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Experten-Antwort

Rentengestaltung - Balance gesucht

von Klaus22.10.2022 | 12:40
98 Ansichten
38 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, bei dem Beratungsgespräch zum Rentenantrag wegen AR werden VBL und Steuern als andere Rechtsgebiete ausgeblendet. Bei einzelnen Beiträgen in diesem DRV-Forum wurden dennoch Hinweise und Tipps gegeben (natürlich mit Augenzwinkern/ Off-Topic). Vielleicht gibt der eine oder andere Profi doch seine Sicht auf die Dinge bekannt. Hauptproblem: Voll – oder Teilrente, vielleicht auch Rentenbeginn? Es besteht der Wunsch noch 27 Monate voll zu arbeiten. Ab 1.11.22 ist abschlagsfreie Vollrente wegen SB möglich. (SB erst vor 4 Monaten wegen Körperteilverlust dauerhaft erhalten, sonst ist alles ok) Mein heutiger Ansatz: 99% Teilrente, Rentenbeginn 1.08.22, 0,9% Abschlag -aber als? Teilrente: + Weitereinzahlung Rentenbeiträge, + Krankengeld, + VBL-Beiträge eingezahlt, - keine VBL-Auszahlung, - dauerhafter Abschlag, auch bei VBL trotz späterem Bezug, + Steuer (82%) oder Vollrente: + 100 % AR-Rentenbezug, + Weitereinzahlung Rentenbeiträge, + VBL-Rente, - keine weitere Einzahlung zur VBL, - kein Krankengeld, - 0,9% dauerhafter Abschlag bei beiden Renten, Habe ich etwas Entscheidendes übersehen? Ist klar, das letzte Hemd hat keine Taschen aber der Weg dahin sollte „angenehm“ sein.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 24.10.2022 | 12:23

Hallo Klaus,

aus meiner Sicht ist die Fragestellung leider viel zu komplex, als dass sie hier im Rahmen dieses Forums hinreichend bewertet und beantwortet werden könnte. Sollten Sie sich unsicher sein, wie, wann und unter welchen Voraussetzungen Sie eine Altersrente im günstigsten Fall in Anspruch nehmen wollen, empfehle ich Ihnen eine individuelle Beratung durch eine Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers. In einem solchen Beratungsgespräch lässt sich deutlich individueller auf die Gesamtumstände Ihres konkreten Einzelfalls eingehen, als dies im Rahmen dieses Forums möglich wäre.

