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Experten-Antwort

Renteneinzahlungen zum Ausgleich von Abschlägen

von Gerhard20.04.2019 | 12:35
68 Ansichten
3 Antworten
Hallo, ich habe folgende Frage. Wenn in die Rente Beiträge aufrund der Pflichtversicherung gezahlt werden, kann ich gleichzeitig Beiträge wegen einer Rentenminderung entrichten ? Natürlich erst nach Antrag und Berechnung durch die DRV. Hintergrund, ich will früher aufhören zu arbeiten und möchte die dadurch geminderte Rente annähernd ausgleichen. Bis zur Altersrente sind es bei mir noch 7 Jahre. Frohes Osterfest wünsche ich schonmal allen Gerhard

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.04.2019 | 09:53

Hallo Gerhard,

wie bereits erwähnt steht ein Beschäftigungsverhältnis bzw eine Rentenpflicht aus anderen Gründen (zB Pflege) der Nachzahlung von Beiträgen zum Ausgleich von Rentenabschlägen nicht entgegen.

2 Antworten

chiam 20.04.2019 | 15:27
Ja, die Pflege bzw. die Beitragszahlung dafür ist kein Hindernis.
W°lfgangam 20.04.2019 | 19:24
Hallo Gerhard, hier finden Sie weitere Informationen und auch das Antragsformular: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2… Gruß w. PS: über Rentabilität/Laufzeit bis zur vermeintlichen Amortisation ist hier bereits genug gesagt worden. Wenn Sie frühere Beiträge hier nicht nachgelesen haben, fragen Sie dazu gerne nach.
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