Hallo Herrman,
Beiträge, die während des Bezugs einer Erwerbsminderungsrente oder einer Altersteilrente gezahlt werden, werden in der nachfolgenden Rente (also z. B. in der Altersrente nach einer Erwerbsminderungsrente mit Hinzuverdienst) angerechnet. Dies gilt auch für die aus einem Minijob vom Arbeitgeber gezahlten Pauschalbeiträge.
In der laufenden Rente können diese Beiträge jedoch noch nicht berücksichtigt werden, da hier nur die bis zum jeweiligen Leistungsfall zurückgelegten versicherungsrechtlichen Zeiten in die Rentenberechnung einfließen können.
Soweit ein Versicherter eine Altersvollrente bezieht und nebenbei hinzuverdient, besteht in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherungsfreiheit, so dass der Versicherte selbst keine Beiträge an die Rentenversicherung zu zahlen hat. Lediglich der Arbeitgeber hat in diesen Fällen (aus Gleichbehandlungsgründen) die Beiträge abzuführen, die er abzuführen hätte, wenn keine Versicherungsfreiheit wegen Altersvollrentenbezug bestehen würde. Dies betrifft aber wie gesagt nur den Arbeitgeberanteil der Beiträge. Der Versicherte selbst (der ja keine Beiträge zahlen musste) erhält dann aber auch keine Rentenerhöhung aufgrund dieser Beschäftigungszeiten.