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Renteneintritt

von Gerd07.05.2010 | 11:41
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine Frau 63,5 Jahre 50% schwerbehindert 33 Versicherungsjahre noch 6 Monate arbeitslos Gibt es einen möglichen Rentenbeginn mit 64? MFG

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Möglich ist ein Rentenbeginn mit Vollendung des 64. Lebensjahres, wenn die Voraussetzungen für die entsprechende Rente vorliegen. Um sämtliche Möglichkeiten unter die Lupe zu nehmen, sollte Ihre Frau eine(n) fachkundige(n) Berater(in) aufsuchen.

Wir empfehlen Ihnen, einen unserer Versichertenältesten / Versichertenberater oder eine unserer Auskunfts- und Beratungsstellen aufzusuchen, um ggf. eine individuelle persönliche Beratung zu ermöglichen.

Um eine Beratungsstelle in Wohnortnähe zu finden, können Sie im Internet auf der Seite "www.ihre-vorsorge.de" das Feld "Beratungsstellen" auswählen und dort Ihre Postleitzahl oder den Namen Ihres Wohnortes eingeben.

3 Antworten

Schwarzwälderam 07.05.2010 | 11:48
Ja, wenn Sie entweder 35 Jahre voll bekäme oder wenn die Bedingungen für eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit ( 364 Tage arbeitslos nach dem 58. Lebensjahr plus 6 Monate, in den letzten 1o Jahren 8 Jahre Pflichtbeiträge und insgesamt für 180 Monate Beiträge). Fragen Sie bei der nächstgelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle nach, die können Ihnen bestätigen, ob die Voraussetzungen vorliegen oder nicht.
Ratam 07.05.2010 | 11:44
Ihre Frau könnte Ihren Schilderungen zu Folge evtl. die Möglichkeit haben eine vorzeitige Altersrente für Frauen zu erhalten. Sofern sie nach Vollendung des 40. Lebensjahres mehr als 10 Jahre Pflicht- bzw. Beitragszeiten vorweisen kann. Die Altersrente für schwerbeheinderte Menschen käme nur in betracht, wenn sie u.a. die Wartezeit von 35 Jahren erfüllen würde. Da sie aber laut Ihren Angaben nur 33 Jahre und 6 Monate hat ist diese Voraussetzung nicht erfüllt. Aufgrund der spärlichen Angaben kann aber keine genaue Aussage getroffen werden. So eine Umfangreiche Frage würde ich beim Rentenversicherungsträger direkt klären. In einem Beratungsgespräch z.B.
-_-am 07.05.2010 | 21:32
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