Hallo Berta Anna und Timm Jürgensen,
eine Beantwortung Ihrer Anfrage ist auf diesem Wege nicht möglich. Hier werden nur allgemeine Informationen weitergegeben. In Ihrem Fall müsste man sich das Versicherungskonto anschauen, um eine Auskunft geben zu können. Bitte wenden Sie sich direkt an Ihren zuständigen Rententräger. Auf der Renteninformation finden Sie eine Telefonnummer.
Vorab ein paar allgemeine Informationen:
In einem Minijob mit Verdienstgrenze unterliegen Sie grundsätzlich der Rentenversicherungspflicht, von der Sie sich allerdings befreien lassen können. Als rentenversicherungspflichtiger Minijobber tragen Sie selbst einen Eigenbeitrag von 3,6 Prozent.
Ein Jahr Arbeit bei einem monatlichen Verdienst von durchgehend 556 Euro (Grenze für 2025) entspricht bei alleiniger Pauschalbeitragszahlung des Arbeitgebers etwa 4,19 Euro mehr Rente. Bei der Zahlung des vollen Rentenversicherungsbeitrags mit Beteiligung des Arbeitnehmers sind das etwa 5,20 Euro.