Hallo Kurt,
für den Jahrgang 1964 gilt folgendes:
- Beginn der Regelaltersrente nach Vollendung des 67. Lebensjahres,
- frühestester Beginn der abschlagsfreien Altersrente für besonders langjährig Versicherte (Wartezeit von 45 Jahren erfüllt) nach Vollendung des 65. Lebensjahres und
- frühester Beginn der abschlagsfreien Altersrente für schwerbehinderte Menschen (Wartezeit von 35 Jahren erfüllt, Grad der Behinderung mindestens 50) nach Vollendung des 65. Lebensjahres.
Welche Wartezeiten bei Ihnen erfüllt sind oder erfüllt werden können, können Sie auch in einem telefonischen Beratungsgespräch mit Ihrem Rentenversicherungsträger klären.
Im Prinzip ja.
Außer Sie sind 'besonders langjährig versichert (45 Beitragsjahre)
oder (auch) schwerbehindert.
Der Rechner, der auch eine SB berücksichtigt, finden Sie hier
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste/Online-Rechner/RentenbeginnUndHoehenRechner/rentenbeginnrechner_node.html
sonst können Sie auch den Rentenbeginnrechner hier gleich rechts auf der Seite nutzen
> "@Kurt: danke für Auskunft"
Ergänzend:
Oder die von der DRV zugesandte RentenAUSKUNFT - schon ab Alter 55 - einfach mal _lesen_, da steht alles über die nur 4 möglichen Altersrentenarten, deren Beginn, die erforderlichen Zugangsvoraussetzungen drin!
Gruß
w.
PS: Eigentlich könnte sich die DRV nicht nur die Berechnungsanlagen sparen, sondern die Rentenauskunft bei diesen Personen komplett. Ein Rücklaufzettel beilegen: "Habe ich gelesen und verstanden" + ein Hinweisblatt für einen Sprach-/Lesekurs bei der örtlichen VHS ...kommt nichts zurück, gibt es keine weitere Papierauskunft mehr im Briefkasten = hervorragende Öko-Bilanz; zusätzlich ein paar mehr MA im Online-Service können soviel gar nicht *pupsen ;-)
PPS: Sollte eine Auskunft nicht vorliegen, kann Sie hier angefordert werden:
https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/
… Da diese Auskünfte vielfach weder gelesen noch verstanden werden, ist es gut nachvollziehbar, dass die Berechnungsanlagen nur noch auf Anfrage versandt werden.sonst können Sie auch den Rentenbeginnrechner hier gleich rechts auf der Seite nutzen> "@Kurt: danke für Auskunft" Ergänzend: Oder die von der DRV zugesandte RentenAUSKUNFT - schon ab Alter 55 - einfach mal _lesen_, da steht alles über die nur 4 möglichen Altersrentenarten, deren Beginn, die erforderlichen Zugangsvoraussetzungen drin! Gruß w. PS: Eigentlich könnte sich die DRV nicht nur die Berechnungsanlagen sparen, sondern die Rentenauskunft bei diesen Personen komplett. Ein Rücklaufzettel beilegen: "Habe ich gelesen und verstanden" + ein Hinweisblatt für einen Sprach-/Lesekurs bei der örtlichen VHS ...kommt nichts zurück, gibt es keine weitere Papierauskunft mehr im Briefkasten = hervorragende Öko-Bilanz; zusätzlich ein paar mehr MA im Online-Service können soviel gar nicht *pupsen ;-) PPS: Sollte eine Auskunft nicht vorliegen, kann Sie hier angefordert werden: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/
Habe mich eben bei meinem Rentenberater- Ältesten schlau gemacht. Jahrgang 64 erster Jahrgang der bis 67 arbeiten muß. Die Knochen halten beim Maler keine 10 J. mehr durch.
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