpassung und somit auch eine Mitteilung. Dann sind es 6xRente (1-6) plus 6xRente (7-12). Also auch auf nem Notizzettel nachzurechnen, falls keine Rechenmaschine zur Hand :-)Abgesehen davon, dass man die Bescheinigung nicht braucht, um seine Steuererklärung abzugeben.... Zitat "Aufgrund der bereits erfolgten Datenübermittlung ist es nicht erforderlich, dass Sie die gemeldeten Daten in Ihre Einkommensteuererklärung übertragen. "Und da sieht man mal wieder wie wenig Ahnung hier so manche Profilierungssüchtige haben. Natürlich braucht man die Übermittlung an das FA um seine Einkommenssteuererklärung abgeben zu können. Das können aber so Otto-Normalverdiener wie Sie nicht wissen. Aber das macht nichts, in den Genuß das zu benötigen werden Sie nicht kommen als Wohngeldempfänger. Und der Fragesteller teilt ja mit das eine Übermittlung noch nicht erfolgt ist.
Bleiben Sie besser beim Rentenrecht, vom Steuerrecht haben Sie offensichtlich überhaupt keine Ahnung. Legitime Frage hier, da es unendlich viele Konstellationen gibt in denen GENAU diese Meldung elektronsich vom FA abgerufen werden muss. Nur wenn sie nicht dort ist, kann auch nichts abgerufen werden. Bleiben Sie einfach bei der Rente und überlassen Sie die Steuer den Fachleuten. Geben Sie einfach die passende Amtwort auf die berechtigte Rentenfrage.Und da sieht man mal wieder wie wenig Ahnung hier so manche Profilierungssüchtige haben. Natürlich braucht man die Übermittlung an das FA um seine Einkommenssteuererklärung abgeben zu können. Das können aber so Otto-Normalverdiener wie Sie nicht wissen. Aber das macht nichts, in den Genuß das zu benötigen werden Sie nicht kommen als Wohngeldempfänger. Und der Fragesteller teilt ja mit das eine Übermittlung noch nicht erfolgt ist.Die Steuererklärung kann auch abgegeben werden, ohne dass man die Renteneinkünfte selbst dort eingibt. Da die Daten von der Rentenversicherung übermittelt werden 'müssen', liegen die Zahlen dem Finanzamt nämlich spätestens ab Ende Februar vor. https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/RenteVorsorge/Rentenbezugsmit… Für den Steuerpflichtigen selbst ist es aber natürlich doof, wenn er nicht weiß, wie wie hoch seine Rente war und er deshalb nicht weiß, was er noch steuerlich geltend machen sollte, damit es unter die 'Steuerfreigrenze' kommt. Aber wozu gibt es sonst auch noch die Rentenbescheide bzw. die - wenn angefallen - Rentenanpassungsmitteilungen? In 2021 gab es keine Rentenanpassung. Da muss man also nur 12 x den Bruttobetrag der letzten Anpassungsmitteilung aus 2020 rechnen und damit hat man den Jahresbetrag für 2021. Wenn es den Osten betrifft, da gab es eine kleine Anpassung und somit auch eine Mitteilung. Dann sind es 6xRente (1-6) plus 6xRente (7-12). Also auch auf nem Notizzettel nachzurechnen, falls keine Rechenmaschine zur Hand :-)
Hmmm, dann haben Sie die Frage anscheinend gar nicht richtig gelesen. Im Übrigen versendet die DRV Bund die Mitteilungen an einem anderen Tag als die DRV NRW, und DRV BW macht es vorwiegend Dienstags, während DRV Saarland den Freitag bevorzugt. Für alle aber gilt, spätestens am 28.2. muss das Finanzamt die Zahlen vorliegen haben. Und dann sind sie auch abrufbar für den, der seine Steuererklärung zuhause selbst macht oder für den Steuerberater, der ebenfalls die Zugangsdaten für seine Mandanten hat. Warum also ruft 'Fragender' also nicht 'seine DRV an, und fragt, welchen Tag die für die Übermittlung bevorzugen? :-)Heute ist erst der 3.2. :-)Das war doch gar nicht die Frage bis WANN etwas geschehen muss *lol lol lol* Sie können es nicht verkraften wenn Sie sich nicht profilieren können. Sie haben keine Ahnung vom Steuerrecht, daher war die Ursprungsfrage legitim. Sie haben etwas daraus gemacht was gar nicht da war. Armer Mensch....
@Babsi Erhält das Finanzamt auch automatisch eine Rentenerhöhungsmitteilung? Fordert mich das Finanzamt, sobald die Rente steuerpflichtig wird, eine Steuererklärung bei mir an?1. Das Finanzamt wird in jedem Fall über Rentenerhöhungen informiert. 2. Sie sind auch als Rentner/in in jedem Fall verpflichtet eine Einkommensteuer abzugeben. Sie werden vom Finanzamt informiert wenn sie keine mehr abgeben müssen.
Hallo Babsi, die DRV übermittelt jedes Jahr zum Ende Februar die Daten an das Finanzamt. Da sind dann auch evtl. Rentenerhöhungen mit enthalten. Eine Sondermeldung zum 1.7. (wenn die Renten üblicherweise erhöht werden) erfolgt also nicht. Auch wenn der zu versteuernde Anteil Ihrer Rente das einzige Einkommen ist, was Sie haben und Sie ledig sind, und Sie den 'Grundfreibetrag' von 9.744 EUR für das Jahr 2021 mit dem Rentenanteil übersteigen, sind Sie verpflichtet, bis zum 31.07.2022 eine Steuererklärung abzugeben. Sollten Sie diesen Termin verpassen, wird das Finanzamt von sich aus Sie an die Abgabe der Steuererklärung erinnern. Sollten Sie aufgrund weiterer Freibeträge (z.B. wegen einer Schwerbehinderung (ab 2021 bereits ab GdB 20) unter diesen Grundfreibetrag liegen, müssen Sie dennoch zunächst eine Steuererklärung abgeben, können aber gleichzeitig eine 'Nichtveranlagungsbescheinigung' mit abgeben, die dann (nach Zustimmung des FA) für die Folgejahre (maximal drei) gilt. Weiter hilfreiche Informationen finden Sie auch hier: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartike… Alles Gute!Wenn sie im Jahr 2021 erstmalig eine Rente bezogen haben sollten sie die Rentenbezugsmitteilung einmal anfordern, in den Folgejahren kommt diese dann automatisch. Die Mitteilungen werden derzeit versand, die Mitteilungen an das Finanzamt erfolgt automatisch.Erhält das Finanzamt auch automatisch eine Rentenerhöhungsmitteilung? Fordert mich das Finanzamt, sobald die Rente steuerpflichtig wird, eine Steuererklärung bei mir an?
Braucht man doch, Steuerrecht 1. Stunde... AmateurAbgesehen davon, dass man die Bescheinigung nicht braucht, um seine Steuererklärung abzugeben....So ist es, ich fertige seit 2007 als Rentner meine Einkommenssteuererklärung und habe dieses Schriftstück nie gebraucht. In den Rentenbescheiden, auch die bei jeder Erhöhung kommen, steht doch alles drin. Einfach alles mit 6 multiplizieren bis Juni und das ganze genau so nochmal ab Juli und fertig isses. Mathematik 2. Klasse!
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