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Rentenerhöhung

von Interessierter24.05.2007 | 15:13
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Nachdem die Renten nunmehr zum 01.07.2007 seit langem mal wieder, wenn auch nur geringfügig, erhöht werden, stellt sich mir die Frage, ob auch vorgesehen ist die Ostrenten demnächst weiter an das Westniveau anzugleichen. Schließlich erfolgt ja zum 01.07.2007 für die Ostrenten auch nur eine Erhöhung im Umfang der Westrentenerhöhung von 0,54%. Weiß dazu schon jemand etwas?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo, Interessierter,

zum 01.07. diesen Jahres steigen die Renten in Ost und West um 0,54 %. Dass das nicht viel ist, aber Ausdruck der positiven Entwicklung bei Wachstum und Löhnen im vergangenen Jahr, hat Bundesarbeitsminister Münterfering bereits im März verkündet.

Die Bundesregierung war in ihren früheren Prognosen davon ausgegangen, dass Rentenerhöhungen frühestens im Jahr 2009 anstehen. Es sind also die weiteren Entwicklungen und auch politischen Vorgaben bzgl. Angleichung des Niveaus Ost - West abzuwarten.

8 Antworten

Bernhardam 24.05.2007 | 15:30
Derartige Planungen gibt es derzeit nicht. Es wäre auch kaum im Interesse der Rentner im Osten, denn die im Durchschnitt gezahlten Renten sind dort deutlich höher als im Westen. Aber Sie meinen natürlich nur eine Erhöhung des allgemeinen Rentenwertes Ost auf Westniveau. Der Grund für die tatsächlich im Osten höheren Renten beruht übrigens auf der Dauer der Beitragszahlung: In der DDR gab es (offiziell) keine Arbeitslosigkeit.
?-?am 24.05.2007 | 18:33
Und alle waren Superspezialisten, Ärzte, Anwälte, Ingenieure usw. Es gab keine Arbeiter und kleinen Angestellten
Bernhardam 24.05.2007 | 20:08
Die Renten der genannten Berufsgruppen ("Leistungsträger") sind in den neuen Ländern sogar erheblich niedriger als im Westen, weil deren Einkommen im "sozialistischen Arbeiter- und Bauernstaat" vergleichsweise extrem niedrig waren, und dort nicht die (weit leistungsfähigeren) Versorgungswerke existierten. Es sind gerade die ehemaligen Arbeiter und kleinen Angestellten, deren Renten in den neuen Bundesländern erheblich höher sind als in der alten Bundesrepublik. Ich empfehle einen Blick in die Broschüre "Deutsche Rentenversicherung in Zahlen 2006", die hier zu finden ist: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15208/SharedDocs/de… Dort sind die Rentenzahlbeträge entsprechend aufgeschlüsselt. Auch die vom Fragesteller erwähnte geringfügige Rentenerhöhung zum 1.7.2007 von 0,54 % ist im Osten weitgehend eine zusätzliche Transferleistung: Hätte man sich an den Daten der neuen Länder orientiert, wäre die Rentenerhöhung dort noch viel niedriger ausgefallen. Es hat eben immer noch nicht geklappt mit den "blühenden Landschaften". PS: Derzeit im Osten tätige Ärzte, Anwälte und Ingenieure zahlen natürlich überwiegend keine Beiträge mehr an die gesetzliche Rentenversicherung - auch dort gibt es inzwischen Versorgungswerke. Und die kann man nicht so leicht enteignen wie die Versicherten in einem staatlichen Umlageverfahren ... In Zukunft werden die Senioren mit den erwähnten Berufen also auch im Osten eine wesentlich höhere Altersversorgung erhalten ...
Knut Rassmussenam 25.05.2007 | 08:56
Naja... Ganz oben stehen die umgewerteten Bestandsfälle, dann kommen die Zusatzversorgten und Sonderversorgten, dann kommt das Fussvolk (Ost wie West) und am Arsch sind die, die nicht in der FZR waren. Deren Renten liegen nämlich nur knapp über Grundsicherungsniveau.
Ossiam 25.05.2007 | 09:53
wobei die Zusatzversorgten menschlich zu ertragen sind. Sonderversorgte(NVA,Polizei und Staatssicherheit)ein Grauen.Wobei dieser Rentenanteil nicht durch die RV zu tragen ist.Er wird durch aller Steuergelder abgedeckt.
lotscheram 25.05.2007 | 10:25
Liebe User wie unterschiedlich auch immer Standpunkte und Meinungen sein mögen bleibt der Fakt, dass die Annäherung der Rente Ost an West mit Zeitpunkt 01.07.2007 wieder rückläufig ist. Wurde per 30.06.2007 ein Stand der Angleichung der Rente Ost an West von 87,91% erreicht, sind es ab 01.07.2007 nur noch 87,89%. Dieser Trend wird sich nach meiner Kenntnis wohl auch in den nächsten Jahren noch fortsetzen, weil die Formel zur Berechnung der Rentenwerte nur geringe Zuwächse erwarten lässt und man deswegen keine Unterschiede in der Anhebung zwischen Ost und West mehr machen will. Usermeinung
Schiko.am 25.05.2007 | 14:23
Nur der wahrheit willen, auch bei uns werden durch den bundeszuschuss steuergelder verwendet. MfG.
Bernhardam 25.05.2007 | 14:47
Es ging mir nicht um eine Diskussion der Sonderversorgung für u.a. ehemalige Stasi-Schergen; darüber denke ich nicht anders als fast alle Forenteilnehmer hier. Ich wollte nur aufzeigen, dass die durchschnittliche Bruttoaltersrente in den neuen Ländern nicht deshalb höher ist, weil dort Berufsgruppen einbezogen sind, die im Westen besonders hohe Einkommen und Versorgungsleistungen beziehen, wie z.B. die genannten Ärzte, Rechtsanwälte und Ingenieure. Aufgrund der anderen Einkommensstruktur in der DDR ist es vielmehr so, dass diese Berufsgruppen im Vergleich zum Westen gruppenspezifisch unterdurchschnittliche Renten erhalten, den Durchschnitt also sogar absenken. Daraus folgt, dass es wirklich die Arbeiter und kleinen Angestellten sind, die in den neuen Ländern höhere Renten als in der alten Bundesrepublik erhalten - und zwar in absoluten Zahlen, in Euro, nach einer Umrechnung mit den üblichen Faktoren wäre der Vorsprung noch größer. Schon ein oberflächlicher Blick auf das statistische Material der DRV zeigt das deutlich. Es ist also völlig falsch, wenn die Rentner in den neuen Bundesländern glauben, sie seien eine benachteiligte Gruppe. Diese Rentner sind privilegiert und die "Gewinner der Einheit", vor allem dann, wenn schon zur Zeit der Wiedervereinigung eine Rente bezogen wurde. Von daher schätze ich einen Handlungsbedarf der Politik für eine weitere Anhebung der Renten bzw. des allgemeinen Rentenwertes in den neuen Ländern als nicht existent ein. Hier wird sich m.E. erst dann wieder etwas bewegen, wenn Jahrgänge das Rentenalter erreichen, deren Rentenbiographien durch die derzeit höhere Arbeitslosigkeit im Osten erheblich beeinträchtigt sind, also frühestens in 10 Jahren. Dann etwa wird es Neurentner geben, die mindestens die Hälfte ihres Arbeitslebens unter Normalbedingungen, also mit dem Risiko der Arbeitslosigkeit zurückgelegt haben.
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