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Experten-Antwort

Renteneinzahlung nach dem Studium

von Samantha23.04.2021 | 20:13
77 Ansichten
6 Antworten
Liebe:r Leser:in, ich habe Ende März mein Studium an einer Uni abgeschlossen und bin derweil noch auf Jobsuche. Aufgrund der Übergangszeit bin ich verunsichert, ob ich mich beim Arbeitsamt als arbeitslos melden sollte, um eine Berücksichtigung dieser Überbrückungszeit irgendwie bei der Rente geltend machen zu können. Ich bezahle derzeit meine Krankenkassenbeiträge selbst und hätte auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, weshalb ich den Weg zum Amt erstmal nicht gegangen bin. Lohnt es sich trotzdem aus Rentenversicherungs-Sicht jetzt aktiv zu werden? Ich rechne damit in spätestens 2-3 Monaten (zumindest) eine Teilzeitstelle/Mini-Job anzunehmen. Liebe Grüße,

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.04.2021 | 15:10

Hallo Samantha,

Übergangszeiten (wegen Ausbildung) können zwischen zwei Ausbildungen oder aber Ausbildung und Wehrdienst bzw. der Ableistung bestimmter freiwilliger Dienste entstehen.

Zwischen dem (abgeschlossenem) Studium und einer nachfolgenden (regulären) Beschäftigung entsteht keine Übergangszeit.

Auch wenn noch nicht ganz klar ist, wie sich das Rentenrecht zum Zeitpunkt Ihres Rentenbeginns gestalten wird, dient die Meldung aus heutiger Perspektive zur Schließung von Lücken und Sammeln von Wartezeitmonaten.

5 Antworten

Klugpuperam 23.04.2021 | 23:52
Die Meldung wäre auch ohne Leistungsbezug zumindest nicht schädlich. Ob sie letztlich relevant ist, kann man erst beim Rentenantrag sagen.
Tobi61am 24.04.2021 | 08:20
Auf alle Fälle melden.zählt mindestens zur Wartezeit damit du 35 Jahre voll bekommst
Tobi61am 24.04.2021 | 08:20
Auf alle Fälle melden.zählt mindestens zur Wartezeit damit du 35 Jahre voll bekommst
KSCam 24.04.2021 | 10:51
Ein Schaden kann die Meldung nicht sein ob sie außer zusätzlicher Bürokratie für Kunden und Agentur etwas bringt ist heute schlichtweg nicht vorhersehbar. Für 35 Jahre sollte es auf 2 oder 3 Monate nicht ankommen, die sollten so oder so bis 63 zu schaffen sein.....Schule und Studium am 17 zählen ja schon mal bis maximal 8 Jahre mit.... Würfeln Sie aus! Würfeln Sie 1,2 oder 3 machen Sie nichts, liegt 4,5 oder 6 oben melden Sie sich beim Arbeitsamt. (und dann würfeln Sie bis die richtige Zahl kommt) LG
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