rechte Hetze
Die Stimmenauszählung ist öffentlich. Jeder kann dabei sein und sich von der Richtigkeit überzeugen. Natürlich müsste man dazu den Arsch vom Sofa hochkriegen anstatt den ganzen Tag über andere zu meckern.
Suchen Sie sich doch einfach noch ein paar andere von Ihrem Schlag und gehen in jedes der ca. 1.700 Wahllokale und überzeugen sich selbst. Und wenn Sie nur ein bisschen Ahnung hätten - denn es vermutlich auf Ihrem Lieblingssender Russia Today (RT) anders propagiert - wüssten Sie, dass nur Wahlhelfer in Wahllokalen aktiv sein dürfen und die Stimmen auszählen, die auch das Wahlrecht inne haben. Auf die von Ihnen angesprochenen "paar Asylanten" wird dies wohl kaum zutreffen.
Echt angewidert:
„Es besteht nicht der leiseste Anlaß über Wahlbeobachter nachzudenken“, sagt der Politologe Wolfgang Seibel. Offenbar sind dem Professor für Politik- und Verwaltungswissenschaft an der Universität Konstanz die „Einzelfälle“ aus Bremen, Stendal, Köln und Hamburg entgangen.
Auch in Halle/Saale gab es in der Vergangenheit einen aktenkundigen Fall von Wahlmanipulation. Am Abend der Europawahl 2014 kam es zu einem Fall von Wahlfälschung – zugunsten der Linkspartei. Damals gingen 101 Stimmen mehr ein, als überhaupt Wahlberechtigte im betroffenen Wahllokal erschienen sind. Der Wahlvorsteher persönlich mogelte die Stimmzettel hinzu, welche überwiegend mit Kreuzen für die Linkspartei versehen waren. Der ganze Betrug flog auf, weil ein Wahlhelfer seinen Verdacht der Stadt meldete!
Trotz der bereits offenkundigen Unstimmigkeiten regte sich in der Stadt wochenlang nichts. Die Staatsanwaltschaft wurde nicht eingeschaltet. Der Wahlhelfer selbst mußte erst eine Anzeige erstatten, bis der Gemeindewahlleiter der Staatsanwaltschaft die nötigen Dokumente übergab. Erst danach konnte eine Prüfung der Straftat erfolgen. Der engagierte Wahlhelfer erstatte daraufhin noch Anzeige gegen den Stadtwahlleiter. Er warf der Stadt vor, die Aufklärung des Falls zu verzögern und den Gemeindewahlausschuß nicht über die weiteren Unregelmäßigkeiten während der Wahl informiert zu haben.
So habe der Wahlleiter bewußt auf das Vieraugenprinzip beim Auszählen der Stimmen verzichtet. Zudem seien die Wahlhelfer bereits bei Dienstantritt gebeten worden, die Wahlniederschrift zu unterschreiben. Von besonderer Bedeutung ist damit auch, daß die Alternative für Deutschland (AfD) nach der ersten Auszählung null Stimmen im Wahlbezirk erhielt. Wie sich später herausstellte, waren es jedoch 42 Stimmen für die AfD. Der Wahlvorstand hat das Ergebnis somit zunächst falsch durchgegeben.
Später wurde vom Stadtwahlleiter eine Neuauszählung veranlaßt und das Ergebnis korrigiert. Im gleichen Wahlbezirk wird am 13. März auch der neue Landtag gewählt. Umso dringlicher ist nun angeraten, der etablierten Politik und ihren Helfern auf die Finger zu schauen.