Hallo S. Schulze,
Ihr Geburtsjahrgang 1971 ist von der geplanten Gesetzesänderung nicht betroffen. Der Gesetzentwurf enthält lediglich eine befristete Sonderregelung für Versicherte, die vor dem 01.01.1964 geboren sind. Für Sie gilt weiterhin, dass Sie mit einer Wartezeit von 45 Jahren frühestens mit 65 abschlagsfrei in Rente gehen können.