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Renteneinzahlungen der (Noch)frau

von maustobel29.01.2008 | 16:41
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7 Antworten

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Mein Freund will sich bald scheiden lassen. Er vermutet, dass seine Frau Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse einzahlt. Wie kann er erfahren, in welcher Höhe sie Einzahlungen leistet bzw. geleistet hat? Oder geht das nur per richterliche Anordnung? Wir halten diese Information für den Versorgungsausgleich für sehr relevant.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wie "Brille" und "sind" richtig geschrieben haben, ist im Vorfeld der Scheidung eine Auskunft des Rentenversicherungsträgers oder der Krankenkasse an den Ehemann über frühere oder derzeitige Beitragszahlungen der Ehefrau aus datenschutzrechtlichen Gründen wohl nicht zulässig.

Sofern aber der Scheidungsantrag beim Familiengericht anhängig ist, wird dieses die beiden Ehepartner über ihre während der Ehezeit erworbenen Versorgungsanwartschaften (z.B. gesetzliche Rente, Betriebsrente, Beamtenpension, etc.) befragen. Hierzu müssen beide richtige und vollständige Angaben machen. Die beiden Scheidungsgegner werden jeweils über die erworbenen Ansprüche des anderen informiert.

6 Antworten

sindam 29.01.2008 | 17:05
Dies darf ihnen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht mitgeteilt werden.
Brilleam 29.01.2008 | 17:01
Mit Einreichung und Zustellung des Scheidungsantrags gilt die Ehezeit (wirtschaftlich) als beendet - egal wann tatsächlich rechtskräftig geschieden wird. Das Familiengericht wird dann beide (!) Parteien dazu auffordern, alle Versorgungs- und Vorsorgesysteme bzw. -anwartschaften zu benennen und die Werte offen zu legen - daraus wird der evtl. Versorgungsausgleich ermittelt. Diese Ergebnisse werden den Parteien gegenseitig zur Kenntnis gegeben. Ob die (Noch)-Frau aktuell arbeitet (und damit Beiträge entrichtet) ist doch eher in Sachen Unterhalt von Interesse, oder?
Schiko.,am 29.01.2008 | 17:26
Dies verstehe ich nun wirklich nicht. Sie meinen doch nicht etwa jeder kann, wenn er es für richtig hält- wie bei beim bankkonto- beträge einzahlen. Selbst wenn dies möglich ist, was haben sie , be- zogen auf eine zu erwartende scheidung dagegen. Ist die frau arbeitnehmerin werden doch automatisch beiträge durch den arbeitgeber abgeführt . Diese gesetzliche beiträge können nicht willkürlich durch freiwillige einzahlungen erhöht werden. MfG.
Rosannaam 29.01.2008 | 17:37
Hallo Schiko, Ihren Beitrag verstehe ich nun aber wirklich nicht. Von freiwilligen Beitragseinzahlungen war doch gar nicht die Rede. @Maustobel wollte doch lediglich wissen, ob der Ehemann VOR der Scheidung die Anwartschaften seiner (Noch-)Ehefrau einsehen kann bzw. ob sie ihm bekanntgegeben werden können/dürfen. Soweit mir bekannt ist, bekommt jeder Ehepartner bzw. dessen Anwalt eine Durchschrift von SEINER Berechnung der Anwartschaften in der Ehezeit z.K. zugesandt, aber nicht die der gegnerischen Partei.
Schiko.am 29.01.2008 | 18:13
Bei ihnen macht mir dies überhaupt nichts aus. MfG.
maustobelam 29.01.2008 | 19:02
ganz genau! das meine ich wirklich nicht!
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