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Rentenerhöhung

von Harry S.05.06.2022 | 12:56
115 Ansichten
18 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Tag, ich bin ab 1.1. 2017 in Rente. Bekomme ich die Rentenerh. ab 1 Juli, oder 1 Monat später? Bitte um eine Auskunft

18 Antworten

Schlaubiam 05.06.2022 | 13:03
Jeder bekommt die Erhöhung, wenn die Rente für Juli ausbezahlt wird. In Ihrem Fall dann Ende Juli...
KSCam 05.06.2022 | 13:52
Ja natürlich bekommen auch Sie Ihre Rentenanpassung! (Warum sollten ausgerechnet Sie das nicht bekommen?) Da Ihre Rente - so wie es im Rentenbescheid steht - immer am Monatsende ausbezahlt wird bekommen Sie aber auch die höhere JuliRente erst am letzten Bankarbeitsatag des Julis gutgeschrieben. Also wohl am 29.07.2022. War doch 2018, 2019 und 2020 genauso.
Grins Antwortet?am 05.06.2022 | 20:27
na ja, nach etwa 12 bis 18 Monaten, nach hoher Inflation kommt die Erhöhung. Gehts nicht etwas schneller ! Ob diese Inflationsrate auch real im täglichen Leben so stimmt, bezweifle ich.
Die Durchschnitts Lohnsummeam 06.06.2022 | 07:56
in Deutschland war 49.200.-- Euro im Jahr 2021 Verstehe wer will, warum die Renten so niedrig sind ? Was geschieht wohl bei 50 % Inflation u Rentenausgleich nach 18 Monaten ? Versteht Ihr, was ich sagen will ? Das ist Sache der Politik, nicht der Verwaltungseinheit DRV
Durchschnittsrente !am 06.06.2022 | 08:58
in Deutschland im Jahr 2021 18.420.-- Euro 48 % Rentenniveau in Österreich im Jahr 2021 26.700.-- Euro 80 % Rentenniveau
Na Nuam 05.06.2022 | 22:12
die Rentenerhöhung wäre normal im Westen bei 6,2 % !! aber... durch die Nachhaltigkeitsklausel wurde die Rente auf 5,35% gekürzt. ( Klausel im Jahr 2021) real müsste Sie wohl höher sein, 6,2%. Das soll noch jemand verstehen.!
Grins Antwortet?am 05.06.2022 | 21:42
Hallo Schlaubi, wusste ich nicht, aber.... das bedeutet real, steigt die Inflation um 50 60% oder mehr und die Löhne bleiben gleich, gibt es keine Rentenerhöhung. Eine fatale Geschichte! Was dann wohl kommt?
Sachlich bitteam 06.06.2022 | 10:30
Das Statistische Bundesamt bietet einen Rechner an. Dort können Sie Ihre persönliche Inflationsrate berechnen: https://service.destatis.de/inflationsrechner/ Zur Rentenanpassung entnehmen Sie die Berechnung bitte § 68 SGB VI. Der Bruttolohnfaktor ist ein wesentlicher Bestandteil der Rentenanpassungsformel. Wenn die Löhne nicht steigen, dann werden die Renten auch nicht angepasst. Der wieder eingesetzte Nachhaltigkeitsfaktor kann sich auch rentensteigernd auswirken (z.B. 2010-2013).
Steuerrechtam 06.06.2022 | 13:34
Der 'Steuerfreibetrag'... wenn Sie hier den Anteil der Rente meinen, der nicht zu versteuern ist, wird nicht erhöht. Rentenanpassungen, auch die jetzt zum 1.7., sind immer zu 100% zu versteuern. Allerdings wurde der Jahresgrundbetrag von 9.744 Euro im Jahr 2021 für das Jahr 2022 auf 9.984 Euro angehoben. Hier müsste also die Rentenanpassung (5,35 % West bzw. 6,12% Ost) den Betrag von 240,00 EUR übersteigen, bevor auf diese Anpassung Steuer zu bezahlen ist. Allerdings kassiert die KV+PV vom ersten cent an mit...
Sachlich bitteam 06.06.2022 | 13:20
https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/millionen-rentner-mue… Auch wenn Sie steuerpflichtig werden, von der Rentenerhöhung bleibt dann nur weniger. Sie stehen netto immer besser dar als im Fall ohne Rentenerhöhung.
Steuerrechtam 06.06.2022 | 13:47
Korrektur (habe versehentlich die veralteten Zahlen genommen, sorry!) Bereits am 16. März hatte das Bundeskabinett beschlossen, den steuerlichen Grundfreibetrag für 2022 rückwirkend zum 1. Januar 2022 um 603 Euro auf 10.347 Euro zu erhöhen. Also müsste die Rentenanpassung über 603,00 EUR (im Jahr/im Monat wären das 100,50 EUR, da nur von 07-12/22) liegen, damit (auf die Differenz) darauf Steuern fällig werden.
Wie lautet das Schlagwort der DRVam 06.06.2022 | 13:12
Eine satte Rentenerhöhung.
Kaiseram 06.06.2022 | 14:09
Der Steuerfreibetrag ist schon anfang des Jahres erhöht worden und im Übrigen erzählst Du Blödsinn.
Kaiseram 06.06.2022 | 14:14
In D: 18% vom Brutto Rentenbeitrag. In Ö: 24% In D: ab 5 Beitragsjahren Rentenberechtigt In Ö ab 15 Jahren. Wie war das doch gleich mit den Äpfeln und Birnen?
Resiakam 06.06.2022 | 15:22
in Deutschland im Jahr 2021 18.420.-- Euro 48 % Rentenniveau in Österreich im Jahr 2021 26.700.-- Euro 80 % Rentenniveau
In D: 18% vom Brutto Rentenbeitrag. In Ö: 24% In D: ab 5 Beitragsjahren Rentenberechtigt In Ö ab 15 Jahren. /quote] Und? Was wollen Sie damit ausdrücken? Das die Rente in D. einfacher zu haben ist und das deshalb besser sei? Da ziehe ich das österreichische System vor, ein paar Prozent mehr Beiträge aber dafür eben auch höhere Ansprüche. Und 5 Jahre Beitragszeit für eine Kikirente, was sind schon 15 Jahre, wo doch jeder normale Worker fast 50 Jahre erreicht bis 67.
W°lfgangam 06.06.2022 | 15:42
Ergänzend: die Rentenanpassungsformel - und alle Einfluss nehmenden Faktoren - im (leichten;-)) Überblick: https://de.wikipedia.org/wiki/Rentenanpassungsformel Gruß w.
Kaiseram 07.06.2022 | 06:20
Zitat von Resiak anzeigenausblenden
In D: 18% vom Brutto Rentenbeitrag. In Ö: 24% In D: ab 5 Beitragsjahren Rentenberechtigt In Ö ab 15 Jahren. /quote] Und? Was wollen Sie damit ausdrücken? Das die Rente in D. einfacher zu haben ist und das deshalb besser sei? Da ziehe ich das österreichische System vor, ein paar Prozent mehr Beiträge aber dafür eben auch höhere Ansprüche. Und 5 Jahre Beitragszeit für eine Kikirente, was sind schon 15 Jahre, wo doch jeder normale Worker fast 50 Jahre erreicht bis 67.
Wer sagt denn dass in D oder Ö die Rente besser ist? Lesen ist das Eine, das gelesene verstehen ist für Sie wohl zu hoch.
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