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Experten-Antwort

Rentenerhöhung durch Pflege

von Bulli24.07.2025 | 06:44
171 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich pflege seit August 2024 meine Frau und erhalte dadurch ein fiktives Gehalt mit Abgaben an die Rentenversicherung. Wann werden die auf meiner Rente sichtbar? Erst im nächsten Jahr? Ich erhalte eine Altersrente WG. Schwerbehinderung. Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bulli,

 

in der Regel werden die Beiträge (fiktives Gehalt) durch die Pflegeversicherung im Folgejahr (Mai, Juni) der Rentenversicherung gemeldet und erscheinen dann im Versicherungsverlauf .

Bspl. Der Beitrag für 2024 wird im Mai /Juni 2025 gemeldet und ist dann sichtbar. 

 

Die bis zum Rentenbeginn der Altersrente wegen Schwerhinderung angefallenen Beiträge sind im aktuellen Rentenbescheid berücksichtig.

 

Nach Rentenbeginn anfallende Beiträge werden erst ab dem Monat, in dem Sie die Regelaltersgrenze erreichen, angerechnet.

 

Bspl. Sie sind im  am 18.06. 1961 geboren und beziehen seit 01.12.024 Altersrente wegen Schwerbehinderung.  Die Pflege Ihrer Frau beginnt im August 2024. 

Die Beiträge von August bis 30.11.2024 (Beginn Altersrente 01.12.2024) sind im aktuellen Renten Bescheid bereits berücksichtigt. Bei weiterer Pflege werden die Beiträge jährlich gemeldet, werden aber erst ab Regelaltersgrenze  in der Rente berücksichtigt.

Somit werden sämtliche Beiträge von Dez. 2024 bis Dezember 2027  zusammen ab 01.01.2028 gezahlt (Regelaltersgrenze bei Geburtsdatum 18.06.1961 ist der  01.01.2028).

 

Beiträge die nach Erreichen der Regelaltersgrenze (01.01.2028)  anfallen werden im Folgejahr zum 01.07. berücksichtigt.

 

Gesetzliche Grundlage hierfür ist der §66 Abs. 3a SGB VI.

 

Da uns Ihre persönlichen Daten nicht bekannt sind ist eine genauere Beantwortung nicht möglich. Wenden Sie sich ggfs. an Ihren Rententräger .

 

Mit freundlichen Grüßen

Das Expertenteam

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Klarer Fallam 24.07.2025 | 06:50
Immer jeweils zum 1.7. des Folgejahres.
Praxisam 24.07.2025 | 06:52
... und frühestens ab Vollendung der Regelaltersgrenze.
Schadeam 24.07.2025 | 07:45
Die aktuellen Beiträge kommen ab Regelalter (65+x Monate) als Zuschlag dazu. Ab Regelalter jeweils ab 01.07.des Folgejahres aber nur wenn es keine Vollrente ist - ab Regelalter wäre eine Umstellung auf 99,99% ratsam falls Sie da immer noch pflegen.
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