Möglich ist ein Rentenbeginn mit Vollendung des 64. Lebensjahres, wenn die Voraussetzungen für die entsprechende Rente vorliegen. Um sämtliche Möglichkeiten unter die Lupe zu nehmen, sollte Ihre Frau eine(n) fachkundige(n) Berater(in) aufsuchen.
Wir empfehlen Ihnen, einen unserer Versichertenältesten / Versichertenberater oder eine unserer Auskunfts- und Beratungsstellen aufzusuchen, um ggf. eine individuelle persönliche Beratung zu ermöglichen.
Um eine Beratungsstelle in Wohnortnähe zu finden, können Sie im Internet auf der Seite "www.ihre-vorsorge.de" das Feld "Beratungsstellen" auswählen und dort Ihre Postleitzahl oder den Namen Ihres Wohnortes eingeben.