Hallo Stefan,
wie bereits von mehreren Unterstützern des Forums dargestellt, gilt die Regelung zum Übergang zur nachgelagerten Besteuerung (steigender prozentualer zu versteuernder Rentenanteil, sinkender prozentualer Steuerfreibetrag) nur für die gesetzlichen Renten.
Die Besteuerung von Betriebsrenteneinkünften fällt nicht unter diese Regelung. Zur Besteuerung von Betriebsrenten (je nach Art, Form und Durchführungsweg vieles möglich) kann dieses Forum keine Auskünfte geben.