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Rentenfreibetrag bei Rürup-Rente

von Peter Podschuß08.05.2007 | 10:24
1650 Ansichten
2 Antworten
Die Auszahlungen aus einer Rürup-Rente werden so besteuert wie die Auszahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Anders als bei dieser hat man bei der Rürup-Rente die Wahl zwischen einer konstanten und einer dynamsich steigenden Rente. Schneidet man sich bei Wahl einer dynamischen Rürup-Rente möglicherweise ins eigene Fleisch, weil der Rentenfreibetrag gleich bleibt, auch wenn die Rente steigt. Sollte man daher besser eine gleichbleibende Rente vereinbaren? Diese fällt anfangs höher aus, sodass der Rentenfreibetrag ebenfalls höher ist.

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 08.05.2007 | 10:34

Das hängt vom Auszahlungstermin ab. Nach 2040 ist der volle Betrag zu versteuern, da ist die Auszahlungssumme nicht wichtig.

1 Antworten

hkham 10.05.2007 | 17:02
Ich würde Ihnen aus zwei Gründen raten die Rüruprente in gleichbleibender Höhe auszuzahlen. 1. Sie wissen nicht, wie hoch Ihre tatsächliche Lebenserwartung ist. 2. Sofern die steigende Rente keine Anpassung der Besteuerungsquote nach sich zieht, geben Sie sich hinsichtlich des "Rentenfreibetrages" selbst die richtige Antwort. Der i.d.R. lebenslange Rentenfreibetrag wird von Anfang an höher festgestellt.
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