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Experten-Antwort

Rentengenehmigung

von Diana05.09.2019 | 08:18
169 Ansichten
10 Antworten

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Hallo Forum, Bekommt man einen Bescheid über die Bewilligung einer Rente oder merkt man das erst wenn das Geld überwiesen wird ? Siehe Beitrag " Rentenbescheid verloren gegangen " von Bukki. Ich wünsche einen schönen Tag.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Diana,

wie bei dem Beitrag von User Bukki ausgeführt, erhalten Sie über die Bewilligung einer Rente einen Bescheid, in dem alle für Sie relevanten Daten aufgeführt werden.

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9 Antworten

Normalfallam 05.09.2019 | 08:25
Das ist der Normalfall.
Dianaam 05.09.2019 | 10:52
Hallo Experte, Bei mir geht es um folgendes ( typisch DEUTSCH ) : Antrag auf Arbeitszeitverkürzung beim AG ( Öffentlicher Dienst ) ab 01.12.19. Begründung Flexirente. Antrag gestellt auf Vollrente ab 01.12.19 bei der DRV, Antagsbestätigung bekommen. Antrag gestellt ohne Hochrechnung. Dem AG reicht dies nicht aus er möchte einen Bewilligungsbescheid von der DRV und bis dahin weiß ich nicht ob die Arbeitszeitverkürzung genehmigt wird. Ohne diesen Bescheid schickt der AG auch kein Formular an die VBL. Diese ja auch den Rentenbescheid haben will. Die bestätigung der KK habe ich schon. Das heißt die Zahnräder drehen sich, aber manchmal klemmt auch eins. gruss Diana
Dianaam 05.09.2019 | 08:48
Danke
senf-dazuam 05.09.2019 | 11:49
Zitat von Diana anzeigenausblenden
Hallo Diana! Ohne Hochrechnung bedeutet, dass die DRV bis einschließlich 11/2019 die Beiträge erfassen muss, um die daraus resultierenden Entgeltpunkte zu ermitteln und weitere Berechnungen durchzuführen (Gesamtleistungsbewertung etc.) Mit Hochrechnung geht i.d.R. schneller, da dann für die letzten Monate ein fiktiver, aber realitätsnaher Wert angesetzt wird. Daher werden Sie vermutlich erst zum Jahreswechsel einen Bescheid über die Rente erhalten.
DRVam 05.09.2019 | 13:19
Da Sie auf die Hochrechnung verzichtet haben, werden Sie frühestens Mitte Dezember Ihren Rentenbescheid erhalten und können dann auch erst die VBL-Rente beantragen. Keine Sorge, denn die VBL-Rente wird ab 01.12.19 nachgezahlt.
W°lfgangam 05.09.2019 | 20:25
Zitat von Diana anzeigenausblenden
Hallo Diana, die klemmenden Zahnräder, das fehlende Fett im Antragsverfahren/damit es reibungslos läuft, erläutert Ihnen eigentlich jeder erfahrene Rentenberater - speziell in dieser Konstellation ... was kommt wann, wie lange dauert es, was muss ich beachten, bis alles rund läuft. Besonders KV/PV bei Flexirente ist ein Thema, was - gerade bei ohne Hochrechnung - einen heiden Verwaltungsaufwand nach sich ziehen kann. Aber, das hat Ihnen ihre Antragaufnehmende Stelle sicher genau erklärt - wenn Sie im eigenen Versicherungsamt/Rathaus waren, geht auch VBL-Info wie 'geschmiert ;-) Andererseits sind die meisten Antragssteller - trotz umfangreicher/überfrachtender (!) Informationen - nicht in der Lage, das zu behalten und für sie nachgehend umzusetzen ...Tür zu/"ich habe nur den prognostizierten Rentenbetrag/Teilrentenbetrag im Kopf behalten". Gruß w.
Dianaam 06.09.2019 | 20:09
Hallo W°lfgang, Mir ist das alles soweit klar. Warum der AG die Rentenbewilligung haben will kann ich nicht sagen. Ich habe nur die befürchtung daß mir der AG Probleme macht mit dem Termin 01.12.19, ( ab dem Termin wollte ich Halbtags arbeiten ) obwohl ich ihm die Antragstellung geschickt habe. Hat die DRV nicht die möglichkeit zu schreiben: Hallo liebe Versicherte wir können Ihnen die freudige Mitteilung machen das Ihr Antrag auf Altersrente für besonders langjährige von uns genehmigt wurde. Die genauen Zahlen werden Ihnen nach der letzten DEÜV des AG berechnet und Ihnen zugesendet. Schönes WE
Besserwissefam 07.09.2019 | 17:15
Hallo Diana, was sollen die Sachbearbeiter denn noch alles machen, die sind jetzt schon wegen Personalmagels überlastet. Also abwarten bis der endgültige Bescheid kommt.
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