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Zur Experten-Antwort springenHallo Flexibel,
eos hat die Berechnung der Hinzuverdienstberechnung in Ihrem Beispiel bereits dargestellt.
Genau wie Werner67 geschrieben hat erfolgt die Neuberechnung der Rente erst zum 01.01.18 aufgrund des Wegfalls des Hinzuverdienstes.
Für den Zeitraum des Rentenbezuges im Jahr 2017 (Juli - Dezember) wird ein kalenderjährlicher Hinzuverdienst von 18000 Euro berücksichtigt. In welchem Zeitraum dieser Hinzuverdienst genau erzielt wird ist unerheblich, da kein monatsgleicher Vergleich von Rente und Hinzuverdienst erfolgt.
Nur wenn ein Hinzuverdienst in dem Jahr um mindestens 10 % niedriger wird als der zuvor prognostizierte Hinzuverdienst, erfolgt ab Folgemonat der Antragstellung eine neue Berechnung der Rente.
Z.B. geben Sie als Prognose einen Hinzuverdienst für das Jahr 2017 i.H.v. 18000 Euro an. Daraufhin erfolgt die entsprechende Rentenberechnung mit Kürzung der mtl. Rente.
Jetzt geben Sie abweichend davon die Beschäftigung doch einen Monat früher auf und haben nur noch einen tatsächlichen Hinzuverdienst von 14400 Euro. Somit weicht der Hinzuverdienst um mindestens 10 % von der vorherigen Prognose (18000 Euro) ab. In diesem Fall wäre die Rente direkt ab Folgemonat nach Antrag neu zu berechnen.
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