Hallo Rentner,
wenn Sie tatsächlich für Beitragszeiten im Beitrittsgebiet "Entgeltpunkte(Ost)" angerechnet bekommen haben, kann das eigentlich nicht sein. Es werden dann nämlich zwei Rententeilbeträge ausgerechnet - einer aus den EP und einer aus den EP(Ost). Diese beiden Teilbeträge würden bei der Rentenanpassung auch getrennt angepasst mit den zwei verschiedenen Anpassungswerten.
Ich könnte mir jetzt vorstellen, dass Sie zwar Beitragszeiten in der früheren DDR zurückgelegt haben, aber bereits vor dem 19.05.1990 in das Westgebiet übergesiedelt sind - dann werden die Ost-Zeiten anders bewertet und erhalten keine EP(Ost) und damit auch keine "Ost-Anpassung". Schauen Sie doch bitte mal in Ihren ursprünglichen Rentenbescheid, da sollte es aus den Anlagen erkennbar sein, mit welchen EP Ihre Zeiten bewertet wurden...