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Experten-Antwort

Rentenbezugsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt

von Bobby16.03.2011 | 19:26
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6 Antworten

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Hallo allseits, nur eine kurze Frage - wie lange dauert es in der Regel, bis eine online (mittels des Formulars auf https://sec.deutsche-rentenversicherung.de/internet/deutsche-ren… angeforderte Rentenbezugsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt zugeschickt wird? Ich habe die Rentenbezugsmitteilung bereits im Februar angefordert, aber bis heute noch nichts erhalten. Normal, oder muß ich davon ausgehen, daß die Anforderung nicht geklappt hat? Besten Dank im voraus, Bobby

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bobby,

eigentlich sollte die Zusendung einer online angeforderten Rentenbezugsmitteilung mindestens genauso schnell erfolgen, wie eine schriftlich oder telefonisch angeforderte. Warum Sie Ihre bisher noch nicht erhalten haben, kann ich leider nicht nachvollziehen. Mein Tipp: Rufen Sie bei der kostenlosen Hotline oder eine Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers an oder fordern Sie die Rentenbezugsmitteilung ggf. nochmals erneut online an.

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5 Antworten

Jürgenam 16.03.2011 | 19:38
Hallo Bobby, habe ähnliches in der 1. Januarwoche gemacht und meine Information Anfang Februar erhalten. Ansonsten einfach mal die kostenlose Hotline anrufen. Wenn du deine Rentennummer bei der Hand hast, dann helfen die Damen und Herren gern weiter. Viel Erfolg. Gruß vom Jürgen
Anitaam 16.03.2011 | 20:42
Meine kam auch erst, nachdem ich sie 4 Wochen später nochmal angefordert hatte.
KSCam 16.03.2011 | 20:42
Manchmal ist der Weg übers Internet nicht der schnellste -:) und manchmal wird eine mail ausgedruckt, kommt in den Geschäftsgang mit Eingangsstempel und co und dann wird die Zuständigkeit geprüft,....und so was kann dauern. Wer in "meiner" Außenstelle "meines" RV Trägers anruft, hat so eine Bescheinigung in aller Regel am nächsten oder übernächsten Tag im Briefkasten, weil der Berater das "Ding" dezentral an seinem Drucker ausdruckt, in ein Briefumschlag eintütet und alles ist gut.
Bobbyam 16.03.2011 | 21:29
Ja, dann weiß ich jetzt ja bescheid und rufe demnächst mal bei der Hotline an. Aber vielleicht ist ja doch noch in den nächsten Tagen was im Briefkasten...
-_-am 17.03.2011 | 10:11
:P ... was jedoch leider erfahrungsgemäß häufig oder sogar meistens nicht der Fall ist. Es wird vermutlich bei der Anforderung auch übersehen, dass die Rentenbezugsbescheinigung, der Ausweis für Rentnerinnen und Rentner und die Rentenbezugsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt die Einschränkung "(Versichertenrente)" hat. Für Hinterbliebenenrenten ist eine solche Online-Anforderung gar nicht möglich. Man kann davon ausgehen, dass die Mehrzahl der Interessenten durch die Verwendung des Internets die Antwortzeit verlängert oder gar keine Antwort erhält. Entweder müsste hier eine ganz erhebliche Verfahrensänderung vorgenommen werden oder man muss den Interessenten mitteilen, dass Sie die gewünschte Bescheinigung nur schnell und sicher erhalten wenn Sie das Internetangebot der Deutschen Rentenversicherung nicht verwenden.
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