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Experten-Antwort

Renteneintritt im letzten Monat der ATZ?

von wedere29.06.2018 | 22:10
245 Ansichten
2 Antworten
Guten Tag, hier ein paar Eckdaten: - geb. 10.12.1953 / derzeit 64 Jahre - Hinweis: schon seit 2017 habe ich die 45 VJ erreicht. - Habe aber mich für die ATZ entschieden - meine ATZ begann am 01.01.2014 und endet am 31.12.2018 - geplanter Renteneintritt 01.01.2019 Meine Fragen: - muss ich am 01.01. 2019 (also 7 vor Regelaltersgrenze) einen Abschlag von 7 x 0,3 % hinnehmen? - kann ich auch schon zum 01.12.2018 im letzten Monat meiner ATZ den Renteneintritt beantragen ...die Hinzuverdienstgrenze für den 1 Monat passt ja ?? Danke für Ihre Antworten

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 29.06.2018 | 23:02

Nein Abschläge haben Sie nicht, die AR für besonders langj. Versicherte ist bei Jg 1953 ab 63+2 Monaten abschlagsfrei. Dieses Alter ist längst überschritten.

Und bezüglich der Flexigestaltung (ATZ bis Jahresende und Rente schon 1 Monat vorher) ist das bei ATZ Verträgen ausgeschlossen.

1 Antworten

W*lfgangam 29.06.2018 | 22:54
Hallo wedere, natürlich können Sie die Rente vorher beantragen/die Hinzuverdienstgrenze passt sicher ...nur, schauen Sie in Ihren ATZ-Vertrag, was ein vorzeitiger Rentenbeginn auslösen würde - das vorzeitige Ende der ATZ/ein Störfall und damit 'Rückabwicklung' der ATZ. Ihre Personalstelle klärt Sie über die Folgewirkungen dieses Vertragswidrigen Verhaltens auf ...die und Sie werden nicht begeistert sein - 'Flexirente' geht bei ATZ nicht! Gruß w.
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