Sofern Sie schwerbehindert sind (Grad der Behinderung wenigstens 50 %) könne Sie die Altersrente für Schwerbehinderte ab dem vollendeten 63. Lebensjahr ohne Abschlag in Anspruch nehmen.
Liegt keine Schwerbehinderung von wenigstens 50 % vor, könnten Sie abschlagsfrei die Altersrent für langjährig Versicherte ab dem 65. Lebensjahr in Anspruch nehmen. Diese Rente kann vorzeitig ab dem 63. Lebensjahr mit einem Abschlag von 7,2 % bezogen werden. Ob die Wartezeit von 35 Jahren für diese Rente erfüllt ist, kann natürlich von hier nicht beurteilt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter der Rubrik Themen/Gesetzliche Rente/Hinterbliebenenrente. Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation sollten Sie vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.