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Rentenbezugszeiten

von Peter04.02.2008 | 08:35
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7 Antworten

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Wie werden Rentenbezugszeiten gewertet- und bis zu welchem Alter? ( EU-Rente) Sind das Bewertungen beitragsfreier Zeiten und werden mit den EP der Vergleichsbewertung multipliziert ?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Peter,

ich darf die Ausführungen zu den Rentenbezugszeiten noch einmal zusammenfassen.

Rentenbezugszeiten (RBZ), die eine Zurechnungszeit enthalten, gehen in eine Folgerente als Anrechnungszeit ein. Zugeordnet wird der ungekürzte Wert aus der Gesamtleistungsbewertung. Von der Vergleichs-bzw. Grundbewertung findet der höhere Wert Eingang in die Rentenberechnung.

Wird die Rente über das 60. Lebensjahr hinaus bezogen, liegen für eine Folgerente keine Anrechnungszeiten vor. Allerdings beeinflußt dieser Rentenbezug die Gesamtleistungsbewertung und damit die Bewertung beitragsfreier Zeiten.

6 Antworten

Rentenüberprüferam 04.02.2008 | 09:40
Wenn während Rentenbezugszeit gleichzeitig noch eine Zurechnungszeit gilt, werden diese Monate als beitragsfreie Zeit mit dem ungekürzten Wert der Gesamtleistungsbewertung bewertet. Dieser Wert kann sowohl der höhere aus der Grundbewertung sein, aber auch der aus der Vergleichsbewertung, wenn dieser der höhere ist. Zurechnungszeiten werden, soweit mir bekannt, bei einem Rentenbeginn ab 2004 bis zum 60. Lebensjahr berücksichtigt, weil von da ab die stufenweise Anhebung vom 55. Lbj. plus 20 Monate bis zur Vollendung des 60. Lbj. abgeschlossen ist. Fallen während dieser Zeit auch noch Verdienste an, gelten diese Zeiten als "beitragsgemindert" Bewertung erfolgt auch hier mit dem vollen Gesamtleistungswert, wobei die Entgeltpunkte aus dem Verdienst gegengerechnet werden. Rentenbezugszeiten außerhalb von Zurechnungszeiten werden nicht mehr eigenständig bewertet, stellen aber auch keine Versicherungslücke dar.
Rentenüberprüferam 04.02.2008 | 13:30
Ergänzung in folgendem Sinn: Rentenbezugszeiten werden längstens bis zum Monat der Vollendung des 65. Lbj. einbezogen, mit Bezug auf die Neuregelung im Altersgrenzen-Neuregelungsgesetz stufenweise dann auch bis zur Vollendung des 67. Lbj. Ohne Vorhandensein einer Zurechnungszeit sind es lediglich Zählmonate, die im Rechenabschnitt zur Ermittlung des belegungsfähigen Gesamtzeitraumes, soweit sie nicht mit anderen renrenrechlichen Sachverhalten (Verdienst, BÜZ) zusammenfallen, rausgerechnet werden um den Leistungswert nicht nachteilig zu beeinflussen.
Peteram 04.02.2008 | 14:50
Danke Rentenüberprüfer! Hat mir sehr geholfen, kann man bei Dir komplette Rentenüberprüfungen vornehmen?
Rentenüberprüferam 05.02.2008 | 01:15
User Peter, kann man. Unter Google Suche Begriff "Rente - Überprüfung" eingeben, dort dann unter gleichem Text klicken. Dann anrufen oder Mail senden, antworte kurzfristig.
Schadeam 05.02.2008 | 07:51
lieber Peter, das, was ein privater Rentenberater wohl nur gegen eine Gebühr macht, leisten die Beratungsstellen der RV unentgeltlich.
Rentenüberprüferam 05.02.2008 | 11:41
Bin kein Rentenberater, aber wohl in Deutschland der einzige als Dienstleister für Rentenüberprüfungen arbeitende Altersrentner mit Gewerbeerlaubnis. Grundsätzlich sind alle Auskünfte und Beratungen bei der DRV kostenfrei. Wenn Sie aber diese Stellen aufsuchen und die Bitte äußern, den Beischeid doch noch mal zu überprüfen, werden Sie keinen Erfolg haben. Es wird erwartet, das man mit einem konkreten Fakt aufwartet. Wer aber kennt sich als Laie so weit in der Materie aus, dass er von sich aus jeden Mangel erkennt? Dann bräuchte er eigentlich dort nicht mehr vorsprechen und könnte gleich Widerspruch einlegen.
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