Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

renteneintritt

von werner25.09.2007 | 23:54
1216 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
hallo bin maennlich jahrgang 5 48 meine frage egal ob mit oder ohne abschlaege was waere fuer mich der frueheste renteneintrittstermin ich bin seit 46jahre berufstaetig schwerbehinderung liegt nicht vor ich bin weiterhin berufstaetig arbeitslosigkeit liegt auch nicht vor

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Nach Ihren Vorgaben (kein ! Altersteilzeit-Arbeitsvertrag vor dem 01.01.2007) ist bei Erfüllung sämtlicher Voraussetzungen nach derzeitiger Rechtslage die Inanspruchnahme einer Altersrente für langjährig Versicherte frühestens ab Vollendung des 63. Lebensjahres möglich. Ein Abschlag in Höhe von 7,2 % ist dabei in Kauf zu nehmen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Sofern Sie schwerbehindert sind (Grad der Behinderung wenigstens 50 %) könne Sie die Altersrente für Schwerbehinderte ab dem vollendeten 63. Lebensjahr ohne Abschlag in Anspruch nehmen.

Liegt keine Schwerbehinderung von wenigstens 50 % vor, könnten Sie abschlagsfrei die Altersrent für langjährig Versicherte ab dem 65. Lebensjahr in Anspruch nehmen. Diese Rente kann vorzeitig ab dem 63. Lebensjahr mit einem Abschlag von 7,2 % bezogen werden. Ob die Wartezeit von 35 Jahren für diese Rente erfüllt ist, kann natürlich von hier nicht beurteilt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter der Rubrik Themen/Gesetzliche Rente/Hinterbliebenenrente. Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation sollten Sie vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.

2 Antworten

bekissam 26.09.2007 | 07:17
Unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/ finden Sie rechts ein Link "Versicherungsunterlagen anfordern". Sie haben die Möglichkeit, per Internet eine Rentenauskunft anzufordern, in der alle Möglichkeiten individuell für Sie persönlich aufgeführt sind. Die Rentenauskunft informiert auch über die Höhe Ihrer bisher erworbenen Rentenansprüche. Der Versicherungsverlauf enthält eine Aufstellung über alle in Ihrem Konto gespeicherten Daten. Voraussetzung für eine richtige Rentenauskunft ist die vorherige vollständige Klärung des Versicherungsverlaufs unter Mitwirkung des Versicherten. Daher erhalten Sie zunächst nur einen Versicherungsverlauf mit beigefügten Vordrucken, falls das Versicherungskonto zuvor noch nicht vollständig geklärt worden ist.
Ingeam 28.09.2007 | 13:35
Hallo, habe lt.R.Auskunft alles erfüllt.Werde 10.07. 63J.Kann ich ohne Abschlag in Rente ,oder muß ich noch zwei Jahre.Was ist für mich besser.habe 4 Kinder,v.1963 bis1969, wieviel bek.ich pro Kind.Auch habe ich selbst noch vor Jahren Beitr. nachgez. Bin z. Zt.selbstst.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026