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Renteneintritt nach Erreichen des Eintrittsalters

von Filipapa28.02.2018 | 22:31
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich bin geboren im November 1952, ich meine dass ich dann im MAi 2018 das Renteneintrittsalter erreicht habe. Allerdings habe ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag, 19,5 Wochenstunden und meine Rente ist ca. 500 EUR/monatl. Also würde gerne über mein Renteneintrittsalter hinaus weiter arbeiten, und möchte wissen, wie sich das auf meine Alterrente auswirkt.

8 Antworten

W*lfgangam 28.02.2018 | 23:13
Hallo Filipapa, Sie haben 3 Möglichkeiten: 1. Verschiebung des Rentenbeginn über die Regelaltersgrenze hinaus mit weiterhin versicherungspflichtiger Beschäftigung = Zuschlag zur Rente (0,5 % für jeden späteren Monat) + weiter Rentenanspruch aus dem versicherungspflichtigem Einkommen. 2. Rente mit Erreichen der Regelaltersrente beginnen lassen + versicherungsfrei weiterarbeiten/zugleich Ersparnis der eigenen Rentenbeiträge. 3. Rente mit Erreichen der Regelaltersrente beginnen lassen + versicherungspflichtig weiterarbeiten/Sie zahlen weiterhin RV-Beiträge und erwerben damit neue Rentenansprüche, die jeweils zum 01.07. auf die schon laufende Rente draufgesattelt werden (einen kleinen Zuschlag gibt es für die 'neuen' Rentenansprüche auch noch oben drauf). Welche Optionen für Sie sinnvoll erscheinen, sollten vor Ort beraten lassen/ist hier zu umfangreich im Detail darzustellen! ABER, sind Sie sicher, dass Ihr unbefristeter Arbeitsvertrag (tariflich gebunden?) bis ans Lebensende gilt, nicht etwa automatisch mit Erreichen einer Altersgrenze/früher 65/jetzt Regelaltersgrenze beendet wird? Gruß w.
Filipapaam 28.02.2018 | 23:27
Nein, ich bin nicht sicher, wenn Sie mich so direkt fragen. Ich weiß das nicht. Mein Arbeitgeber ist die Stadt. Also kommunaler Öffentlicher Dienst. Aber was für einen Tarifvertrag wir haben, weiß ich nicht. Ich werde morgen mal beim Personalamt anrufen. Danke für den Hinweis
Filipapaam 28.02.2018 | 23:36
Mist, das wußte ich nicht: § 33 Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, a) mit Ablauf des Monats, in dem die/der Beschäftigte das gesetzlich festgelegte Alter zum Erreichen der Regelaltersrente vollendet hat,... Das bedeutet, dass ich dann ab Mai 2018? (Geboren 1952) ausscheide?
Filipapaam 28.02.2018 | 23:36
Mist, das wußte ich nicht: § 33 Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, a) mit Ablauf des Monats, in dem die/der Beschäftigte das gesetzlich festgelegte Alter zum Erreichen der Regelaltersrente vollendet hat,... Das bedeutet, dass ich dann ab Mai 2018? (Geboren 1952) ausscheide?
-am 01.03.2018 | 07:41
Hallo Filipapa, richtig, Sie erreichen Ihre Regelaltersgrenze im Mai 2018 und könnten damit ab Juni 2018 die Regelaltersgrenze beziehen. Aus Sicht der Rentenversicherung können Sie auch über diesen Zeitpunkt hinaus weiterarbeiten. Sie müssen die Rente auch nicht in Anspruch nehmen. Für jeden Monat der Nichtinanspruchnahme erhöht sich Ihre Rente. Sollten Sie weiterarbeiten und die Regelaltersrente beziehen, ist dies auch kein Problem: Eine Hinzuverdienstanrechnung gibt es ab diesem Zeitpunkt nicht mehr, so dass die Rente auch bei Weiterarbeit in voller Höhe ausgezahlt werden kann. Wie W*lfgang schon schrieb, haben Sie bei eine Weiterarbeit neben der Rente die Wahl, ob Sie auch noch weitere Beiträge zur Rentenversicherung zahlen wollen. Entscheiden Sie sich für eine Beitragszahlung, erhöht sich Ihre Rente durch diese Beiträge jeweils zum nächsten 01.07. Alles weitere ist ein arbeitsrechtliches Problem, dass Sie mit Ihrer Personalabteilung besprechen sollten.
W*lfgangam 01.03.2018 | 21:04
Zitat von Filipapa anzeigenausblenden
Richtig Filipapa, auch der ÖD könnte natürlich vor Beschäftigungsende durch einen entsprechenden Vertrag die Beschäftigungszeit über die Regelaltersgrenze hinaus verlängern/befristet - und dann auch folgend weiter befristet ..."diese Koryphäe/Sie, müssen wir zwingend weiter in den Verwaltungsapparat einbinden", um den Behördenschlaf zu sichern ;-) Ohne Flax, für Projekte/nachgehend erforderliche personengebundene Arbeiten mag das auch mal möglich/erforderlich sein. Dafür müssten beide Seiten das wollen - ein Anspruch von Ihnen allein besteht nicht - der TVÖD kickt Sie da einfach raus. Gruß w. TIPP: sofern Sie bereits die 35/45 Jahre voll haben und zum Mai gehen müssen, fragen Sie umgehend nach 'Flexirente' nach/Beratungstermin ausmachen reicht schon ...Sie könnten ein paar EUR Rente neben der Beschäftigung verschenken und versäumen, die schon 'auf der Straße liegende Rente' daneben einfach einzusammeln ;-)
Peter B.am 12.03.2018 | 00:16
ich möchte an diesen Dialog anknüpfen, weil der Inhalt auch auf mich zutrifft. Zitat aus den Antworten: durch einen entsprechenden Vertrag die Beschäftigungszeit über die Regelaltersgrenze hinaus verlängern....Dafür müssten beide Seiten das wollen. ich habe nachgefragt und es besteht Interesse seitens des Betriebes. ich bin mir jedoch nicht schlüssig, wie lange ich eine weiter Beschäftigung ertragen kann. Zitat aus den Antworten: 3. Rente mit Erreichen der Regelaltersrente beginnen lassen + versicherungspflichtig weiterarbeiten/Sie zahlen weiterhin RV-Beiträge und erwerben damit neue Rentenansprüche, die jeweils zum 01.07. auf die schon laufende Rente draufgesattelt werden (einen kleinen Zuschlag gibt es für die 'neuen' Rentenansprüche auch noch oben drauf). Meine Frage ist : wenn ich nach 5 Monaten nicht mehr arbeien möchte, ob und wie werden diese Monate seitens der Rente verrechnet
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