Hallo Leon,
bis zur Rechtskraft/Bestandskraft eines erteilten Rentenantrages können sie jederzeit Änderungen vornehmen (Antrag ganz zurücknehmen, Rentenbeginn verändern, Hochrechnung ablehnen, etc).
Begründen müssen sie dies nicht, nur den Änderungswünsch irgendwie (verschriftlicht) an ihren Sachbearbeiter/Sachbearbeiterin bringen (Hinweis auf online-Dienste wurde ja schon gegeben).