Hallo Amanda,
die Zahl der Arbeitsmonate in einem rentenversicherungspflichtigen Minijob entspricht auch der Zahl der Monate, die Sie als Wartezeit für eine Rente erwerben. Üben Sie hingegen eine rentenversicherungsfreie oder von der Rentenversicherungspflicht befreite geringfügig entlohnte Beschäftigung aus, kann diese Zeit nur zu einem gewissen Teil als Wartezeit berücksichtigt werden.
Ja, sofern Sie die 3,6% Eigenanteil gezahlt haben; sonst nicht.
Sind Sie sicher, dass das Ausländeramt die für eine Aufenthaltsgenehmigung geforderten 60 Monate genauso bewertet wie die Rentenversicherung? Kommt es da nicht eher auf ein Beschäftigungsverhältnis an, gleichgültig ob mit oder ohne eigene Beitragszahlung?
Ich würde mich da eher sicherheitshalber beim Ausländeramt erkundigen.
Sind Sie sicher, dass das Ausländeramt die für eine Aufenthaltsgenehmigung geforderten 60 Monate genauso bewertet wie die Rentenversicherung? Kommt es da nicht eher auf ein Beschäftigungsverhältnis an, gleichgültig ob mit oder ohne eigene Beitragszahlung? Ich würde mich da eher sicherheitshalber beim Ausländeramt erkundigen.Nein da bin ich mir nicht sicher, das ist aber auch nicht mein Problem oder das der DRV. Ob nicht versicherungspflichtige Minijobs beim Ausländeramt mitzählen, müssen die dortigen Kollegen prüfen - grins, Als Praktiker weiß ich aber dass für das Ausländeramt (zumindest in meinem Landkreis) die Wartezeitaussage der DRV quasi "das Evangelium" darstellt wenn es um 60 oder auch um 24 Monate geht.
Sind Sie sicher, dass das Ausländeramt die für eine Aufenthaltsgenehmigung geforderten 60 Monate genauso bewertet wie die Rentenversicherung? Kommt es da nicht eher auf ein Beschäftigungsverhältnis an, gleichgültig ob mit oder ohne eigene Beitragszahlung?
Ich würde mich da eher sicherheitshalber beim Ausländeramt erkundigen.
Ergänzend: Pflichtbeiträge sind Pflichtbeiträge für diesen Zweck, auch wenn Sie aus einem 'nur' versicherungspflichtigem Minijob stammen. Gruß w. PS: "Ich würde mich da eher sicherheitshalber beim Ausländeramt erkundigen." Hmm ...DIE haben ihm doch schon gesagt, dass 60 Monate Pflichtbeiträge in der DRV erforderlich sind *ggJa, sofern Sie die 3,6% Eigenanteil gezahlt haben; sonst nicht.Sind Sie sicher, dass das Ausländeramt die für eine Aufenthaltsgenehmigung geforderten 60 Monate genauso bewertet wie die Rentenversicherung? Kommt es da nicht eher auf ein Beschäftigungsverhältnis an, gleichgültig ob mit oder ohne eigene Beitragszahlung? Ich würde mich da eher sicherheitshalber beim Ausländeramt erkundigen.
Amanda,
lassen Sie sich von der DRV nach Ablauf 2022 (sobald Sie die Meldung zur Sozialversicherung 2022 von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben) eine Wartezeitauskunft übersenden. Mit den Entgeltabrechnungen dann von 01. - 04.2023 gehen Sie in die Ausländerbehörde = 60 Monate erreicht.
Gruß
w.
hmmm....nachdem auch Sie nicht absolut wissen, woher Amanda die Info hat mit den 60 Monaten....evtl. reichen sogar 'nur 48 Monate', wenn nämlich Amanda eine Berufsausbildung hat und deshalb als 'Fachkraft' gilt. Dann könnte sie entsprechend eher...mit Wartezeitauskunft (haben Sie dafür einen Link für Amanda??? Und wenn nicht warum eigentlich nicht??? die 'Experten' sollen doch Ihrer Meinung nach auch immer alles verlinken....) und Lohnbescheinigung für die dort noch nicht bescheinigten Monate in der Ausländerbehörde auflaufen. --- @Amanda: auch ohne hilfreichen Link können Sie sich dann an die zuständige DRV wenden und die Zeiten bestätigen lassen, die Sie bereits 'pflichtversichert' absolviert haben. Ob Sie 60 Monate benötigen oder doch nur 48 hängt von Ihrer Ausbildung UND aber auch von den Anforderungen der Ausländerbehörde in Ihrem Fall ab. Alles Gute!Hallo, ich habe eine Frage bezüglich meiner Renteneinzahlung für 60 Monate um einen unbefristeten Aufenthaltstitel zu erhalten. Ich hatte seit dem 01.05.2018 einen Minijob und seitdem zahle ich in meine Rentenversicherrung ein und seit dem 01.07.2019 habe ich einen Vollzeitjob. Um meienen Aufenthaltstitel zu erhalten muss ich einen Nachweis von 60 Rentenversicherungseinzahlung vorzeigen. Meine Frage ist ob die Zeit indem ich mit dem Einkommen von meinen Minijob eigezahlt habe mitzählt.Amanda, lassen Sie sich von der DRV nach Ablauf 2022 (sobald Sie die Meldung zur Sozialversicherung 2022 von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben) eine Wartezeitauskunft übersenden. Mit den Entgeltabrechnungen dann von 01. - 04.2023 gehen Sie in die Ausländerbehörde = 60 Monate erreicht. Gruß w.
Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich meiner Renteneinzahlung für 60 Monate um einen unbefristeten Aufenthaltstitel zu erhalten. Ich hatte seit dem 01.05.2018 einen Minijob und seitdem zahle ich in meine Rentenversicherrung ein und seit dem 01.07.2019 habe ich einen Vollzeitjob. Um meienen Aufenthaltstitel zu erhalten muss ich einen Nachweis von 60 Rentenversicherungseinzahlung vorzeigen. Meine Frage ist ob die Zeit indem ich mit dem Einkommen von meinen Minijob eigezahlt habe mitzählt.[/quote]
Amanda,
lassen Sie sich von der DRV nach Ablauf 2022 (sobald Sie die Meldung zur Sozialversicherung 2022 von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben) eine Wartezeitauskunft übersenden. Mit den Entgeltabrechnungen dann von 01. - 04.2023 gehen Sie in die Ausländerbehörde = 60 Monate erreicht.
Gruß
w.[/quote]
hmmm....nachdem auch Sie nicht absolut wissen, woher Amanda die Info hat mit den 60 Monaten....evtl. reichen sogar 'nur 48 Monate', wenn nämlich Amanda eine Berufsausbildung hat und deshalb als 'Fachkraft' gilt. Dann könnte sie entsprechend eher...mit Wartezeitauskunft (haben Sie dafür einen Link für Amanda??? Und wenn nicht warum eigentlich nicht??? die 'Experten' sollen doch Ihrer Meinung nach auch immer alles verlinken....) und Lohnbescheinigung für die dort noch nicht bescheinigten Monate in der Ausländerbehörde auflaufen.
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@Amanda: auch ohne hilfreichen Link können Sie sich dann an die zuständige DRV wenden und die Zeiten bestätigen lassen, die Sie bereits 'pflichtversichert' absolviert haben. Ob Sie 60 Monate benötigen oder doch nur 48 hängt von Ihrer Ausbildung UND aber auch von den Anforderungen der Ausländerbehörde in Ihrem Fall ab.
Alles Gute!
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