37 Antworten

Oh Mannam 22.10.2022 | 12:47
Sie „planen“ mit Krankengeldbezug? Das lässt schon mal tief blicken.
Walteram 22.10.2022 | 13:03
Ohne Beträge kann man schlecht etwas empfehlen, müssen sie selber ausrechnen. Die erste Variante klingt für mich tendenziell nach mehr Knete. Aber ich würde 99,99% Teilrente beantragen. Gibt dazu ein Einzelfallurteil. Die DRV meint zwar, dass nur volle Prozentzahlen möglich sind, das ergibt sich aber nicht direkt aus dem Gesetz.
Klausam 22.10.2022 | 13:00
Planen nicht - aber vor dem Hintergrund des SB-Grundes nicht zu verstehen? Danke - dann gebe ich das "Kompliment" gerne zurück!
KSCam 22.10.2022 | 13:53
Wie wäre es mit folgender Variante? Zum 01.11. die Vollrente beantragen und dann zum 01.12. in die 99% Rente wechseln. So haben Sie die VBL ab Beginn und ab Dezember den KG Ansrpuch. Wenn Sie heute noch nicht au sind, reicht die Lohnfortzahlung bis in den Dezember rein. PS: bis 31.01. können Sie die Rente ab 11/22 wirksam beantragen
DRVam 22.10.2022 | 13:58
Zitat von Walter anzeigen
Hier wird wieder eine Antwort gegeben, nur weil dieser User mal etwas gehört oder gelesen hat. Ergänzend ist aber dazu zu sagen, dass es sich um ein Einzelurteil handelt, dem die Rentenversicherung nicht folgt. In der Konsequenz müsste dies (Teilrente von 99,99%) eingeklagt werden, was Zeit und ggf. auch Geld kostet, ohne zu wissen, ob man mit seiner Klage überhaupt Erfolg hat. Bitte nicht immer nur die Hälfte erzählen.
Klausam 22.10.2022 | 14:01
Zitat von Walter anzeigen
Das wurde auf Nachfrage im Gespräch ausgeschlossen. Rechnen geht auch aber eigentlich fühle ich mich überfordert bei der Strategie unter den gegebenen Möglichkeiten. Wenn es die Anerkennung der SB nicht so unerwartet gäbe, hätte man auch keinen Zeitdruck - also das Gefühl, etwas zu verpassen oder falsch zu entscheiden.
Klausam 22.10.2022 | 14:33
Zitat von KSC anzeigen
Wenn man unentschlossen ist, sollte man also bei der Vermeidung von Abschlägen anfangen? Richtig verstanden? Der Rest hat genau diese Für und Wider, die mich beschäftigen. Fehlt aus Ihrer Sicht in meiner + und - Aufzählung ganz oben? Danke!
Walteram 22.10.2022 | 14:08
Zitat von DRV anzeigen
Ohne Beträge kann man schlecht etwas empfehlen, müssen sie selber ausrechnen. Die erste Variante klingt für mich tendenziell nach mehr Knete. Aber ich würde 99,99% Teilrente beantragen. Gibt dazu ein Einzelfallurteil. Die DRV meint zwar, dass nur volle Prozentzahlen möglich sind, das ergibt sich aber nicht direkt aus dem Gesetz.
Hier wird wieder eine Antwort gegeben, nur weil dieser User mal etwas gehört oder gelesen hat. Ergänzend ist aber dazu zu sagen, dass es sich um ein Einzelurteil handelt, dem die Rentenversicherung nicht folgt. In der Konsequenz müsste dies (Teilrente von 99,99%) eingeklagt werden, was Zeit und ggf. auch Geld kostet, ohne zu wissen, ob man mit seiner Klage überhaupt Erfolg hat. Bitte nicht immer nur die Hälfte erzählen.
Einzelfallurteil steht doch da. Jonny hatte recht, als er sagte, das Gesetz gibt die Sichtweise der DRV nicht wieder. Die Klage vor dem Sozialgericht ist kostenlos und kann man auch selber kurz hinkritzeln.
Klausam 22.10.2022 | 14:40
Selbstverständlich wird das respektiert! Aber was denken Sie, wo der Satz "... das sind nicht unsere Rechtsgebiete ..." stammt? Da fiel mir nur dieses Forum ein ... Beratungsgespräch? Wir hatten ein Rentenantragsgespräch - zu meinen Fragen kam da nichts nur das der Antrag auch später gestellt werden kann.
Klausam 22.10.2022 | 15:04
Bei meiner Variante sind Sie abschlagsfrei, kriegen die abschlagsfreie Zusatzrente, ab 12/22 notfalls Krankengeld und dürfen unter Berücksichtigung der neuen Rechtslage unbegrenzt zuverdienen. Mehr geht rententechnisch nun wirklich nicht und das Finanzamt freut sich auch. Lg
Danke! Genauso eine Bestätigung reicht hin, damit kann man "arbeiten". Ihre Mühe und Zeit war nicht umsonst. @ Alle Danke und ein schönes WE!
Klausam 22.10.2022 | 14:52
