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Experten-Antwort

Rentenhöhe

von Hannes24.11.2025 | 08:09
267 Ansichten
6 Antworten
Ich klage zur Zeit vor dem Sozialgericht wegen Ablehnung meiner EM-Rente. Ich könnte jetzt eine Altersrente wg. Schwerbehinderung beantragen, die aber geringer ist als die EM-Rente. Wenn mir vom Sozialgericht aber der EM-rente zugesagt wird, wird meine Altersrente dann neu berechnet und ich bekomme dann eine entsprechende Nachzahlung in Höhe der EM-Rente? Oder muss ich abwarten bis das Gericht entschieden hat?, Ich habe sonst keine Einkünfte.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 24.11.2025 | 11:06

Hallo Hannes,

 

wenn Sie mit Ihrer Klage vor dem Sozialgericht erfolgreich sind, ist auch die Altersrente unter Berücksichtigung der besitzgeschützten persönlichen Entgeltpunkte aus der Erwerbsminderungsrente neu zu berechnen. Allerdings nur dann, wenn der Beginn der Erwerbsminderungsrente vor dem Beginn der Altersrente liegt. Ergäbe sich für die Erwerbsminderungsrente ein Rentenbeginn nach dem Beginn der Altersrente (z.B. weil der Gerichtsgutachter zu dem Ergebnis kommt, dass zwar Erwerbsminderung vorliegt, aber erst mit einem späteren Leistungsfall), kann die Erwerbsminderungsrente nicht mehr zum Tragen kommen (§ 34 Absatz 2 SGB 6).

 

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Schadeam 24.11.2025 | 08:37
Ja das wäre so wenn Sie dann die EM Rente bekämen. Aber diese Frage sollte Ihnen doch der, der vor Gericht hilft (Anwalt, Sozialverband) längst beantwortet haben.
Alternative ?am 24.11.2025 | 08:46
Ergänzend zur Antwort von @Schade : wenn Sie aktuell keine Einkünfte haben, wird Ihnen wohl kaum eine Wahl bleiben, als die "Schwerbehindertenrente" zu beantragen- zumal fraglich ist, wie lang sich das Verfahren zieht . Es sei denn, Sie haben ausreichend Rücklagen. Aber das können nur Sie beurteilen
Maximiliane am 24.11.2025 | 22:20
Nehmen Sie die Schwerbehindertenrente. So eine Klage kann lange dauern
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