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Experten-Antwort

Renteneintrittsalter bei Schwerbehinterung von 50 % und höher

von Robert10.08.2018 | 12:53
342 Ansichten
7 Antworten
Mit welchem Alter kann man eine ungekürzte Rente beantragen, wenn man als Schwerbehinderter mit 60 Jahren bereits 45 Jahre durchgängig gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt hat. Geburtsjahrgang ist 1963.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 10.08.2018 | 13:22

Hallo, Robert,

dem Beitrag von „senf-dazu“ wollen wir nur noch hinzufügen, dass Sie den Antrag ca. 3 Monate vor Rentenbeginn stellen sollten. Sollten Sie den Antrag bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV aufnehmen lassen wollen, sollten Sie ca. ein halbes Jahr vor Rentenbeginn den Termin vereinbaren, welcher 3 Mon. vor Rentenbeginn liegen soll.

6 Antworten

senf-dazuam 10.08.2018 | 13:14
Mit 60 sollten Sie bereits eine Rentenauskunft erhalten haben, in der die mgöglichen Renten mit ihrem BEginn aufgelistet werden. Hier zusammengefasst die abschlagsfreien: - für schwerbehinderte Menschen mit 64/10 - für besonders langjährig Versicherte mit 64/10 - Regelaltersrente mit 66/10
Fastrentneram 10.08.2018 | 13:43
Sehr guter praktischer Hinweis mit der frühzeitigen Terminvereinbarung. Darauf wird viel zu selten hingewiesen. Aufgrund der zu erwartenden steigenden Antragszahlen (Rente für geburtenstarke Jahrgänge und vermutlich politischer Entscheidungen, wie der erhöhten ZZ bei EM-Renten) wird sich die Terminproblematik noch verschärfen.
Schorscham 10.08.2018 | 13:54
Damit können Sie alle Möglichkeiten ermitteln: (Ganz runter scrollen!) https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigati… MfG
von Sauerbieram 10.08.2018 | 19:18
Aufgrund der zu erwartenden steigenden Antragszahlen (Rente für geburtenstarke Jahrgänge und vermutlich politischer Entscheidungen, wie der erhöhten ZZ bei EM-Renten) wird sich die Terminproblematik noch verschärfen.
Soll das bedeuten das nun Leute wegen den erhöhten Zurechnungszeiten die Erwerbsminderungsrente extra beantragen ? Ich dachte man hat die Abschläge von 10,8 % deshalb eingeführt das eben dies nicht vorkommt. Mit den neuen Zurechnungszeiten werden also die Abschläge durch die Hintertür beseitigt, aber natürlich haben nur wieder die Neurentner etwas davon.
Fastrentneram 11.08.2018 | 08:05
von Sauerbier schrieb

Aufgrund der zu erwartenden steigenden Antragszahlen (Rente für geburtenstarke Jahrgänge und vermutlich politischer Entscheidungen, wie der erhöhten ZZ bei EM-Renten) wird sich die Terminproblematik noch verschärfen.[/quote]

Soll das bedeuten das nun Leute wegen den erhöhten Zurechnungszeiten die Erwerbsminderungsrente extra beantragen ?

Ich dachte man hat die Abschläge von 10,8 % deshalb eingeführt das eben dies nicht vorkommt.

Mit den neuen Zurechnungszeiten werden also die Abschläge durch die Hintertür beseitigt, aber natürlich haben nur wieder die Neurentner etwas davon.

Soll das bedeuten das nun Leute wegen den erhöhten Zurechnungszeiten die Erwerbsminderungsrente extra beantragen ? Ich dachte man hat die Abschläge von 10,8 % deshalb eingeführt das eben dies nicht vorkommt. Mit den neuen Zurechnungszeiten werden also die Abschläge durch die Hintertür beseitigt, aber natürlich haben nur wieder die Neurentner etwas davon.
Dann lesen Sie mal hier: https://www.ihre-vorsorge.de/nachrichten/lesen/drv-erwartet-mehr… Ich persönlich kann nur hoffen, dass die Politik hier die geplante Gesetzgebung noch nachbessert und nicht, wie häufig in der Vergangenheit, berechtigte Kritik u.a. der DRV aufgrund parteiinterner Interessen einfach ignoriert und so nach und nach unser Rentensystem vor die Wand fährt.
DRVam 11.08.2018 | 16:48
Dann lesen Sie mal hier: https://www.ihre-vorsorge.de/nachrichten/lesen/drv-erwartet-mehr… Ich persönlich kann nur hoffen, dass die Politik hier die geplante Gesetzgebung noch nachbessert und nicht, wie häufig in der Vergangenheit, berechtigte Kritik u.a. der DRV aufgrund parteiinterner Interessen einfach ignoriert und so nach und nach unser Rentensystem vor die Wand fährt.
Dass zukünftige EM-Rentner eine höhere Rente als Altersrentner haben, wenn diese eine mit Abschlägen behaftete Altersrente in Anspruch nehmen (müssen), kann weder im Sinne der Politik noch der Rentenversicherung sein. Warten wir mal die endgültige Gesetzgebung ab und vor allem den Protest der dann benachteiligten Altersrentner, wenn hier nicht eine andere Lösung gefunden wird. Im Übrigen ist dies wieder ein gutes Beispiel für alle die immer noch dem Irrglauben verfallen, die Rentenversicherung habe etwas mit der politischen Willensbildung zu tun. Letztendlich leider nicht!
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