Dass die Rente ab 11/22 abschlagsfrei ist haben Sie doch in der Ausgangsfrage beschrieben. Bei meiner Variante sind Sie abschlagsfrei, kriegen die abschlagsfreie Zusatzrente, ab 12/22 notfalls Krankengeld und dürfen unter Berücksichtigung der neuen Rechtslage unbegrenzt zuverdienen. Mehr geht rententechnisch nun wirklich nicht und das Finanzamt freut sich auch. Lg
Ja, alles klar! Mißverständnis! Grund: Ich habe aber auch die Möglichkeit, jetzt nur im Oktober noch rückwirkend bis zum 01.08. die Rente zu beantragen. Das erzeugt die 0,9% Abschläge. Ich nahm nun an, (da nicht erwähnt) über diesen Punkt sollte ich noch einmal nachdenken.
KSCam 22.10.2022 | 14:45
Wie wäre es mit folgender Variante? Zum 01.11. die Vollrente beantragen und dann zum 01.12. in die 99% Rente wechseln. So haben Sie die VBL ab Beginn und ab Dezember den KG Ansrpuch. Wenn Sie heute noch nicht au sind, reicht die Lohnfortzahlung bis in den Dezember rein. PS: bis 31.01. können Sie die Rente ab 11/22 wirksam beantragen
Wenn man unentschlossen ist, sollte man also bei der Vermeidung von Abschlägen anfangen? Richtig verstanden? Der Rest hat genau diese Für und Wider, die mich beschäftigen. Fehlt aus Ihrer Sicht in meiner + und - Aufzählung ganz oben? Danke!
Dass die Rente ab 11/22 abschlagsfrei ist haben Sie doch in der Ausgangsfrage beschrieben. Bei meiner Variante sind Sie abschlagsfrei, kriegen die abschlagsfreie Zusatzrente, ab 12/22 notfalls Krankengeld und dürfen unter Berücksichtigung der neuen Rechtslage unbegrenzt zuverdienen. Mehr geht rententechnisch nun wirklich nicht und das Finanzamt freut sich auch. Lg
KSCam 22.10.2022 | 14:48
Und ob nun Rente ab August mit 0,9% weniger oder. Ab November abschlagsfrei? Das entscheiden Sie eigenständig, hält den 1. Monat 100% und ab Folgemonat 99
Melliam 22.10.2022 | 15:17
Würde bei einer 99-prozentigen Teilrente nicht die VBL auch 99 % bezahlen oder zahlen die bei Teilrente gar nicht? Dann ist es ja wirklich besser erst im zweiten Monat Teil-Rente zu beantragen.
Walteram 22.10.2022 | 15:56
Die Klage vor dem Sozialgericht ist kostenlos und kann man auch selber kurz hinkritzeln.
Es ist Wochenende und damit Primetime für altkluge User wie @Walter mit Ihren „Superratschlägen“! Als ob eine derartige Klage für jeden ein Spaziergang wäre (außer für @Walter natürlich, der so eine Klage hinkritzelt).
Dann geht man eben zur Rechtsantragsstelle des Sozialgerichts und bekommt es hingekritzelt. Jedenfalls gibt es kein Kostenrisiko und ist eine völlig legitime Klage, mit relativ guten Aussichten. Im Hintergrund wird die DRV wohl jede Menge Lobby betreiben, dass die Prozentzahl ohne Dezimalstellen irgendwann im Gesetz festgeschrieben wird.... Solange das nicht der Fall ist, ist die DRV leider auf dem Holzweg.
Melliam 22.10.2022 | 16:07
Würde bei einer 99-prozentigen Teilrente nicht die VBL auch 99 % bezahlen oder zahlen die bei Teilrente gar nicht? Dann ist es ja wirklich besser erst im zweiten Monat Teil-Rente zu beantragen.
Dazu sollte Klaus am Montag bei der VBL anrufen
Meine Güte ich habe gerade mal in meine Unterlagen geguckt: „Der Bezug einer Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung als Teilrente löst keinen Versicherungsfall aus.“ Das ist ja ganz schön frech. Da kann man ja zufrieden sein, dass sie wenigstens bei Teilerwerbsminderung zahlen.
Plutoam 22.10.2022 | 16:22
Würde bei einer 99-prozentigen Teilrente nicht die VBL auch 99 % bezahlen oder zahlen die bei Teilrente gar nicht? Dann ist es ja wirklich besser erst im zweiten Monat Teil-Rente zu beantragen.
Dazu sollte Klaus am Montag bei der VBL anrufen
Genau richtig und der Fragesteller sollte auch klären, was bei Bezug einer 99% Teilrente mit der VBL passiert. (Hinweis von Melli) und: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-…
Klausam 22.10.2022 | 19:41
