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Experten-Antwort

Rentenerhöhung zum 01.07.2022

von Enari13.04.2022 | 12:30
74 Ansichten
12 Antworten

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Leider finde ich nirgendwo eine eindeutige Antwort auf die Frage, ob auch die Erwerbsminderungsrentner von der Erhöhung zum 01.07.2022 profitieren. Werden die Erwerbsminderungsrenten auch erhöht? Oder soll es nur die geplante Erhöhung in 2024 geben? Danke für eine Antwort!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Enari,

an der Rentenanpassung zum 01.07.2022 (Rentenerhöhung) nehmen alle Renten teil, also auch die Erwerbsminderungsrenten.

Die "Erhöhung" zum 01.07.2024 bezieht sich auf eine von der Bundesregierung geplante Verbesserung bei der Zurechnungszeit für Erwerbsminderungs-Bestandsrenten, die vor dem 01.01.2019 begonnen haben. Diese "Erhöhung" befindet sich jedoch noch nicht einmal im Gesetzgebungsverfahren, das Ergebnis bleibt abzuwarten. Die geplante Änderung hat nichts mit den regulären Rentenanpassungen zum 01.07. eines jeden Jahres zu tun.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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11 Antworten

Antwortam 13.04.2022 | 12:40
Wie bei jeder Rentenerhöhung werden auch die EMR erhöht.
Annaam 13.04.2022 | 13:21
Hallo liebes Expertenteam, Das Bundeskabinett hat heute auch die Erhöhung für die Bestandsrentner ab 2024 beschlossen und „abgesegnet“. Lieben Gruss von Anna
Enariam 13.04.2022 | 13:01
Danke für die beruhigende Antwort!
EM Bestandsrentneram 13.04.2022 | 13:26
Hallo Enari, an der Rentenanpassung zum 01.07.2022 (Rentenerhöhung) nehmen alle Renten teil, also auch die Erwerbsminderungsrenten. Die "Erhöhung" zum 01.07.2024 bezieht sich auf eine von der Bundesregierung geplante Verbesserung bei der Zurechnungszeit für Erwerbsminderungs-Bestandsrenten, die vor dem 01.01.2019 begonnen haben. Diese "Erhöhung" befindet sich jedoch noch nicht einmal im Gesetzgebungsverfahren, das Ergebnis bleibt abzuwarten. Die geplante Änderung hat nichts mit den regulären Rentenanpassungen zum 01.07. eines jeden Jahres zu tun. Mit freundlichen Grüßen Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Hallo liebes Expertenteam, Das Bundeskabinett hat heute auch die Erhöhung für die Bestandsrentner ab 2024 beschlossen und „abgesegnet“. Lieben Gruss von Anna
Jawohl
Siehe hieram 13.04.2022 | 13:42
Hier empfehle ich dann mal dringend sich mit dem Gesetzgebungsverfahren in Deutschland vertraut zu machen. Es sieht zwar gut aus, aber Bundestag und Bundesrat müssen dem Kabinettsbeschluss noch zustimmen.
Werner Güntheram 13.04.2022 | 13:59
Ich bin ja Mal gespannt wie der Bundesrat sich verhält, schließlich hat der Bundesrat schon vor 2 Jahre eine Erhöhung der Bestandsrentner angemahnt.Damals ist das von Kabinett Merkel nicht aufgegriffen worden.Da kann manl sehen wie mächtig der Zahnlose Tiger ist wenn der Bundeskanzler nicht möchte. Wenn der Bundesrat eine Erhöhung erst an 2024 passieren lässt wäre das eine Sozialpolitische Sauerei. Die Inflation gibt diese Zeitvorgabe nicht mehr her.
Fragendeam 13.04.2022 | 16:01
Und wer, wie ich, aus voller em rente in vorgezogene altersrente wg schwerbehinderung wechseln könnte, ist wohl gut beraten, damit erstmal zu warten, oder?
Klausam 13.04.2022 | 16:02
Hallo liebes Expertenteam, Das Bundeskabinett hat heute auch die Erhöhung für die Bestandsrentner ab 2024 beschlossen und „abgesegnet“. Lieben Gruss von Anna
Hier empfehle ich dann mal dringend sich mit dem Gesetzgebungsverfahren in Deutschland vertraut zu machen. Es sieht zwar gut aus, aber Bundestag und Bundesrat müssen dem Kabinettsbeschluss noch zustimmen.
Hallo "SIEHE HIER" lesen macht schlau https://rentenbescheid24.de/bundesregierung-beschliesst-rentener… Gruß Klaus
Peter T.am 13.04.2022 | 16:17
Siehe hier ist schon schlau! Wie sieht es bei Ihnen aus? "Mit dem Regierungsbeschluss vom 13.04.2022 wird aus dem Referentenentwurf des Gesetzes ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung, der nunmehr dann in den Bundestag zum beschluss gehen muss. Nach den obligatorischen Lesungen und dem Beschluss durch die Mehrheit ( davon ist auszugehen) wird der Bundespräsident diesen Gesetzesbeschluss unterschreiben und dann dem Bundesanzeiger zur Veröffentlichung zusenden. Mit der Veröffentlichung des Gesetzes im Bundesanzeiger erlangt das Gesetz formelle Rechtskraft, vorher nicht!" Sie sehen, selbst in Ihrem verlinkten Bericht wir das Gesetzgebungsverfahren leicht erklärt.
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