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Experten-Antwort

Rentenerhöhung 2016

von Peter Aha11.02.2016 | 10:42
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo an die Experten hier im Forum! Ich bin Jahrgang 1955 und habe ab dem 01.04.2016 Anspruch auf Altersrente für Schwerbehinderte mit 10,8% Abschlag. Mein ALG1 läuft aber noch bis einschl. 24.06.2016, sodass ich diese Altersrente für SBH erst ab dem 01.07.2016 beantragen möchte, mit 9,9% Abschlag. Meine Frage: wird die geplante Rentenerhöhung ab dem 01.07. in Höhe von ca. 4-5% ?? dabei schon automatisch berücksichtigt? Oder sollte ich die Rente besser etwas früher beantragen, damit ein gültiger Rentenbescheid vorliegt? Danke für entsprechende Auskunft! Mit freundlichen Grüßen Peter A.

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 11.02.2016 | 10:59

Hallo Peter Aha,

alle Renten - egal, ob sie erst ab dem 01.07. beginnen oder schon vorher gezahlt wurden - werden ab Juli 2016 mit dem dann erhöhten aktuellen Rentenwert gerechnet (also einschließlich der Rentenanpassung).

Natürlich sollten Sie die Rente rechtzeitig beantragen, um eine einigermaßen nahtlose Zahlung sicher zu stellen. Und bitte beachten Sie bei Ihren Planungen, dass die Juli-Rente erst am Ende des Monats ausgezahlt werden wird.

Und noch ein Hinweis: Trotz rechtzeitigem Antrag kann es genau zu dieser Zeit des Jahres immer etwas dauern, bis der Rentenbescheid vorliegt. Das hat rechtliche und technische Gründe: Eine "Freigabe" der Rente im Programm und damit der Bescheidversand ist immer erst möglich, wenn die neuen Werte auch offiziell feststehen (auf jeden Fall vor dem 01.07. ;-) ). Also nicht beunruhigen lassen...

Experten-Antwortam 11.02.2016 | 14:07

Hallo Peter A.,

sofern Sie die Voraussetzungen für die KVdR erfüllt haben (mindestens 9/10 der zweiten Hälfte Ihres Arbeitslebens in der gesetzlichen KV versichert gewesen), dann beginnt diese Versicherung bereits mit der Antragstellung und wird durch die Versicherung aus dem Arbeitslosengeld lediglich bis 24.06. verdrängt. Somit sollten Sie hier keine Lücke haben. Genaueres kann Ihnen aber nur Ihre Krankenkasse dazu sagen.

2 Antworten

Peter Ahaam 11.02.2016 | 12:26
Vielen Dank für Ihre rasche und kompetente Rückantwort. Überweisung der Rente Ende Juli 2016 wäre für mich kein Problem, da ja das ALG1 noch zum großen Teil bis Ende Juni gezahlt wird. Eine Frage habe ich jetzt noch wegen der Krankenversicherung. Ich gehöre ja dann ab 01.07.2016 der KVdR an. Während des Zeitraumes 25.06. bis 30.06. entsteht eine Lücke von 6 Tagen. Gibt es da Karenzzeiten? Sollte ich mich deshalb mit meiner Krankenkasse in Verbindung setzen? Danke nochmals für Ihre Rückantwort. Mit dem Ausfüllen des R100 und Zusendung an die DVR kann ich ja mal schon so langsam anfangen... ;-) Mit freundlichen Grüßen Peter A.
Bartholomäusam 22.03.2016 | 07:41
Hallo an Experten in Rentenfragen meine Frage werden die 4,25% erhöhung in Brutto oder Netto bezahlt also zu meinem Nettoauszahlung noch 4,25% dazu oder nicht Danke für entsprechende Auskunft! Mit freundlichen Grüßen G. Bartholomäus G.Bartholomäus
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