@ Melli Die Auskunft der VBL: Gezahlt wird nur bei Vollrente. Deshalb in der Fragestellung die 99% Teilrente. Was ich nicht wusste, dass obwohl ich die Betriebsrente nicht vor dem 01.11.22 (Termin Abschlagsfreiheit) nutzen wollte, trotzdem die 0,9% abgezogen werden. Wenn die VBL mit der DRV so eng ist, sollten die Berater im Antragsverfahren bei solchen Sachen nicht auf ein "... fremdes Rechtsgebiet ..." verweisen. So ein Forum wie dieses gibt es meines Wissens für die VBL nicht. Schon im Vorfeld hatte ich "Rente und Co" und "Finanztest" gelesen, aber die sind alle "zu weit weg". Von VBL ganz zu schweigen ... Durch meinen schriftl. Kontakt mit der VBL steht fest, man zahlt nur bei Vollrente. Gehts danach in Teilrente überträgt sich das auch auf die Betriebsrente. Der Pferdefuß ist die Reihenfolge. Einmal Vollrente der DRV ist der Arbeitgeber verpflichtet den Arbeitnehmer bei der VBL abzumelden. Deshalb suche ich die "Balance", wie es in der Überschrift steht. Das Ganze treibt mich wirklich um. Daher ist der Vorschlag von KSC ein Blickwinkel, ein Baustein im Erkenntnisprozess.
W°lfgangam 22.10.2022 | 19:34
Hallo Klaus, ab 01.11.2022 die Vollrente beantragen, zugleich ab 01.12.2022 die 99 % Teilrente. Nur nicht vom 01.11. - 30.11.2022 AU sein, dann haben Sie alles richtig gemacht ...Folgewirkungen aus Rente /VBL /KG haben Sie doch bereits richtig erkannt. Tipp: Rentenantrag erst nach dem 30.11. stellen ...dann haben Sie auch Gewissheit mit einer etwaigen AU bis dahin - ganz einfach ;-)) Unterschätzen Sie aber nicht das folgende Verwaltungsverfahren (Papier ohne Ende) /DRV-Bescheide /Neu- Nachberechnungsbescheide ...etwaige 'Widrigkeiten' mit Ihrer KK bzgl. Kombi Gehalt+Rente+VBL - läuft eigentlich nie rund, bis es endgültig (nun nur noch Rentner) glatt läuft ...na und, soll man deswegen die Rente + VBL neben dem Beschäftigungsentgelt liegen lassen? *g Gruß w.
Klausam 22.10.2022 | 19:59
Zitat von W°lfgang anzeigen
Ab 1.11.22 ist abschlagsfreie Vollrente wegen SB möglich.
Hallo Klaus, ab 01.11.2022 die Vollrente beantragen, zugleich ab 01.12.2022 die 99 % Teilrente. Nur nicht vom 01.11. - 30.11.2022 AU sein, dann haben Sie alles richtig gemacht ...Folgewirkungen aus Rente /VBL /KG haben Sie doch bereits richtig erkannt. Tipp: Rentenantrag erst nach dem 30.11. stellen ...dann haben Sie auch Gewissheit mit einer etwaigen AU bis dahin - ganz einfach ;-)) Unterschätzen Sie aber nicht das folgende Verwaltungsverfahren (Papier ohne Ende) /DRV-Bescheide /Neu- Nachberechnungsbescheide ...etwaige 'Widrigkeiten' mit Ihrer KK bzgl. Kombi Gehalt+Rente+VBL - läuft eigentlich nie rund, bis es endgültig (nun nur noch Rentner) glatt läuft ...na und, soll man deswegen die Rente + VBL neben dem Beschäftigungsentgelt liegen lassen? *g Gruß w.
@ W°lfgang Danke, dass auch Sie sich die Zeit nehmen. Wie in meinem Beitrag zu vor bereits begründet, die Reihenfolge Vollrente und dann Teilrente ist das Problem, wenn es um die VBL geht. Das mit der Krankenkasse habe ich verstanden und wenn die SB nicht wäre, wär das auch gar nicht so wichtig (aus heutiger Sicht). Offensichtlich muss ich mich von dem Gedanken verabschieden, dass in die VBL irgendwie in der Zeit des Weiterarbeitens eingezahlt werden kann. Will ich das, geht das nur mit Teilrente von Anfang an.(Alles mit der VBL hoch und runter besprochen) Mich interessiert Ihr Standpunkt zum Rentenbeginn 01.08. statt 01.11. 0,9 % Abzug - vermeiden? Wie sehen Sie das? Danke!
Melliam 22.10.2022 | 20:09
Sie können doch nicht die VBL verschenken so lange wie sie noch arbeiten. Haben Sie sich das mal ausgerechnet. Das wäre doch verrückt.
Melliam 22.10.2022 | 20:12
10,8 sollte das werden
Melliam 22.10.2022 | 20:12
0,9 Abzug. Rechnen Sie sich doch selber aus wie viel das ausmacht und sie haben drei Monate mehr Rente. Dann müssen Sie ganz schön alt werden. ,8 Abschlag und selbst das ist mir egal. Schließlich kassiere ich fünf Jahre länger Rente
Melliam 22.10.2022 | 20:17
Und wieso soll ein Monat Vollrente gefolgt von Teilrente nicht gehen? will die VBL nicht mitspielen?
W°lfgangam 22.10.2022 | 20:24
Zitat von Klaus anzeigen
Klaus schrieb

