Hallo, Robert,
dem Beitrag von „senf-dazu“ wollen wir nur noch hinzufügen, dass Sie den Antrag ca. 3 Monate vor Rentenbeginn stellen sollten. Sollten Sie den Antrag bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV aufnehmen lassen wollen, sollten Sie ca. ein halbes Jahr vor Rentenbeginn den Termin vereinbaren, welcher 3 Mon. vor Rentenbeginn liegen soll.
Aufgrund der zu erwartenden steigenden Antragszahlen (Rente für geburtenstarke Jahrgänge und vermutlich politischer Entscheidungen, wie der erhöhten ZZ bei EM-Renten) wird sich die Terminproblematik noch verschärfen.Soll das bedeuten das nun Leute wegen den erhöhten Zurechnungszeiten die Erwerbsminderungsrente extra beantragen ? Ich dachte man hat die Abschläge von 10,8 % deshalb eingeführt das eben dies nicht vorkommt. Mit den neuen Zurechnungszeiten werden also die Abschläge durch die Hintertür beseitigt, aber natürlich haben nur wieder die Neurentner etwas davon.
Aufgrund der zu erwartenden steigenden Antragszahlen (Rente für geburtenstarke Jahrgänge und vermutlich politischer Entscheidungen, wie der erhöhten ZZ bei EM-Renten) wird sich die Terminproblematik noch verschärfen.[/quote]
Soll das bedeuten das nun Leute wegen den erhöhten Zurechnungszeiten die Erwerbsminderungsrente extra beantragen ?
Ich dachte man hat die Abschläge von 10,8 % deshalb eingeführt das eben dies nicht vorkommt.
Mit den neuen Zurechnungszeiten werden also die Abschläge durch die Hintertür beseitigt, aber natürlich haben nur wieder die Neurentner etwas davon.
Soll das bedeuten das nun Leute wegen den erhöhten Zurechnungszeiten die Erwerbsminderungsrente extra beantragen ? Ich dachte man hat die Abschläge von 10,8 % deshalb eingeführt das eben dies nicht vorkommt. Mit den neuen Zurechnungszeiten werden also die Abschläge durch die Hintertür beseitigt, aber natürlich haben nur wieder die Neurentner etwas davon.Dann lesen Sie mal hier: https://www.ihre-vorsorge.de/nachrichten/lesen/drv-erwartet-mehr… Ich persönlich kann nur hoffen, dass die Politik hier die geplante Gesetzgebung noch nachbessert und nicht, wie häufig in der Vergangenheit, berechtigte Kritik u.a. der DRV aufgrund parteiinterner Interessen einfach ignoriert und so nach und nach unser Rentensystem vor die Wand fährt.
Dann lesen Sie mal hier: https://www.ihre-vorsorge.de/nachrichten/lesen/drv-erwartet-mehr… Ich persönlich kann nur hoffen, dass die Politik hier die geplante Gesetzgebung noch nachbessert und nicht, wie häufig in der Vergangenheit, berechtigte Kritik u.a. der DRV aufgrund parteiinterner Interessen einfach ignoriert und so nach und nach unser Rentensystem vor die Wand fährt.Dass zukünftige EM-Rentner eine höhere Rente als Altersrentner haben, wenn diese eine mit Abschlägen behaftete Altersrente in Anspruch nehmen (müssen), kann weder im Sinne der Politik noch der Rentenversicherung sein. Warten wir mal die endgültige Gesetzgebung ab und vor allem den Protest der dann benachteiligten Altersrentner, wenn hier nicht eine andere Lösung gefunden wird. Im Übrigen ist dies wieder ein gutes Beispiel für alle die immer noch dem Irrglauben verfallen, die Rentenversicherung habe etwas mit der politischen Willensbildung zu tun. Letztendlich leider nicht!
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