Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Renteneinzahlung nach dem Studium

von Samantha23.04.2021 | 20:13
77 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Liebe:r Leser:in, ich habe Ende März mein Studium an einer Uni abgeschlossen und bin derweil noch auf Jobsuche. Aufgrund der Übergangszeit bin ich verunsichert, ob ich mich beim Arbeitsamt als arbeitslos melden sollte, um eine Berücksichtigung dieser Überbrückungszeit irgendwie bei der Rente geltend machen zu können. Ich bezahle derzeit meine Krankenkassenbeiträge selbst und hätte auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, weshalb ich den Weg zum Amt erstmal nicht gegangen bin. Lohnt es sich trotzdem aus Rentenversicherungs-Sicht jetzt aktiv zu werden? Ich rechne damit in spätestens 2-3 Monaten (zumindest) eine Teilzeitstelle/Mini-Job anzunehmen. Liebe Grüße,

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Samantha,

Übergangszeiten (wegen Ausbildung) können zwischen zwei Ausbildungen oder aber Ausbildung und Wehrdienst bzw. der Ableistung bestimmter freiwilliger Dienste entstehen.

Zwischen dem (abgeschlossenem) Studium und einer nachfolgenden (regulären) Beschäftigung entsteht keine Übergangszeit.

Auch wenn noch nicht ganz klar ist, wie sich das Rentenrecht zum Zeitpunkt Ihres Rentenbeginns gestalten wird, dient die Meldung aus heutiger Perspektive zur Schließung von Lücken und Sammeln von Wartezeitmonaten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Klugpuperam 23.04.2021 | 23:52
Die Meldung wäre auch ohne Leistungsbezug zumindest nicht schädlich. Ob sie letztlich relevant ist, kann man erst beim Rentenantrag sagen.
Tobi61am 24.04.2021 | 08:20
Auf alle Fälle melden.zählt mindestens zur Wartezeit damit du 35 Jahre voll bekommst
Tobi61am 24.04.2021 | 08:20
Auf alle Fälle melden.zählt mindestens zur Wartezeit damit du 35 Jahre voll bekommst
KSCam 24.04.2021 | 10:51
Ein Schaden kann die Meldung nicht sein ob sie außer zusätzlicher Bürokratie für Kunden und Agentur etwas bringt ist heute schlichtweg nicht vorhersehbar. Für 35 Jahre sollte es auf 2 oder 3 Monate nicht ankommen, die sollten so oder so bis 63 zu schaffen sein.....Schule und Studium am 17 zählen ja schon mal bis maximal 8 Jahre mit.... Würfeln Sie aus! Würfeln Sie 1,2 oder 3 machen Sie nichts, liegt 4,5 oder 6 oben melden Sie sich beim Arbeitsamt. (und dann würfeln Sie bis die richtige Zahl kommt) LG
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026