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Zur Experten-Antwort springenHallo Peter Aha,
alle Renten - egal, ob sie erst ab dem 01.07. beginnen oder schon vorher gezahlt wurden - werden ab Juli 2016 mit dem dann erhöhten aktuellen Rentenwert gerechnet (also einschließlich der Rentenanpassung).
Natürlich sollten Sie die Rente rechtzeitig beantragen, um eine einigermaßen nahtlose Zahlung sicher zu stellen. Und bitte beachten Sie bei Ihren Planungen, dass die Juli-Rente erst am Ende des Monats ausgezahlt werden wird.
Und noch ein Hinweis: Trotz rechtzeitigem Antrag kann es genau zu dieser Zeit des Jahres immer etwas dauern, bis der Rentenbescheid vorliegt. Das hat rechtliche und technische Gründe: Eine "Freigabe" der Rente im Programm und damit der Bescheidversand ist immer erst möglich, wenn die neuen Werte auch offiziell feststehen (auf jeden Fall vor dem 01.07. ;-) ). Also nicht beunruhigen lassen...
Hallo Peter A.,
sofern Sie die Voraussetzungen für die KVdR erfüllt haben (mindestens 9/10 der zweiten Hälfte Ihres Arbeitslebens in der gesetzlichen KV versichert gewesen), dann beginnt diese Versicherung bereits mit der Antragstellung und wird durch die Versicherung aus dem Arbeitslosengeld lediglich bis 24.06. verdrängt. Somit sollten Sie hier keine Lücke haben. Genaueres kann Ihnen aber nur Ihre Krankenkasse dazu sagen.
Hallo an Experten in Rentenfragen meine Frage werden die 4,25% erhöhung in Brutto oder Netto bezahlt also zu meinem Nettoauszahlung noch 4,25% dazu oder nicht Danke für entsprechende Auskunft! Mit freundlichen Grüßen G. Bartholomäus G.Bartholomäus
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