Hallo Geli,
wie "Ja" bereits ausgeführt hat, werden die neben dem Rentenbezug gezahlten Beiträge mit Erreichen Ihrer individuellen Regelaltersgrenze berücksichtigt. Sollten Sie danach weiter beschäftigt sein, sind Sie grundsätzlich versicherungsfrei, können sich aber für die weitere Versicherungspflicht entscheiden. Diese nach der Regelaltersgrenze gezahlten Beiträge würden dann jeweils zum 01.07. des Folgejahres berücksichtigt.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Vielen Dank!
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