Hallo Sollich,
wenn Sie vorzeitig in Altersrente gehen und in dieser einen Abschlag haben, können Sie den Abschlag durch eine Beitragszahlung ausgleichen. Hierfür könnten sie die Abfindungszahlung verwenden.
Sollte allerdings die Rente mit 63 ohne Abschlag gezahlt werden, ist keine Sonderzahlung möglich.