Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Klaus,
aus meiner Sicht ist die Fragestellung leider viel zu komplex, als dass sie hier im Rahmen dieses Forums hinreichend bewertet und beantwortet werden könnte. Sollten Sie sich unsicher sein, wie, wann und unter welchen Voraussetzungen Sie eine Altersrente im günstigsten Fall in Anspruch nehmen wollen, empfehle ich Ihnen eine individuelle Beratung durch eine Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers. In einem solchen Beratungsgespräch lässt sich deutlich individueller auf die Gesamtumstände Ihres konkreten Einzelfalls eingehen, als dies im Rahmen dieses Forums möglich wäre.
Einzelfallurteil steht doch da. Jonny hatte recht, als er sagte, das Gesetz gibt die Sichtweise der DRV nicht wieder. Die Klage vor dem Sozialgericht ist kostenlos und kann man auch selber kurz hinkritzeln.Ohne Beträge kann man schlecht etwas empfehlen, müssen sie selber ausrechnen. Die erste Variante klingt für mich tendenziell nach mehr Knete. Aber ich würde 99,99% Teilrente beantragen. Gibt dazu ein Einzelfallurteil. Die DRV meint zwar, dass nur volle Prozentzahlen möglich sind, das ergibt sich aber nicht direkt aus dem Gesetz.Hier wird wieder eine Antwort gegeben, nur weil dieser User mal etwas gehört oder gelesen hat. Ergänzend ist aber dazu zu sagen, dass es sich um ein Einzelurteil handelt, dem die Rentenversicherung nicht folgt. In der Konsequenz müsste dies (Teilrente von 99,99%) eingeklagt werden, was Zeit und ggf. auch Geld kostet, ohne zu wissen, ob man mit seiner Klage überhaupt Erfolg hat. Bitte nicht immer nur die Hälfte erzählen.
Bei meiner Variante sind Sie abschlagsfrei, kriegen die abschlagsfreie Zusatzrente, ab 12/22 notfalls Krankengeld und dürfen unter Berücksichtigung der neuen Rechtslage unbegrenzt zuverdienen. Mehr geht rententechnisch nun wirklich nicht und das Finanzamt freut sich auch. LgDanke! Genauso eine Bestätigung reicht hin, damit kann man "arbeiten". Ihre Mühe und Zeit war nicht umsonst. @ Alle Danke und ein schönes WE!
Dass die Rente ab 11/22 abschlagsfrei ist haben Sie doch in der Ausgangsfrage beschrieben. Bei meiner Variante sind Sie abschlagsfrei, kriegen die abschlagsfreie Zusatzrente, ab 12/22 notfalls Krankengeld und dürfen unter Berücksichtigung der neuen Rechtslage unbegrenzt zuverdienen. Mehr geht rententechnisch nun wirklich nicht und das Finanzamt freut sich auch. LgJa, alles klar! Mißverständnis! Grund: Ich habe aber auch die Möglichkeit, jetzt nur im Oktober noch rückwirkend bis zum 01.08. die Rente zu beantragen. Das erzeugt die 0,9% Abschläge. Ich nahm nun an, (da nicht erwähnt) über diesen Punkt sollte ich noch einmal nachdenken.
Dass die Rente ab 11/22 abschlagsfrei ist haben Sie doch in der Ausgangsfrage beschrieben. Bei meiner Variante sind Sie abschlagsfrei, kriegen die abschlagsfreie Zusatzrente, ab 12/22 notfalls Krankengeld und dürfen unter Berücksichtigung der neuen Rechtslage unbegrenzt zuverdienen. Mehr geht rententechnisch nun wirklich nicht und das Finanzamt freut sich auch. LgWie wäre es mit folgender Variante? Zum 01.11. die Vollrente beantragen und dann zum 01.12. in die 99% Rente wechseln. So haben Sie die VBL ab Beginn und ab Dezember den KG Ansrpuch. Wenn Sie heute noch nicht au sind, reicht die Lohnfortzahlung bis in den Dezember rein. PS: bis 31.01. können Sie die Rente ab 11/22 wirksam beantragenWenn man unentschlossen ist, sollte man also bei der Vermeidung von Abschlägen anfangen? Richtig verstanden? Der Rest hat genau diese Für und Wider, die mich beschäftigen. Fehlt aus Ihrer Sicht in meiner + und - Aufzählung ganz oben? Danke!
Dann geht man eben zur Rechtsantragsstelle des Sozialgerichts und bekommt es hingekritzelt. Jedenfalls gibt es kein Kostenrisiko und ist eine völlig legitime Klage, mit relativ guten Aussichten. Im Hintergrund wird die DRV wohl jede Menge Lobby betreiben, dass die Prozentzahl ohne Dezimalstellen irgendwann im Gesetz festgeschrieben wird.... Solange das nicht der Fall ist, ist die DRV leider auf dem Holzweg.Die Klage vor dem Sozialgericht ist kostenlos und kann man auch selber kurz hinkritzeln.Es ist Wochenende und damit Primetime für altkluge User wie @Walter mit Ihren „Superratschlägen“! Als ob eine derartige Klage für jeden ein Spaziergang wäre (außer für @Walter natürlich, der so eine Klage hinkritzelt).
