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Experten-Antwort

Rentenhöhe

von Flexibel15.05.2017 | 14:13
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Ich kann ab Juli 2017 eine monatliche Altersrente für besonders langjährige Versicherte in Höhe von 1500 € erhalten. Jetzt möchte ich aber noch mit meinem bisherigen monatlichen Verdienst von 3600 bis November 2017 weiterarbeiten. Die Regelaltersrente steht mir erst ab April 2018 zu. In welcher Höhe wird die Altersrente für besonders langjährige Versicherte vom Juli bis November, und danach ab Dezember 2017 gezahlt werden? Ist es richtig, dass es dann ab April 2018 zum einen noch die Rentenbeträge aus den nicht in Anspruch genommenen Entgeltpunkten, zum anderen aber auch noch einen Zuschlag für den versicherten Hinzuverdienst von 18000 € gibt? Oder kommen die nicht in Anspruch genommenen Entgeltpunkte schon vorher zum tragen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Flexibel,

eos hat die Berechnung der Hinzuverdienstberechnung in Ihrem Beispiel bereits dargestellt.

Genau wie Werner67 geschrieben hat erfolgt die Neuberechnung der Rente erst zum 01.01.18 aufgrund des Wegfalls des Hinzuverdienstes.

Für den Zeitraum des Rentenbezuges im Jahr 2017 (Juli - Dezember) wird ein kalenderjährlicher Hinzuverdienst von 18000 Euro berücksichtigt. In welchem Zeitraum dieser Hinzuverdienst genau erzielt wird ist unerheblich, da kein monatsgleicher Vergleich von Rente und Hinzuverdienst erfolgt.

Nur wenn ein Hinzuverdienst in dem Jahr um mindestens 10 % niedriger wird als der zuvor prognostizierte Hinzuverdienst, erfolgt ab Folgemonat der Antragstellung eine neue Berechnung der Rente.

Z.B. geben Sie als Prognose einen Hinzuverdienst für das Jahr 2017 i.H.v. 18000 Euro an. Daraufhin erfolgt die entsprechende Rentenberechnung mit Kürzung der mtl. Rente.

Jetzt geben Sie abweichend davon die Beschäftigung doch einen Monat früher auf und haben nur noch einen tatsächlichen Hinzuverdienst von 14400 Euro. Somit weicht der Hinzuverdienst um mindestens 10 % von der vorherigen Prognose (18000 Euro) ab. In diesem Fall wäre die Rente direkt ab Folgemonat nach Antrag neu zu berechnen.

