Man sollte sich keine großen und langen Steuererleicherungen durch den Rentenfreibetrag erhoffen. Auch bei einer Teiltrente wird ab dem 3. Jahr jede folgende Rentenerhöhung aus 50% Teilrente versteuert. Jede Rentenerhöhung mindert den Rentenfreibetrag.
Wenn du z.B. 2030 in die Vollrente wechselst, werden vom neu berechneten Freibetrag der Vollrente in 2030 , die Rentenerhöhungen von 2024 - 2030 deiner 50% Teilrente abgezogen!!!!
Der lebenslange Rentenfreibetrag gibt es so gesehen nicht.
Beispielberechnung wie schnell der sogenannte Rentenfreibetrag weg ist.
Rentenpunkt 2020 betrug 34,19, Freibetrag 20%.
Rentenpunktdurchschnitt 2021 (es gab keine Rentenerhöhung) betrug 34,19, Freibetrag 20% = 6,838 pro Rentenpunkt
das heißt, erreicht 1 Rentenpunkt die Höhe von 34,19 + 6,838 = 41,028 ist der Rentenfreibetrag weg.
2023 sind vom dem Rentenfreibetrag 6,838 (der bleibt stehen) pro Punkt, schon mal 2,63 weg, über die Hälfte.