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Experten-Antwort

Renteneinzahlung

von Geli10.10.2023 | 06:13
142 Ansichten
4 Antworten
Hallo, wenn ich vorzeitig in Rente gehe habe ich ja monatliche Abschläge von 0,3 %. Dann möchte ich trotzdem weiterhin, also neben meiner Rente, versicherungspflichtig arbeiten, ich zahle also in die Rente ein. Werden diese Einzahlungen auf meine Rente gerechnet, wenn ich dann offiziell in Rente bin? Danke!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 10.10.2023 | 08:19

Hallo Geli, 

 

wie "Ja" bereits ausgeführt hat, werden die neben dem Rentenbezug gezahlten Beiträge mit Erreichen Ihrer individuellen Regelaltersgrenze berücksichtigt. Sollten Sie danach weiter beschäftigt sein, sind Sie grundsätzlich versicherungsfrei, können sich aber für die weitere Versicherungspflicht entscheiden. Diese nach der Regelaltersgrenze gezahlten Beiträge würden dann jeweils zum 01.07. des Folgejahres berücksichtigt. 

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Jaam 10.10.2023 | 06:33
Hallo Geli, offiziell in Rente sind Sie dann ja schon ab Rentenbeginn, aber die danach weiter eingezahlten Beiträge werden ab Erreichen der Regelaltersgrenze mit in Ihre Rente eingerechnet, ja. Wenn Sie auch danach noch weiter sozialversicherungspflichtig arbeiten gehen, wird Ihre Rente jedes Jahr zum 1.7. angepasst.
Geliam 16.10.2023 | 13:22
Geli schrieb

Vielen Dank!

Ich habe noch eine Frage: Ich werde auch eine kleine Betriebsrente und Privatrente (Riester,Rürup) beziehen und habe Mieteinnahmen. Wird dies auch irgendwie mit der Rente verrechnet? Vielen Dank für eine Antwort!
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