Ab 1.11.22 ist abschlagsfreie Vollrente wegen SB möglich.[/quote]

Hallo Klaus,

ab 01.11.2022 die Vollrente beantragen, zugleich ab 01.12.2022 die 99 % Teilrente.

Nur nicht vom 01.11. - 30.11.2022 AU sein, dann haben Sie alles richtig gemacht ...Folgewirkungen aus Rente /VBL /KG haben Sie doch bereits richtig erkannt.

Tipp: Rentenantrag erst nach dem 30.11. stellen ...dann haben Sie auch Gewissheit mit einer etwaigen AU bis dahin - ganz einfach ;-))

Unterschätzen Sie aber nicht das folgende Verwaltungsverfahren (Papier ohne Ende) /DRV-Bescheide /Neu- Nachberechnungsbescheide ...etwaige 'Widrigkeiten' mit Ihrer KK bzgl. Kombi Gehalt+Rente+VBL - läuft eigentlich nie rund, bis es endgültig (nun nur noch Rentner) glatt läuft ...na und, soll man deswegen die Rente + VBL neben dem Beschäftigungsentgelt liegen lassen? *g

Gruß

w.[/quote]

@ W°lfgang

Danke, dass auch Sie sich die Zeit nehmen.

Wie in meinem Beitrag zu vor bereits begründet, die Reihenfolge Vollrente und dann Teilrente ist das Problem, wenn es um die VBL geht. Das mit der Krankenkasse habe ich verstanden und wenn die SB nicht wäre, wär das auch gar nicht so wichtig (aus heutiger Sicht). Offensichtlich muss ich mich von dem Gedanken verabschieden, dass in die VBL irgendwie in der Zeit des Weiterarbeitens eingezahlt werden kann. Will ich das, geht das nur mit Teilrente von Anfang an.(Alles mit der VBL hoch und runter besprochen)

Mich interessiert Ihr Standpunkt zum Rentenbeginn 01.08. statt 01.11. 0,9 % Abzug - vermeiden? Wie sehen Sie das?

Danke!

