Hallo Peter,
ich darf die Ausführungen zu den Rentenbezugszeiten noch einmal zusammenfassen.
Rentenbezugszeiten (RBZ), die eine Zurechnungszeit enthalten, gehen in eine Folgerente als Anrechnungszeit ein. Zugeordnet wird der ungekürzte Wert aus der Gesamtleistungsbewertung. Von der Vergleichs-bzw. Grundbewertung findet der höhere Wert Eingang in die Rentenberechnung.
Wird die Rente über das 60. Lebensjahr hinaus bezogen, liegen für eine Folgerente keine Anrechnungszeiten vor. Allerdings beeinflußt dieser Rentenbezug die Gesamtleistungsbewertung und damit die Bewertung beitragsfreier Zeiten.