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Experten-Antwort

Rentenhöhe Altersrente - EM-Rente

von Das glaube ich nicht11.11.2017 | 20:35
686 Ansichten
9 Antworten
Mein Rentenberater hat mir (geb. Mai 1955) aus allen Zeiten bis heute ausgerechnet, dass ich im Juni 2018 eine Altersrente für langjährig Versicherte in Höhe von gut 1007 € mtl. brutto bekommen könnte. Das mag ja richtig sein, da ich nur 44,5 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten habe. Was ich aber nicht verstehe: Er behauptet, dass eine zum selben Termin zu zahlende volle EM-Rente auf Zeit sogar mehr als 1119 € betragen würde. Und selbst mit einem monatlichen Hinzuverdienst von 800 € würde die Altersrente bis zur Regelaltersgrenze nur zwischen 897 und 1007 € betragen. Sie wäre damit immer noch niedriger als die EM-Rente bei voller Erwerbsminderung, die bei dem Hinzuverdienst als Teilrente mindestens gut 1009 € ausmache. Kann das denn angesichts der vielen Forumsbeiträge zu den Abschlägen auf EM-Renten überhaupt richtig sein? Falls nicht, hole ich mir das halbe Honorar vom Rentenberater zurück!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 13.11.2017 | 08:19

1. Aufgrund von Probeberechnungen ist festgestellt worden, dass die Rente wegen Erwerbsminderung höher ist, als die zu zahlende Altersrente. Dieser finanzielle Unterschied ergibt sich in der Regel aufgrund der unterschiedlichen Rentenabschläge.

2. Ob es aber eine Entscheidungsmöglichkeit gibt, zwischen diesen beiden Rentenarten zu entscheiden, muss aber zunächst geprüft werden. Bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung muss Erwerbsminderung vorliegen. Außerdem ist zu beachten, ob der Versicherte in seiner Entscheidung überhaupt frei entscheiden kann, wenn z. B. andere Sozialleistungen wie Krankengeld oder Arbeitslosengeld bezogen werden.

8 Antworten

Genervteram 11.11.2017 | 22:52
Der höhere Hinzuverdienst bei voller EM-Rente ist doch eher theoretischer Natur oder der EM-Rentner ist nicht oder nicht mehr voll erwerbsgemindert. Natürlich: Ausnahmen bestätigen die Regel, wie Arbeit auf Kosten der Restgesundheit!
Isolde Malduschenam 11.11.2017 | 22:28
Ihr Rentenberater hat alles richtig gemacht und sich sein Geld redlich verdient. Die Altersrente hat 9,9% Abzug und die volle Erwerbsminderungsrente 0,0%, da 63. Lebensjahr vollendet und 264d auch in die Karten spielt. Die Hinzuverdienstvorschriften stimmen auch, zwar prinzipiell gleiche Rechenschritte, aber bei höherer Ausgangsrente bleibt auch mehr übrig (vor allem bei Kranevalsbeginn) AnsonstenGeraStralsundWolfganggegencheckenlassen Übrigens: Bei Rentenbeginn ab Dezember 2018 wäre der Unterschiedsbetrag weg, sagt mein Rentenberater.
Bottasam 11.11.2017 | 23:12
Genervter schrieb

Der höhere Hinzuverdienst bei voller EM-Rente ist doch eher theoretischer Natur oder der EM-Rentner ist nicht oder nicht mehr voll erwerbsgemindert.

Natürlich: Ausnahmen bestätigen die Regel, wie Arbeit auf Kosten der Restgesundheit!

Was genau trägt jetzt dieser überflüssige Einwurf zum Thema bei??? Fakt ist, die EM-Rente ist höher als die Altersrene zum selben Zeitpunkt und bei identischen Hinzuverdienst bleibt mehr übrig.
Genervteram 11.11.2017 | 23:52
Bottas schrieb

Was genau trägt jetzt dieser überflüssige Einwurf zum Thema bei???

Fakt ist, die EM-Rente ist höher als die Altersrene zum selben Zeitpunkt und bei identischen Hinzuverdienst bleibt mehr übrig.

Der höhere Hinzuverdienst bei voller EM-Rente ist doch eher theoretischer Natur oder der EM-Rentner ist nicht oder nicht mehr voll erwerbsgemindert. Natürlich: Ausnahmen bestätigen die Regel, wie Arbeit auf Kosten der Restgesundheit!
Was genau trägt jetzt dieser überflüssige Einwurf zum Thema bei??? Fakt ist, die EM-Rente ist höher als die Altersrene zum selben Zeitpunkt und bei identischen Hinzuverdienst bleibt mehr übrig.
Sie können so viel blöken wie Sie wollen, volle EM-Rente und Hinzuverdienst über der Geringfügigkeitsgrenze bleibt die Außnahme, dabei bleibt es. Vergleich Altersrente und EM-Rente hin oder her. Der Rest wurde schon geklärt.
Angelaam 12.11.2017 | 08:39
Geschrieben am 11.11; noch Fragen?
Genervteam 12.11.2017 | 00:06
Genervter schrieb

Der höhere Hinzuverdienst bei voller EM-Rente ist doch eher theoretischer Natur oder der EM-Rentner ist nicht oder nicht mehr voll erwerbsgemindert.

Natürlich: Ausnahmen bestätigen die Regel, wie Arbeit auf Kosten der Restgesundheit![/quote]

Was genau trägt jetzt dieser überflüssige Einwurf zum Thema bei???

Fakt ist, die EM-Rente ist höher als die Altersrene zum selben Zeitpunkt und bei identischen Hinzuverdienst bleibt mehr übrig.[/quote]

Sie können so viel blöken wie Sie wollen, volle EM-Rente und Hinzuverdienst über der Geringfügigkeitsgrenze bleibt die Außnahme, dabei bleibt es. Vergleich Altersrente und EM-Rente hin oder her.

Der Rest wurde schon geklärt.

Was genau trägt jetzt dieser überflüssige Einwurf zum Thema bei??? Fakt ist, die EM-Rente ist höher als die Altersrene zum selben Zeitpunkt und bei identischen Hinzuverdienst bleibt mehr übrig.
Sie können so viel blöken wie Sie wollen, volle EM-Rente und Hinzuverdienst über der Geringfügigkeitsgrenze bleibt die Außnahme, dabei bleibt es. Vergleich Altersrente und EM-Rente hin oder her. Der Rest wurde schon geklärt.
Mitternachtskasper
Zukunft_jetztam 12.11.2017 | 10:50
und ab 2021 gehen die Beträge zwischen Altersrente und voller Erwerbsminderunsrente weiter auseinander, da dann die Zurechnungszeit auch jenseits des 63. Lebensjahres stattfindet. Beste Grüße Patrona Bavaria
W*lfgangam 12.11.2017 | 20:15
Hallo Das glaube ich nicht, vom Datum/Rentenbeginn durchaus richtig (unterschiedliche Abschläge, + ggf. positivere Berechnungsmodalitäten bei der EM-Rente). ALLERDINGS können Sie sich den EM-Fall nicht unbedingt aussuchen, damit diese Rente zeitgleich einsetzen könnte. Versicherungsfall bereits ein paar Jahre rückwirkend vorliegend - ooops ;-) Da würde man in der Zwischenzeit doch eher versuchen, die 'leichtere Hürde' GdB 50 zu überspringen, um bei der Altersrente noch was rauszuholen/kleinerer Abschlag ...wie Ihnen Ihr Rentenberater sicher auch erklärt haben wird! Gruß w.
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