Hallo Maxime,
nein, der Rentenartfaktor kann nicht erhöht werden. Je nach beanspruchter Rentenart beträgt der Faktor 1,0 oder weniger. Einzig in der knappschaftlichen Rentenversicherung ist ein höherer Rentenartfaktor (1,3333) möglich.
Altersrenten, die Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit und die Erziehungsrente haben den Rentenartfaktor 1,0, weil diese Renten in vollem Umfang den ausfallenden Lohn ersetzen sollen. Eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung z. B. soll im Gegensatz zur Rente wegen voller Erwerbsminderung nicht den vollen Lohn ersetzen. Derjenige, der nur eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhält, soll vielmehr das neben der Rente erforderliche Einkommen mit seiner ihm verbliebenen Leistungsfähigkeit erarbeiten. Deshalb ist eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung nur halb so hoch wie die Rente wegen voller Erwerbsminderung, was sich in dem Rentenartfaktor 0,5 für die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung niederschlägt.
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