hmm ...ist schlicht ein Rechenexempel - schon 3 Monate zusätzlich Rente UND VBL, beides mit Abschlag/dauerhaft. Zudem wohl hohe Steuerlast auf die Rente/VBL ...wann kippt der Vorteil der zusätzlichen 3 Monate um? ...sicher nicht 'brutto' gerechnet (rein die Zahlungsbeträge im Blick) in erst neun Jahren, dürfte ein paar Jahre früher sein, statt doch auf den abschlagsfreien Rentenbeginn/3 Monate später zu warten. Ist nur meine Meinung und händischen/völlig unreflektierten Gegenrechnungen in anderen Fällen <- wozu Interessierte sich selbst an den Abakus setzen sollten ./. und die Jokerkarte *meine Lebenserwartung* als Unbekannte einsetzen. Nenee ...EMPFEHLUNG zum 'Best-Off' kann es dazu nicht geben, lediglich anregenden Gedanken, was alles - jenseits der Rente - eine Rolle spielen könnte :-) 'Mein Gefühl'/Einzelmeinung, geht zum 01.11., mit den angedachten Optionen ...nur sind wir hier nicht bei *Tinder ;-) Gruß w.
Klausam 22.10.2022 | 20:29
@ Melli Es sind nur 27 Monate - also nicht ganz so schlimm! Im Ergebnis dieses Thread möchte ich auch am Montag von der VBL ausrechnen lassen, um welche "Summen" es da geht. Vielleicht relativiert sich dann alles ... und dann von Anfang an Vollrente und weiter wie von KSC und W°olfgang geschrieben ...
Klausam 22.10.2022 | 20:45
@ Alle Ich denke, es ist alles geschrieben. Ich bedanke mich für die rege Teilnahme und das an einem Samstag. Es hat mir echt geholfen! Ein schönes WE und Danke!
Melliam 23.10.2022 | 10:07
Hallo Klaus, Sie können ja am Montag mal schreiben wie das Gespräch mit der VBL gelaufen ist. Und ob die das mitmachen, wenn man nach Beginn des Leistungsfalls, also einen Monat später, in die Teilrente wechselt. Schönen Sonntag, Melli
Klausam 23.10.2022 | 12:24
Laut Satzung VBL §41 (1) S.3 - ja! (Gruß an W°lfgang) Wegen der Balance/des Mittelweges ging es mir aber um die Frage "Kann ich bei der VBL, wie bei der DRV, wegen Weiterbeschäftigung Beiträge parallel zum Rentenbezug einzahlen?" Antwort der VBL und dabei achten Sie bitte auf das Wort Abmeldung: "Egal, wann Sie den Antrag stellen, wird immer der Erstfestsetzungsbescheid von der DRV bei der VBL benötigt, um die Rente festsetzen zu können. In den Ausführungsbestimmungen Abschnitt VIII zu § 28 Abs. 2 Satz 5 VBLS ist geregelt, dass Beschäftigte von der Pflicht zur Versicherung ausgenommen sind, sobald 5. Rente wegen Alters nach §§ 35 bis 40 bzw. §§ 235 bis 238 SGB VI als Vollrente erhalten oder erhalten haben oder bei denen der Versicherungsfall der Betriebsrente wegen Alters nach § 45 Abs. 1 in Verbindung mit § 33 oder einer entsprechenden Vorschrift der Satzung einer Zusatzversorgungseinrichtung, von der Überleitungen erfolgen, eingetreten ist. Die Altersrente für Schwerbehinderte ist in §37 SGB VI geregelt und fällt damit unter diese Vorschrift. Der Arbeitgeber ist demnach verpflichtet, Sie aus der VBL abzumelden, sobald Sie eine Vollrente von der Deutschen Rentenversicherung beziehen." -> /deshalb meine Idee über Teilrente/ "Ich kenne (noch) keine Vorschrift, nach der Sie die Altersrente für Schwerbehinderte als Teilrente beantragen können. In den ersten Monaten wird diese in der Regel voll bewilligt- frühestens beim Überprüfen, ob die Rente wegen Einkommensanrechnung ruht, wird diese dann aber erst rückwirkend in eine Teilrente umgewandelt." Fazit zu dieser Frage: Entweder Vollrente (+ Geld fließt, - bleibt auf dem Stand der Auszahlung trotz Weiterarbeit) oder Teilrente/Verzicht (- kein Geld, + AG/AN zahlen weiter ein) bis Antrag Vollrente Und damit hat sich die kleine Schwester der DRV als absolute Spaßbremse geoutet.
Klausam 23.10.2022 | 16:35
Zitat von W°lfgang anzeigen
Mich interessiert Ihr Standpunkt zum Rentenbeginn 01.08. statt 01.11. 0,9 % Abzug - vermeiden? Wie sehen Sie das?
hmm ...ist schlicht ein Rechenexempel - schon 3 Monate zusätzlich Rente UND VBL, beides mit Abschlag/dauerhaft. Zudem wohl hohe Steuerlast auf die Rente/VBL ...wann kippt der Vorteil der zusätzlichen 3 Monate um? ...sicher nicht 'brutto' gerechnet (rein die Zahlungsbeträge im Blick) in erst neun Jahren, dürfte ein paar Jahre früher sein, statt doch auf den abschlagsfreien Rentenbeginn/3 Monate später zu warten. Ist nur meine Meinung und händischen/völlig unreflektierten Gegenrechnungen in anderen Fällen <- wozu Interessierte sich selbst an den Abakus setzen sollten ./. und die Jokerkarte *meine Lebenserwartung* als Unbekannte einsetzen. Nenee ...EMPFEHLUNG zum 'Best-Off' kann es dazu nicht geben, lediglich anregenden Gedanken, was alles - jenseits der Rente - eine Rolle spielen könnte :-) 'Mein Gefühl'/Einzelmeinung, geht zum 01.11., mit den angedachten Optionen ...nur sind wir hier nicht bei *Tinder ;-) Gruß w.
Bei meiner Abakusspielerei habe ich ein Problem: Bei allem Verständnis für die Umstände (Samstagabend, u.s.w., auch wer hat's geschrieben) wird unter Vorbehalt ein einstelliger Bereich genannt. Bei 0,9% Abzug bin ich immer bei 25 Jahre - die Differenz ist zu groß. Bin ich auf dem Weg der Gegenrechnung, also ab wann übersteigt langfristig die Summe der Abschläge die zusätzlich erhaltenen Rentenzahlungen, falsch abgebogen bzw. ist der Ansatz richtig?
Klausam 24.10.2022 | 17:26
Die Anfrage hier entstand nach zwei telef. angemeldeten Rentenberatungen bei der DRV. Auch für diese Personen war das zu "komplex". Auch und deshalb ist dieses Forum in dieser Art so wertvoll. Mir hat es geholfen und dafür goßen Dank! Klaus
Melliam 24.10.2022 | 21:34
Zitat von Klaus anzeigen
Klaus schrieb

