Hallo T.A.,
am 22.04.2020 hat das Bundeskabinett die Rentenerhöhung zum 01.07.2020 beschlossen. Die Renten steigen dann in Westdeutschland um 3,45 % und in den neuen Ländern um 4,20 %.
Die entsprechende Rentenanpassungsmitteilung wird automatisch erstellt und unseren Rentnern per Post übersendet.
Sofern alle notwenigen Daten für die Rentenanpassung vorliegen, sind folgende Daten für den Versand der entsprechenden Mitteilungen vorgesehen:
• vorschüssige Zahlungen = vom 04.06.2020 – 23.06.2020
• nachschüssige Zahlungen, in denen auch ein Zuschuss für die Aufwendungen z.B. zur privaten Krankenversicherung (der sogenannte Beitragszuschuss) geleistet wird = vom 19.06.2020 – 26.06.2020
• nachschüssige Zahlungen, ohne einen Beitragszuschuss = 03.07.2020 – 23.07.2020
Renten, die vor dem 31.03.2004 begonnen haben, werden in der Regel vorschüssig (also am Anfang des entsprechenden Monats) geleistet.
Alle Renten, die ab dem 01.04.2004 begonnen haben bzw. beginnen, werden nachschüssig geleistet.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung