Hallo Blazenko,
Chris hat Ihnen bereits die richtige Antwort gegeben. Auf die 35jährige Wartezeit zählen nicht nur Pflichtbeiträge, sondern alle rentenrechtlichen Zeiten. Sie sollten das individuell beim Rententräger Ihrer Mutter klären lassen (z.B. ausführliche Rentenauskunft anfordern - dort werden mögliche Renteneintrittstermine für verschiedene Altersrenten genannt).