Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Rentenerhöung? - wenn weitere Einzahlung in Rentenkonto bei schon lfd. Rentenbezug

von Herrman14.07.2009 | 14:04
941 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Beim möglichen Hinzuverdienst von bis zu 400 € (Minijob) bei Alters- und Erwerbminderungsrente werden doch vom Arbeitgeber pauschal Steuern und Sozialbeiträge abgeführt. Sind in den Sozialbeiträgen nicht auch Einzahlungen in die Rentenkasse dabei? Wann wirken sich diese Einzahlungen auf die laufenden Rentenzahlungen aus? Erhöht sich dadurch der Rentenanspruch / Rentenbezug, und wenn ja, in welcher zeitlichen Folge?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Herrman,

Beiträge, die während des Bezugs einer Erwerbsminderungsrente oder einer Altersteilrente gezahlt werden, werden in der nachfolgenden Rente (also z. B. in der Altersrente nach einer Erwerbsminderungsrente mit Hinzuverdienst) angerechnet. Dies gilt auch für die aus einem Minijob vom Arbeitgeber gezahlten Pauschalbeiträge.

In der laufenden Rente können diese Beiträge jedoch noch nicht berücksichtigt werden, da hier nur die bis zum jeweiligen Leistungsfall zurückgelegten versicherungsrechtlichen Zeiten in die Rentenberechnung einfließen können.

Soweit ein Versicherter eine Altersvollrente bezieht und nebenbei hinzuverdient, besteht in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherungsfreiheit, so dass der Versicherte selbst keine Beiträge an die Rentenversicherung zu zahlen hat. Lediglich der Arbeitgeber hat in diesen Fällen (aus Gleichbehandlungsgründen) die Beiträge abzuführen, die er abzuführen hätte, wenn keine Versicherungsfreiheit wegen Altersvollrentenbezug bestehen würde. Dies betrifft aber wie gesagt nur den Arbeitgeberanteil der Beiträge. Der Versicherte selbst (der ja keine Beiträge zahlen musste) erhält dann aber auch keine Rentenerhöhung aufgrund dieser Beschäftigungszeiten.

1 Antworten

Rentendocam 14.07.2009 | 14:18
Sofern Sie eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten, wirken sich die Beiträge geringfügig aus, sodass sie später eine minimal höhere Alersrente beziehen werden. Wenn Sie bereits eine Altersrente beziehen, sind sie in der Rentenversicherung versicherungsfrei, sodass sich Ihre Rente nicht mehr erhöhen wird.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026