Hallo Rolf,
wenn sie die Wartezeit von 45 Beitragsjahren bereits erfüllt haben, ist eine spätere Arbeitslosigkeit für den Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte unschädlich.
Sie können diese Rentenart zum 01.02.2027, aufgrund der erfüllten Wartezeit und des entsprechenden Lebensalters von 64 und 8 Monaten, ohne Rentenminderung in Anspruch nehmen.
Wir zahlen nicht kommentarlos zwei Jahre Arbeitslosengeld aus. Wir sind bestrebt, Sie schnellstmöglich neu zu vermitteln.
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