Mich interessiert Ihr Standpunkt zum Rentenbeginn 01.08. statt 01.11. 0,9 % Abzug - vermeiden? Wie sehen Sie das?[/quote]

hmm ...ist schlicht ein Rechenexempel - schon 3 Monate zusätzlich Rente UND VBL, beides mit Abschlag/dauerhaft. Zudem wohl hohe Steuerlast auf die Rente/VBL ...wann kippt der Vorteil der zusätzlichen 3 Monate um? ...sicher nicht 'brutto' gerechnet (rein die Zahlungsbeträge im Blick) in erst neun Jahren, dürfte ein paar Jahre früher sein, statt doch auf den abschlagsfreien Rentenbeginn/3 Monate später zu warten.

Ist nur meine Meinung und händischen/völlig unreflektierten Gegenrechnungen in anderen Fällen <- wozu Interessierte sich selbst an den Abakus setzen sollten ./. und die Jokerkarte *meine Lebenserwartung* als Unbekannte einsetzen.

Nenee ...EMPFEHLUNG zum 'Best-Off' kann es dazu nicht geben, lediglich anregenden Gedanken, was alles - jenseits der Rente - eine Rolle spielen könnte :-)

'Mein Gefühl'/Einzelmeinung, geht zum 01.11., mit den angedachten Optionen ...nur sind wir hier nicht bei *Tinder ;-)

Gruß

w.[/quote]

Bei meiner Abakusspielerei habe ich ein Problem: Bei allem Verständnis für die Umstände (Samstagabend, u.s.w., auch wer hat's geschrieben) wird unter Vorbehalt ein einstelliger Bereich genannt. Bei 0,9% Abzug bin ich immer bei 25 Jahre - die Differenz ist zu groß.

Bin ich auf dem Weg der Gegenrechnung, also ab wann übersteigt langfristig die Summe der Abschläge die zusätzlich erhaltenen Rentenzahlungen, falsch abgebogen bzw. ist der Ansatz richtig?

