Wenn Sie bereits sechs Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben, werden Sie persönlich später daraus eine Altersrente bekommen. Hinterbliebene könnten jederzeit aus Ihrer Versicherung eine Hinterbliebenenrente erhalten. Eine Beitragserstattung oder Umschreibung auf andere Personen ist nicht möglich. Bitte informieren Sie sich bei der Versorgungsdienststelle, ob und in welcher Form bei Rentenbeginn die Rente auf die Versorgung angerechnet wird.