Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Leon,
bis zur Rechtskraft/Bestandskraft eines erteilten Rentenantrages können sie jederzeit Änderungen vornehmen (Antrag ganz zurücknehmen, Rentenbeginn verändern, Hochrechnung ablehnen, etc).
Begründen müssen sie dies nicht, nur den Änderungswünsch irgendwie (verschriftlicht) an ihren Sachbearbeiter/Sachbearbeiterin bringen (Hinweis auf online-Dienste wurde ja schon gegeben).
Achso. Danke für diese (auch mich aufklärende) Korrektur!! :-)Sofern Sie 'Rente berechnen mit Hochrechnung' beantragt hatten, müssten Sie allerdings auch noch Ihren Arbeitgeber informieren, dass er eine entsprechende Meldung einen Monat früher abgeben muss :-)*hüstel ...die DRV 'greift' digital die für die Hochrechnung erforderlichen Daten/Monate direkt vom AG ab, der Antragsteller ist da gar nicht mehr beteiligt. Gruß w.
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