Eben, und was weißt du, ob du noch 25 Jahre lebst. Du rechnest und rechnest und dann bist du in zehn Jahren tot. Man kann nicht alle Eventualitäten einplanen. Ich gehe mit den höchstmöglichen Abzügen, so zeitig wie ich kann und nehme VBL mit , immer die zeitigste Rente die geht. Ich hab so viele bei uns im Finanzamt den Löffel abgeben sehen, die genauso gerechnet haben und dann nicht mal die Rente erlebten.
Melliam 24.10.2022 | 21:53
Noch schlimmer, 27 Monate VBL verschenken. Wären 13000,-. Wann möchtest du denn das jemals wieder einholen. Das wäre mir alles viel zu wage. So viel höher wird die VBL doch gar nicht bei zwei Jahren.
W°lfgangam 24.10.2022 | 22:10
Zitat von Klaus anzeigen
Klaus schrieb

Mich interessiert Ihr Standpunkt zum Rentenbeginn 01.08. statt 01.11. 0,9 % Abzug - vermeiden? Wie sehen Sie das?[/quote]

hmm ...ist schlicht ein Rechenexempel - schon 3 Monate zusätzlich Rente UND VBL, beides mit Abschlag/dauerhaft. Zudem wohl hohe Steuerlast auf die Rente/VBL ...wann kippt der Vorteil der zusätzlichen 3 Monate um? ...sicher nicht 'brutto' gerechnet (rein die Zahlungsbeträge im Blick) in erst neun Jahren, dürfte ein paar Jahre früher sein, statt doch auf den abschlagsfreien Rentenbeginn/3 Monate später zu warten.

Ist nur meine Meinung und händischen/völlig unreflektierten Gegenrechnungen in anderen Fällen <- wozu Interessierte sich selbst an den Abakus setzen sollten ./. und die Jokerkarte *meine Lebenserwartung* als Unbekannte einsetzen.

Nenee ...EMPFEHLUNG zum 'Best-Off' kann es dazu nicht geben, lediglich anregenden Gedanken, was alles - jenseits der Rente - eine Rolle spielen könnte :-)

'Mein Gefühl'/Einzelmeinung, geht zum 01.11., mit den angedachten Optionen ...nur sind wir hier nicht bei *Tinder ;-)

Gruß

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Bei meiner Abakusspielerei habe ich ein Problem: Bei allem Verständnis für die Umstände (Samstagabend, u.s.w., auch wer hat's geschrieben) wird unter Vorbehalt ein einstelliger Bereich genannt. Bei 0,9% Abzug bin ich immer bei 25 Jahre - die Differenz ist zu groß.

Bin ich auf dem Weg der Gegenrechnung, also ab wann übersteigt langfristig die Summe der Abschläge die zusätzlich erhaltenen Rentenzahlungen, falsch abgebogen bzw. ist der Ansatz richtig?

naa, so langsam kommts doch, dass es eine sehr lange (Überlebens)Zeit wäre, auf eine/schon vorgezogene Rente mit Abschlag - parallel zur Beschäftigung - einfach zu verzichten :-) Wegen VBL noch ein Hinweis: was zahlen Sie dafür an Beitrag im Jahr, um ggf. um die +-20 € Brutto-VBL-Monatsrente zu erhalten? Ihre letzte VBL-Jahresabrechnung gibt Ihnen dazu die entsprechenden Hinweise. Das waren jetzt aber die letzten bunten Kugeln für Ihren Abakus ;-) Gruß w. PS: sofern Sie den VBL-Rechner noch nicht kennen/genutzt haben: https://www.vbl.de/de/betriebsrentenrechner Etwaige Rentenabschläge + KV/PV-Abzug nicht vergessen manuell abziehen!
W°lfgangam 24.10.2022 | 22:28
Konzentrieren Sie @Melli sich bitte auf die Ausgangslage - wann bereits Altersrente OHNE Abschlag möglich. Gruß w. PS: es geht hier um 3 Monate (um lediglich diese Abschläge dafür) - und bitte, ohne nähere Kenntnisse zum Rentenrecht keine weiteren/individuellen Ergüsse ("Ich hab so viele bei uns im Finanzamt den Löffel abgeben sehen, die genauso gerechnet haben und dann nicht mal die Rente erlebten.") abgeben ...leider fehlt IHNEN die Kompetenz dafür ;-) @Klaus hat bereits alle Infos für seine Entscheidung erhalten - zu viel/Gelaber ist manchmal nicht zielführend/verwirrend ... Gruß w.
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