Meine Güte ich habe gerade mal in meine Unterlagen geguckt: „Der Bezug einer Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung als Teilrente löst keinen Versicherungsfall aus.“ Das ist ja ganz schön frech. Da kann man ja zufrieden sein, dass sie wenigstens bei Teilerwerbsminderung zahlen.Würde bei einer 99-prozentigen Teilrente nicht die VBL auch 99 % bezahlen oder zahlen die bei Teilrente gar nicht? Dann ist es ja wirklich besser erst im zweiten Monat Teil-Rente zu beantragen.Dazu sollte Klaus am Montag bei der VBL anrufen
Genau richtig und der Fragesteller sollte auch klären, was bei Bezug einer 99% Teilrente mit der VBL passiert. (Hinweis von Melli) und: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-…Würde bei einer 99-prozentigen Teilrente nicht die VBL auch 99 % bezahlen oder zahlen die bei Teilrente gar nicht? Dann ist es ja wirklich besser erst im zweiten Monat Teil-Rente zu beantragen.Dazu sollte Klaus am Montag bei der VBL anrufen
@ W°lfgang Danke, dass auch Sie sich die Zeit nehmen. Wie in meinem Beitrag zu vor bereits begründet, die Reihenfolge Vollrente und dann Teilrente ist das Problem, wenn es um die VBL geht. Das mit der Krankenkasse habe ich verstanden und wenn die SB nicht wäre, wär das auch gar nicht so wichtig (aus heutiger Sicht). Offensichtlich muss ich mich von dem Gedanken verabschieden, dass in die VBL irgendwie in der Zeit des Weiterarbeitens eingezahlt werden kann. Will ich das, geht das nur mit Teilrente von Anfang an.(Alles mit der VBL hoch und runter besprochen) Mich interessiert Ihr Standpunkt zum Rentenbeginn 01.08. statt 01.11. 0,9 % Abzug - vermeiden? Wie sehen Sie das? Danke!Ab 1.11.22 ist abschlagsfreie Vollrente wegen SB möglich.Hallo Klaus, ab 01.11.2022 die Vollrente beantragen, zugleich ab 01.12.2022 die 99 % Teilrente. Nur nicht vom 01.11. - 30.11.2022 AU sein, dann haben Sie alles richtig gemacht ...Folgewirkungen aus Rente /VBL /KG haben Sie doch bereits richtig erkannt. Tipp: Rentenantrag erst nach dem 30.11. stellen ...dann haben Sie auch Gewissheit mit einer etwaigen AU bis dahin - ganz einfach ;-)) Unterschätzen Sie aber nicht das folgende Verwaltungsverfahren (Papier ohne Ende) /DRV-Bescheide /Neu- Nachberechnungsbescheide ...etwaige 'Widrigkeiten' mit Ihrer KK bzgl. Kombi Gehalt+Rente+VBL - läuft eigentlich nie rund, bis es endgültig (nun nur noch Rentner) glatt läuft ...na und, soll man deswegen die Rente + VBL neben dem Beschäftigungsentgelt liegen lassen? *g Gruß w.
Bei meiner Abakusspielerei habe ich ein Problem: Bei allem Verständnis für die Umstände (Samstagabend, u.s.w., auch wer hat's geschrieben) wird unter Vorbehalt ein einstelliger Bereich genannt. Bei 0,9% Abzug bin ich immer bei 25 Jahre - die Differenz ist zu groß. Bin ich auf dem Weg der Gegenrechnung, also ab wann übersteigt langfristig die Summe der Abschläge die zusätzlich erhaltenen Rentenzahlungen, falsch abgebogen bzw. ist der Ansatz richtig?Mich interessiert Ihr Standpunkt zum Rentenbeginn 01.08. statt 01.11. 0,9 % Abzug - vermeiden? Wie sehen Sie das?hmm ...ist schlicht ein Rechenexempel - schon 3 Monate zusätzlich Rente UND VBL, beides mit Abschlag/dauerhaft. Zudem wohl hohe Steuerlast auf die Rente/VBL ...wann kippt der Vorteil der zusätzlichen 3 Monate um? ...sicher nicht 'brutto' gerechnet (rein die Zahlungsbeträge im Blick) in erst neun Jahren, dürfte ein paar Jahre früher sein, statt doch auf den abschlagsfreien Rentenbeginn/3 Monate später zu warten. Ist nur meine Meinung und händischen/völlig unreflektierten Gegenrechnungen in anderen Fällen <- wozu Interessierte sich selbst an den Abakus setzen sollten ./. und die Jokerkarte *meine Lebenserwartung* als Unbekannte einsetzen. Nenee ...EMPFEHLUNG zum 'Best-Off' kann es dazu nicht geben, lediglich anregenden Gedanken, was alles - jenseits der Rente - eine Rolle spielen könnte :-) 'Mein Gefühl'/Einzelmeinung, geht zum 01.11., mit den angedachten Optionen ...nur sind wir hier nicht bei *Tinder ;-) Gruß w.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.