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Experten-Antwort

Renteneintritt, wann beantragen?

von David17.08.2014 | 07:04
1160 Ansichten
3 Antworten
Hallo zusammen, ich stelle die Frage hier stellvertretend für meinen Vater. Er ist jetzt 61, hat aber seine 45 Berufsjahre schon voll. Er möchte im Spetember 2016, mit 63 Jahren und 2 Monaten, in Rente gehen. Muss er da jetzt schon irgendwas zur Rentenstelle hinschicken, damit die bescheid wissen oder reicht ein halbes Jahr vorher? Was wäre wenn er jetzt Arbeitslos werden würde. 2 Jahre vor 63 würde ja die Arbeitslosigkeit nicht mit angerechnet, aber die erforderlichen 45 Jahre hat er ja eh schon. Könnte er da also trotzdem im September 2016 in Rente gehen? Vielen Dank schon mal.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 18.08.2014 | 12:02

Den ausführlichen Erläuterungen von anonym und =//= schließ ich mich gerne an. Zu gegebener Zeit soll Ihr Vater den Rentenantrag stellen.

2 Antworten

anonymam 17.08.2014 | 10:02
Hallo David, Sie haben richtig erkannt, dass das Arbeitslosengeld 2 Jahre vor dem Rentenbeginn bei der Wartezeit nicht berücksichtigt werden kann. Eine Ausnahme gibt es allerdings: Insolvenz oder vollständige Geschäftsaufgabe durch den Arbeitgeber. Aber wenn die Wartezeit jetzt schon erfüllt ist, dann hat das keinerlei negative Folgen. Ihr Vater kann wie gewünscht ab 01.09.16 in Rente gehen. Den Antrag hierfür darf er maximal 12 Monate vor Rentenbeginn stellen. Drei bis vier Monate vor Rentenbeginn, also im Mai oder Juni 2016, ist aber ausreichend.
=//=am 18.08.2014 | 10:05
BITTE den Antrag frühestens 3 oder 4 Monate vorher stellen! Der Rentenantrag liegt sonst bei der DRV "nur rum" und kann nicht bearbeitet werden.
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