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Experten-Antwort

Renteneintrittsalter für langjährig Versicherte

von Simone Heirich19.11.2015 | 18:03
1576 Ansichten
7 Antworten
Guten Tag zusammen, bin am 25.02.1955 geboren. Habe im Januar 2015 517 Beitragsmonate. Wann kann ich vorzeitig - mit Abschlag - die Rente für langjähjrig Versicherte erhalten. (was ist die Rechtsgrundlage?). Herzlichen Dank.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.11.2015 | 12:13

Wie bereits aus den vorherigen Beiträgen ersichtlich, können Sie die Altersrente für langjährig Versicherte beziehen, sofern Sie die Wartezeit von 35 Jahren (420 Monate) erfüllt haben. Da Sie bereits 517 Monate an Beitragszeiten zurückgelegt haben, wäre die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt.

Die Alterente für langjährig Versicherte kann frühestens im Folgemonat des vollendeten 63. Lebensjahres bezogen werden. In Ihrem Fall wäre der frühestmögliche Rentenbeginn der 01.03.2018. Zu diesem Zeitpunkt beträgt der Rentenabschlag 9,9%.

Abschlagsfrei kann die Altersrente für langjährig Versicherte mit 65 Jahren und 9 Monaten (Folgemonat) beansprucht werden. In Ihrem Fall wäre das zum 01.12.2020 möglich.

Die Rechtsgrundlagen hinsichtlich des oben genannten Sachverhaltes finden sich den §§36 i.V.m. § 236 SGB VI wieder.

Anmerkung: Sofern Sie die Wartezeit von 45 Jahren (540 Monate) erfüllen, wäre auch die Altersrente für besonders langjährig Versicherte möglich. Diese kann bei erfüllter Wartezeit für den Jahrgang 1955 mit einem vollendeten Lebensalter von 63 Jahren und 6 Monaten (Folgemonat) beginnen. Der Rentenbeginn hierzu wäre in Ihrem Fall der 01.09.2018.

Diese Altersrente ist immer abschlagsfrei.

6 Antworten

senf-dazuam 19.11.2015 | 18:42
senf-dazu schrieb

Das soll natürlich "März 2018" heißen.

Das soll natürlich "März 2018" heißen.
senf-dazuam 19.11.2015 | 18:41
nun auch hier im Forum ;) Die Rente für langjährig Versicherte gibt es ab 63. Der Abschlag berechnet sich nach der Dauer des vorzeitigen Bezugs vor der Regelaltersgrenze. Diese liegt für den Jahrgang '55 bei 65 Jahren und 9 Monaten. Gehen Sie mit 63 (also März 2018) in Rente (für langjährig Versicherte), sind dies 33 Monate vor der Regelaltersgrenze. Für jeden Monat fallen 0,3 % Abschlag an. 33 * 0,3% macht dann 9,9% Abschlag. Grundlagen sind im SGB VI die §§ 36 und 236; der 236 bestimmt u.a. für den Jahrgang '55 die Altersgrenzen. Ein halbes Jahr später könnten Sie ggf. die Rente für _besonders_ langjährig Versicherte ohne Abschlag in Anspruch nehmen. von 02/2015 bis 09/2018 könnten die fehlenden 23 Monate doch noch zusammenkommen?
***am 19.11.2015 | 18:43
Die Altersrente für langjährig Versicherte können Sie nach dem vollendeten 63. Lebensjahr beanspruchen, wenn Sie die Wartezeit von 35 Jahren (420 Monaten) erfüllen. Dabei werden alle rentenrechtlichen Zeiten berücksichtigt. Ihr 63. Lebensjahr vollenden Sie am 24.02.2018. Nach Ihren Angaben haben Sie mit 517 Beitragsmonaten die Wartezeit von 35 Jahren bereits jetzt erfüllt. Der früheste Rentenbeginn ist für Sie am 01.03.2018.
W*lfgangam 19.11.2015 | 18:44
Hallo Simone Heirich, zum 01.03.2018 (63) die Altersrente für langjährig Versicherte (nur 35 Jahre erforderlich) mit 9,3 % Abschlag. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__36.html… Abschläge: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__236.html… Da offenbar nur noch 23 Monate an den 45 Jahren fehlen, können Sie auch ab 01.09.2018 (63+6) die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte erreichen. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__38.html… Stufenweise Anhebung: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__236b.html… Gruß w.
W*lfgangam 19.11.2015 | 19:03
W*lfgang schrieb

...natürlich 9,9 %

Gruß

w.

...natürlich 9,9 % Gruß w.
=//=am 20.11.2015 | 09:20
Ich wundere mich immer wieder über diese Fragen im Forum. Mit Jahrgang 1955 haben Sie doch sicher schon mindestens eine RentenAUSKUNFT erhalten. Dort steht ALLES drin. Man sollte diese Auskunft halt auch lesen und nicht zum Altpapier geben oder ungelesen abheften. :-)
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