Hallo Samantha,
Übergangszeiten (wegen Ausbildung) können zwischen zwei Ausbildungen oder aber Ausbildung und Wehrdienst bzw. der Ableistung bestimmter freiwilliger Dienste entstehen.
Zwischen dem (abgeschlossenem) Studium und einer nachfolgenden (regulären) Beschäftigung entsteht keine Übergangszeit.
Auch wenn noch nicht ganz klar ist, wie sich das Rentenrecht zum Zeitpunkt Ihres Rentenbeginns gestalten wird, dient die Meldung aus heutiger Perspektive zur Schließung von Lücken und Sammeln von Wartezeitmonaten.