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7 Antworten

eosam 15.05.2017 | 16:18
Die Rente bleibt anrechnungsfrei bis zu einem jährlichen Hinzuverdienst von 6.300,00 € Darüber hinausgehender Hinzuverdienst wird zu 40% auf die Rente angerechnet. Eine anteilige Kürzung der 6.300,- EUR findet nicht statt. Bei einen Einkommen von 07-11/2017 von 3.600 * 5 = 18.000,- auf das Jahr 2017 Eventuelle Einmalzahlungen verändern folgende Rechnung: Rente vor Hinzuverdienst = 1.500,00 € Hinzuverdienstgrenze = 6.300,00 € Die Hinzuverdienstgrenze wird überschritten um 11.700,00 € Hiervon 1/12 = 975,00 € Hiervon 40% = 390,00 € Höhe der Rente nach Hinzuverdienst = 1.110,00 € Hinzuverdienstdeckel wird nicht tangiert. Eine Neuberechnung der Rente auf Grund der parallel zum Rentenbezug liegenden Beitragszahlung dürfte dann erfolgen, wenn Sie Ihre Beschäftigung beenden. Eine Umwandlung von einer Altersrente in eine andere erfolgt nicht. Weiteres können Sie auch der Broschüre "Flexirente" entnehmen http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… Wenn Sie die Rente beantragen, werden Sie auch über einen möglichen Hinzuverdienst gefragt. Hierbei wird Ihnen der Vordruck R 0230 ausgehändigt, den es auszufüllen gilt http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_…
Flexibelam 15.05.2017 | 17:55
Ich hab es noch nicht ganz verstanden. Bedeutet das, ich bekomme bei dem Gesamtverdienst für 2017 in Höhe von 18000 € für 5 Monate je 1100 € und für den Dezember dann die volle Rente von 1500 €, insgesamt also 7050,00 €?
Werner67am 16.05.2017 | 07:19
Hallo Flexibel, nein, d.h. Sie bekommen bis inklusive Dezember eine um monatlich 390,- EUR gekürzte Rente. (Im Beispiel wären das also 1110,- EUR) Ab Januar gibt es dann die volle Rente. Die Neuberechnung erfolgte nicht zum Ende der Beschäftigung, da die Tatsache, dass Sie im Dezember nichts verdienen, bei der Jahresberechnung schon berücksichtigt war. Im Jahr 2018 dagegen halten Sie die Grenze ein, da die Beschäftigung aufgegeben wurde. Deshalb erfolgt zum Jahreswechsel eine Änderung des Rentenzahlbetrages.
Flesibelam 16.05.2017 | 13:13
Ich habe aber doch den Hinzuverdienst von 18000 € nur für die Zeit vom Januar bis November angegeben! Die Änderung im Dezember (Wegfall) gegenüber dem Vormonat (noch 3600 €) ist doch mehr als 10 %! Warum wird dann nicht schon für den Dezember eine höhere Rente als vorher gezahlt? Und was ist mit meiner 2. Frage zu den nicht in Anspruch genommenen Entgeltpunkten? Und auch dem Zuschlag für die versicherten Hinzuverdienste?
KSCam 16.05.2017 | 17:05
Auch ich meine dass es im Dezember bei den 1110 € Teilrente bleibt weil sich am Zuverdienst fürs Restjahr 2017 nichts geändert hat. Sie bekommen also erst im Januar die vollen 1500 € Rente, weil (sofern) Sie 2018 nichts oder unter 6300 € verdienen. Trotz allem sollten Sie sich nicht grämen, es ist immer noch ein tolles Geschenk, das Sie als Gutverdienender (immerhin 3600 € brutto) von der Koalition erhalten haben: Von Juli bis November 5 mal 1110 €, im Dezember nur 1110 (statt 1500), da bleiben zunächst mal schlappe 5000 € mehr, die Ihnen nach bisherigem Recht nicht zustehen würden. Selbst wenn davon noch Beiträge für KV und Pflege und Steuern abgehen, bleiben garantiert netto über 2500 € übrig. Ein Super-Wahlgeschenk, somit schon das zweite dieser Art, nachdem Sie vor 3 Jahren schon die Abschläge geschenkt bekamen. Toll, oder? Und nun noch kurz zur 2. Frage: die Entgelte ab Juli (Beitrag aus 18.000 €) kommen berechnungstechnisch ab der Regelaltersgrenze hinzu, dadurch wird Ihre Rente ab April nochmals um etwa 15 € höher. Weitere Zuschläge sehe ich nicht, weil Sie die Rente nicht übers Regelalter hinausschieben. Habe aber einen Optiierungsvorschlag für Sie: Hören Sie doch nicht im November sondern erst im März 18 auf Ihre 3600 € zu verdienen. Dann betrüge die Teilrente von Juli bis Dezember "nur" 990 €, von Januar bis März 1350 €. Das wären Bruttorentenzahlungen von 10.000 € neben dem vollen Verdienst. Netto bleiben sicherlich mehr als 5000 € davon übrig. Sind doch nette Geschenke die verteilt werden und die in der Praxis nur von informierten und regelmäßig gut Verdienenden genutzt werden. Der normale einfache "kleine Mann" kommt gar nicht auf solche genialen Ideen oder ist vollkommen überfordert wenn der Beratungsprofi damit im Beratungsgespräch beginnt. Allein heute bin ich 2 mal am Versuch gescheitert die Segnungen von Flexi an den Mann/die Frau zu bringen. Es kam die Antwort: "das will ich nicht ist viel zu kompliziert". Ein Schelm wer Absicht unserer Politik dahinter vermutet.
Werner67am 16.05.2017 | 15:59
Die Tatsache, dass Sie im Dezember nichts mehr verdienen, war doch schon von vornherein berücksichtigt worden. Somit handelt es sich nicht um eine Änderung (der JAHRESverdienst ändert sich nicht; es erfolgt keine Monats-Berechnung).
Flexibelam 16.05.2017 | 18:45
Hallo KCS Vielen Dank für den Tipp! Ich bin übrigens kein Schelm. Wahrscheinlich haben die Entscheidungstreffer das doch alles gut bei der langen Gesetzgebungsphase überlegt, oder? Und was hat die DRV als Beteiligte dazu gesagt? Ich habe bisher nur positive Stimmen zur Flexi gelesen. Und das kann ich ja aufgrund des Tipps wirklich nur bestätigen. Sehe ich das richtig, dass ich dann in 2017 mit der Monatsrente von 990 + Hinzuverdienst von 3600 mit 4590 auch noch die Beitragsgrenze in der Krankenversicherung von 4350 überschreite und weniger Krankenversicherungsbeiträge aus dem Lohn zahlen muss? Für 2018 wird das dann ja noch höher sein, oder? Merkt die Krankenversicherung das alleine oder muss man da nachhaken? fragt noch mal ganz zum Schluss Flexibel
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